Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

MIETRECHT/085: Vermieter muß Gelegenheit zur Mängelbeseitigung bekommen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 18. Juli 2008

Ressort: Miete und Immobilien/Service/Recht

Vermieter muss Gelegenheit zur Mängelbeseitigung bekommen


Karlsruhe/Berlin (DAV). Beseitigt ein Mieter eigenmächtig einen Mangel in seiner Wohnung, so erhält er die angefallenen Kosten nur dann vom Vermieter ersetzt, wenn dieser mit der Reparatur bereits im Verzug war oder eine Notsituation vorlag. Dies berichten die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins und verweisen auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Januar 2008 (AZ: VIII ZR 222/06).

In dem Mietvertrag einer Mieterin fand sich unter anderem der Satz: "... Heizung muss dringend kontrolliert werden." Einige Zeit nach ihrem Einzug beauftragte die Frau eine Handwerkerfirma mit der Reparatur der Heizung. Die Handwerkerkosten wollte sie vom Vermieter erstattet bekommen und wies darauf hin, dass die Heizungsventile in der Tat defekt gewesen seien.

Der Bundesgerichtshof wies die Klage ab. Die Richter begründeten dies damit, dass der Vermieter mit der Kontrolle bzw. der Reparatur weder im Verzug war noch eine Notsituation bestanden habe. Nur dies rechtfertige aber eine Mängelbeseitigung "auf eigene Faust" mit einem Anspruch auf Kostenerstattung. In der vorliegenden Situation hätte die Mieterin ihren Vermieter zuerst mahnen müssen, auch wenn im Mietvertrag bereits die Kontrolle der Heizung vereinbart war. Man dürfe den Vermieter nicht vor vollendete Tatsachen stellen, da er grundsätzlich die Möglichkeit haben müsse, einen Mangel zu beseitigen.

Bei Reparaturen in der Wohnung sollte sich ein Mieter vorher informieren, wer zuständig ist und die Kosten trägt. In unklaren Fällen helfen Miet- und Immobilienrechtsanwälte. Diese findet man unter www.mietrecht.net.


*


Quelle:
Pressemitteilung Nr. 26/08 vom 18. Juli 2008
Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien,
Monat Juli 2008
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel.: 0 30/72 61 52-1 29, E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Sekretariat: Katrin Schläfke, Tel.: 0 30/72 61 52-1 49,
Christina Lehmann, Tel.: 030/72 61 52-1 39
Fax: 0 30/72 61 52-1 93
E-mail: schlaefke@anwaltverein.de; lehmann@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juli 2008