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MIETRECHT/123: Türsteher in der Nachbarschaft kein Grund für Mietminderung (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 3. Juni 2009

Ressort: Miete und Immobilien/Service/Recht

Türsteher in der Nachbarschaft kein Grund für Mietminderung


Rostock/Berlin (DAV). Türsteher an einer Diskothek in der Nachbarschaft sind kein Grund zur Mietminderung. Diese Erfahrung musste ein Betreiber eines Internetcafés mit Spielothek machen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock vom 11. Dezember 2008 (AZ: 3 U 138/08) weisen die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

In der unmittelbaren Nachbarschaft eines Internetcafés mit Spielothek befand sich eine Diskothek. Mehrere dunkel gewandete Türsteher kontrollierten den Eingang zu der Disko. Die Besucher des Internetcafés konnten dieses entweder über einen Eingang an der Straße erreichen oder durch einen Flur, an dem auch der Diskothekeneingang lag. Der Café-Betreiber minderte die Miete. Er begründete dies damit, dass die Besucher seines Cafés allein durch die Präsenz der Türsteher eingeschüchtert würden. Darüber hinaus seien immer wieder Gäste von den Kontrolleuren aufgehalten worden, bis sich herausgestellt habe, dass sie nicht in die Disko, sondern in das Café wollten. Der Vermieter klagte gegen die Mietminderung.

Mit Recht, meinten die Richter der Berufungsinstanz. Grundsätzlich könne eine Beeinträchtigung des Zugangs einen erheblichen "Umfeldmangel" darstellen. Einen massiven Mangel konnten sie im vorliegenden Fall jedoch nicht entdecken: Schließlich könnten die Gäste des Cafés dieses auch jederzeit über den anderen Eingang an der Straße erreichen, wo sie nicht Gefahr liefen, von einschüchternden Türstehern aufgehalten zu werden.

Informationen: www.mietrecht.net


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 20/09 vom 3. Juni 2009
Tipps der Deutschen Anwaltauskunft, Monat Juni 2009
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel.: 0 30/72 61 52-1 29, E-mail: walentowski@anwaltverein.de
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juni 2009