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MIETRECHT/261: Welche Regeln gelten bei Mietkautionen? (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 13. Juni 2014

Ressort: Ratgeber/Service/Mietrecht

Welche Regeln gelten bei Mietkautionen?



Berlin (DAV). Vermieter sichern sich mit einer Kaution gegen Mietschulden und andere Risiken ab. Für Mieter dagegen ist eine Kaution oft eine große finanzielle Belastung. Dennoch sind Mietkautionen auf dem Wohnungsmarkt üblich. Dabei darf ein Vermieter eine Kaution aber nur etwa dann verlangen, wenn sie ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart ist. Gibt es eine solche Vereinbarung, darf die Mietsicherheit bei der Wohnraummiete höchstens drei Nettokaltmieten betragen, erklärt die Deutsche Anwaltauskunft.

Meist zahlen Mieter die Kaution in bar oder überweisen sie. Ein Mieter kann sie in drei Raten zahlen. Dabei wird die erste der Raten bei Mietbeginn fällig, die anderen beiden in den zwei Folgemonaten. Wenn dies so vereinbart wurde, ist es allerdings auch möglich, eine Mietkaution zum Beispiel in Form von Aktien, einer Bankbürgschaft, einer Bundesanleihe oder als Pfandbrief beizubringen.

"Der Vermieter muss das Geld bei einer Bank anlegen, und zwar zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz", erklärt der Kölner Rechtsanwalt Norbert Schönleber von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV). Ein Vermieter dürfe die Kaution nicht seinem Vermögen einverleiben. Wenn der Mieter nach seinem Auszug zum Beispiel keine Nebenkosten mehr bezahlen müsse, erhalte er seine Kaution und zusätzlich die Zinserträge zurück.

Wann der Vermieter die Kaution zurückzahlen muss, ist eine Frage, die im Alltag immer wieder für Streit sorgt und die Gerichte beschäftigt. Laut Bundesgerichtshof hängt der Zeitpunkt vom Einzelfall ab. Zugleich haben aber die Richter deutlich gemacht, dass ein Vermieter die Kaution nicht unmittelbar nach dem Auszug des Mieters zurückzahlen muss. Der Vermieter soll genug Zeit haben, offene Forderungen mit dem Mieter abzurechnen. "In der Praxis ist für die Rückzahlung von Kautionen eine Frist von etwa sechs Monaten üblich geworden", so Schönleber.

Kommt es zu einem Streit zwischen Mieter und Vermieter während des Mietverhältnisses, darf der Vermieter nicht ohne Weiteres auf die Kaution zurückgreifen und Rechnungen oder Reparaturen darüber bezahlen. Bei Zank mit einem Mieter muss der Vermieter klagen, wenn er seine Forderungen durchsetzen will. Erst wenn ein Gericht seine Forderungen als legitim anerkennt, darf der Vermieter auf die Mietsicherheit zurückgreifen.

Zieht ein Mieter aus, kann der Vermieter auf die Kaution zurückgreifen, wenn zum Beispiel Rechnungen offen sind oder der Mieter die Wohnung massiv beschädigt hat. In dem Fall darf der Vermieter die Reparaturen über die Kaution bezahlen. Unter solche Schäden fallen aber nicht die normalen Abnutzungen, die sich im Laufe der Jahre in einer Wohnung zeigen.


Lesen Sie mehr zum Thema:
http://anwaltauskunft.de/magazin/wohnen/mieten/528/welche-regeln-gelten-bei-mietkautionen/

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 32/14 vom 13. Juni 2014
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juni 2014