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MELDUNG/621: Rechtsbedarf-Studie des Justizministeriums benötigt weiteren Ansatz (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 6. August 2019

DAV: Rechtsbedarf-Studie des Justizministeriums benötigt weiteren Ansatz

Statement von Rechtsanwalt Philipp Wendt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins (DAV):


Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plant derzeit ein Forschungsvorhaben zur Untersuchung der rücklaufenden Eingangszahlen bei den Zivilgerichten - eine Ausschreibung wird aktuell vorbereitet. Der Grundgedanke, den Zugang zum Recht empirisch zu untersuchen, ist lobenswert; der Deutsche Anwaltverein spricht sich bereits seit vielen Jahren dafür aus.

Eine aussagekräftige Studie zu unbefriedigtem Rechtsbedarf, sogenannten Unmet Legal Needs, sollte aber weitaus mehr Varianten der Rechtsverfolgung in den Fokus nehmen: Internationale Studien wählen hier meist einen weiten Ansatz und nehmen alle Situationen in den Blick, in denen es das Potenzial für eine rechtliche Lösung gibt, wobei diese Lösung sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, mit oder ohne Anwälte, persönlich oder technisch erfolgen könnte. Wichtig zu klären ist doch die Frage, wie es in Deutschland mit dem Zugang zum Recht und möglichen Defiziten insgesamt aussieht, um am Ende nicht nur punktuell Symptome zu bekämpfen.

Der DAV steht selbstverständlich gern als Ansprechpartner für die Konzeptionierung der Studie zur Verfügung.

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Quelle:
Statement vom 6. August 2019
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 0 30/72 61 52 - 0
Fax: 0 30/72 61 52 - 190
E-mail: service@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. August 2019

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