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MIETRECHT/276: Kanalschäden durch Bäume - ein Kostenrisiko für Hausbesitzer (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 9. Februar 2015

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Kanalschäden durch Bäume - ein Kostenrisiko für Hausbesitzer


Berlin (DAV). Immer häufiger werden öffentliche und private Abwasserkanäle von Baumwurzeln beschädigt. Ein teures Kostenrisiko für viele Hausbesitzer, die von der Gefahr nichts ahnen. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert.

"Eine Kanalsanierung kann schnell mehrere tausend Euro kosten, die der Besitzer des Baumes tragen muss", warnt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Sehr viele der Garten- und Straßenbäume in Deutschland sind nach dem Krieg gepflanzt worden. "Da wundern sich die Eigentümer oft, wohin die Wurzeln ihres Baumes vorgedrungen sind", so Walentowski.

Hauseigentümer sind in Deutschland für die Hausanschlussleitungen zuständig. Wenn ein Hausanschlusskanal eines Eigentümers durch die Wurzeln des Baumes eines Nachbarn beschädigt wird, muss der Geschädigte den Nachweis der Schuld führen. "Der Eigentümer sollte in diesem Fall einen Gutachter beauftragen, der nachweisen sollte, welcher Baum für den Schaden verantwortlich ist", rät Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

Weitere Informationen über Kanalisation und die rechtlichen Bedingungen finden Sie in einem Filmbeitrag unter
https://anwaltauskunft.de/videos/wohnen/kanalschaeden-durch-baeume-ein-kostenrisiko-fuer-hausbesitzer.

Das Onlinemagazin der Deutschen Anwaltauskunft informiert Verbraucher über rechtliche Themen und gibt praktische Tipps. Dabei setzt die Redaktion nicht allein auf Textbeiträge. Durch einen Medienmix von Onlinetexten, Podcasts und Filmbeiträgen haben die Nutzer vielfältige Möglichkeiten, sich zu informieren.

www.anwaltauskunft.de/magazin

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 6/15 vom 9. Februar 2015
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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Littenstraße 11, 10179 Berlin
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E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Februar 2015

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