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MIETRECHT/069: Schäden durch Nachbars Baumwurzeln müssen ersetzt werden (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 24. April 2008

Ressort: Miete und Immobilien/Service/Recht

Schäden durch Nachbars Baumwurzeln müssen ersetzt werden


Düsseldorf/Berlin (DAV). Bäume in den Gärten haben ihren Reiz, doch können sie den Nachbarn auch reizen. Wenn die Wurzeln eines Baumes in das Regenrohr des Nachbarn eindringen, kann er dieses auf Kosten des Baumbesitzers reparieren lassen. Wenn das Rohr allerdings so verstopft, dass der Keller überflutet wird, bleibt der Nachbar auf diesem Schaden sitzen. So entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf am 22. Juni 2007 (AZ: I 22 U 6/07), wie die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.

Baumwurzeln aus Nachbars Garten waren über die Jahre in das Regenabflussrohr eingedrungen und verstopften dies. Infolge eines Rückstaus des Regenwassers war dieses in den Keller gelaufen. Der Kläger ließ nicht nur das Rohr, sondern alles gründlich reparieren und wollte, dass sein Nachbar ihm die Kosten von rund 23.000 Euro ersetzt.

Vor Gericht bekam er lediglich 263,61 Euro zugesprochen. Nach Ansicht der Richter müsse sein Nachbar nur für den Schaden am Abflussrohr aufkommen. Für die weiteren Schäden hafte er jedoch nicht. Er habe schließlich nicht wissen können, dass die Wurzeln des 25-jährigen Baumes in das Rohr eingedrungen seien. Anzeichen dafür, dass vorsorgliche Maßnahmen hätten ergriffen werden müssen, seien nicht ersichtlich gewesen, er habe also den weiteren Schaden nicht verschuldet. Außerdem könnten Wurzeln nur dann in Rohre eindringen, wenn diese selbst zum Beispiel durch kleine Risse schadhaft seien.

Gerade bei Nachbarschaftsstreitigkeiten heißt es kühlen Kopf bewahren und sich über die Rechte und Pflichten durch einen Anwalt aufklären lassen. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis 14ct./Min.) oder man sucht selbst unter www.mietrecht.net.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 13/08 vom 24. April 2008
Mietrechtstipps Monat April 2008
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. April 2008