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MELDUNG/664: Virtueller Deutscher Anwaltstag 2020 - Gesetzgeber gut beraten, bei Corona-App nachzulegen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 16. Juni 2020

71. Deutscher Anwaltstag vom 15. bis 19. Juni 2020 - virtuell unter anwaltstag.de

Corona-App: "Gesetzgeber gut beraten, hier nachzulegen"
Anwaltstag fordert gesetzliche Grundlage für App


Berlin (DAV). Das Timing hätte kaum besser sein können: Am Vorabend des offiziellen Starts der Corona-Tracing-App war diese Maßnahme Gegenstand der ersten großen rechtspolitischen Podiumsdiskussion beim virtuellen Deutschen Anwaltstag. Das Podium diskutierte über Freiwilligkeit, Effektivität und Datensicherheit. Letztlich sprach es sich - wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) - für eine gesetzliche Grundlage aus.

Wie freiwillig wird die freiwillige Nutzung langfristig wirklich sein? Wird die App zur Zugangsvoraussetzung für Restaurants und Theater? Wird sie vom Arbeitgeber obligatorisch auf Diensthandys installiert? Wird sie zur Schranke bei Behördengängen?

"Wir brauchen ein Gesetz, das in generalisierender Betrachtung auch mittelbare Diskriminierung ausschließt", fordert Rechtsanwalt Dr. Eren Basar, Mitglied im DAV-Ausschuss Gefahrenabwehrrecht. Es müsse sichergestellt werden, dass es nicht zu einem faktischen Zwang zur Nutzung kommt. "Der Gesetzgeber wäre gut beraten, hier nachzulegen."

Ein Gesetz schafft Rechtssicherheit und Vertrauen in der Bevölkerung. Ohne ein solches Gesetz können die Rahmenbedingungen der Corona-Warn-App leicht - ohne Parlament, schon durch eine Verordnung - geändert werden, warnt der DAV.

Basar mahnt: "Es muss außerdem ein laufendes Monitoring der App geben, damit sich die Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen können, dass die App sicher ist und eben nicht zur Datenkrake wird." Damit würde das Vertrauen in die App weiter gestärkt.

Und auch wenn die datensparsame Ausgestaltung der Corona-App gelobt wurde - zumal viele Forderungen des DAV bereits umgesetzt wurden - bestehe immer die Gefahr, dass Erkenntnisse aus der App missbraucht werden: "Die App darf nicht den Einstieg in eine Überwachung markieren", warnt Basar. Ziel einer gesetzlichen Regelung müsse daher auch sein, schon Begehrlichkeiten in dieser Hinsicht abzuwehren - auch um den Bürgerinnen und Bürger Sicherheit zu vermitteln. Der DAV forderte hier daher schon von Anfang an ein allgemeines Beweisverwertungsverbot.

Die Podiumsdiskussion "Corona-App - Ticket in die Normalität oder in den Überwachungsstaat" ist auch nachträglich bei YouTube abrufbar.

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Quelle:
Pressemitteilung DAT 03/20 vom 16. Juni 2020
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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Tel.: 0 30/72 61 52 - 0
Fax: 0 30/72 61 52 - 190
E-mail: service@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Juni 2020

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