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MIETRECHT/093: Pachtminderung wegen Ungezieferbefalls (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 21. Oktober 2008

Ressort: Miete und Immobilien/Service/Recht

Pachtminderung wegen Ungezieferbefalls


Coburg/Berlin (DAV). Eine Klausel im Kleingedruckten, nach der ein Gaststättenpächter die gesamten technischen Anlagen des Objekts instand halten muss, ist dann unwirksam, wenn der Verpächter mit auf dem Anwesen wohnt. Der Pächter kann trotz einer vertraglichen Bestimmung bei Ungezieferbefall den Pachtzins mindern. In dem von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall um 20 Prozent.

Das Landgericht Coburg hatte am 9. Januar 2008 einen Fall (AZ - 12 O 231/07) entschieden, bei dem ein Gastwirt von seinem Verpächter auf den vermeintlich ausstehenden Pachtzins von 17.000 Euro verklagt wurde. Der Wirt hatte seinen Verpächter 2002 darauf hingewiesen, dass in dem Haus Mäuse und Schaben ihr Unwesen trieben. Ab 2003 reduzierte er die Pacht. Der Eigentümer verwies aber auf den Pachtvertrag, wonach der Pächter die Gesamterhaltungspflicht des Objektes habe und somit auch für Schädlingsbekämpfung zuständig sei. Er klagte auf Zahlung.

Nach Ansicht des Gerichts benachteilige die Vertragsklausel den Pächter unangemessen, weil sie ihm die Wartung aller vorhandenen technischen Anlagen aufbürde, obwohl diese auch vom Verpächter für eigene Wohnzwecke genutzt würden. Daher greife die gesetzliche Regelung, nach der der Verpächter für den ordnungsgemäßen Zustand sorgen müsse. Der Schädlingsbefall sei auch nicht durch den Gaststättenbetrieb verursacht worden, sondern durch die Abwasserleitung des unsanierten Anwesens. Die Minderung des Pachtzinses um 20 Prozent sei angemessen.

Von der Geltung der Vertragsklauseln hängt gerade bei Gewerberaummietverträgen viel ab. Diese sollte man daher anwaltlich prüfen lassen. Miet- und Immobilienrechtsexperten in der Nähe findet man unter www.mietrecht.net.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 38/08 vom 21. Oktober 2008
Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht im Deutschen Anwaltverein,
Monat Oktober
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel.: 0 30/72 61 52-1 29, E-mail: walentowski@anwaltverein.de
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Oktober 2008