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MENSCHENRECHTE/068: Ein hoher Preis für menschenrechtliches Engagement (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 24. Januar 2020

Ein hoher Preis für menschenrechtliches Engagement

Statement von Rechtsanwalt Stefan von Raumer, Vorsitzender des Menschenrechtsausschusses des DAV, zum Tag des bedrohten Anwalts


Mit großer Sorge blicken wir jährlich am 24. Januar, dem Tag des bedrohten Anwalts, auf die oftmals prekären Bedingungen, unter denen Anwältinnen und Anwälte weltweit arbeiten. Für den Einsatz für rechtsstaatliche Verfahren, Gleichheitsrechte oder die Meinungsfreiheit zahlen sie häufig einen hohen Preis.

Denken wir etwa an die Verurteilung der iranischen Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh zu 33 Jahren Haft und 148 Peitschenhieben im vergangenen Jahr. Auch in der Türkei laufen weitere Strafverfahren: So wird am 19. Februar 2020 ein Urteil gegen elf Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten erwartet, darunter der Ehrenvorsitzende der türkischen Sektion von Amnesty International, Rechtsanwalt Taner KÕlÕç, und drei weitere Anwälte.

Die Kriminalisierung der anwaltlichen Berufsausübung verhindert einen freien Zugang zum Recht und die Chance auf eine effektive Verteidigung - ohne Anwaltschaft kein faires Verfahren, ohne Anwaltschaft kein Rechtsstaat.

Am 24. Januar erinnert die internationale Anwaltsgemeinschaft seit einigen Jahren an das faschistische Attentat auf Gewerkschaftsanwälte in Madrid am 24. Januar 1977. Der als "Blutbad von Atocha" in die Geschichte eingegangene Anschlag forderte fünf Todesopfer. Der DAV organisiert in diesem Jahr gemeinsam mit Amnesty International eine Diskussionsveranstaltung zur Lage der Anwaltschaft im Iran und in der Türkei mit einer iranischen Menschenrechtsanwältin und der Türkei-Direktorin von Human Rights Watch im Haus der Demokratie und Menschenrechte in Berlin.

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Quelle:
Statement vom 24. Januar 2020
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Januar 2020

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