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MIETRECHT/364: Wohnungseigentumsgesetz - umfangreiche Reform gefordert (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 26. April 2018
Gemeinsame Pressemitteilung des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter, des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, der Bundesnotarkammer, des Deutschen Anwaltvereins und des Deutschen Mieterbunds

DDIV, BFW, Bundesnotarkammer, Deutscher Anwaltverein, Deutscher Mieterbund fordern rasche Umsetzung des Koalitionsvertrages

Reform des Wohnungseigentumsgesetzes muss zeitgemäßes und den gesellschaftspolitischen Herausforderungen angepasstes Regelwerk schaffen


In einem gemeinsamen Schreiben an die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley plädieren der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, die Bundesnotarkammer, der Deutsche Anwaltverein und der Deutsche Mieterbund nachdrücklich für eine umfangreiche Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Die Regierungsparteien hatten die umfassende Überarbeitung des WEG und seine Harmonisierung mit dem Mietrecht im Koalitionsvertrag verankert.

Die Parteien haben im Koalitionsvertrag das Wohneigentum als wichtigen Schwerpunkt identifiziert und die Reform des WEG sowie seine Harmonisierung mit dem Mietrecht auf ihre Agenda gesetzt. "Bereits seit Jahren fordern die Standesverbände der Immobilienverwalter, Rechtsanwälte und Notare ebenso wie Eigentümer- und Mieterverbände die Reform des WEG. Mit der Verankerung der Novelle im Koalitionsvertrag besteht nun aus unserer Sicht ein zeitnaher Auftrag zum Handeln", drängt DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler auf eine rasche Umsetzung des Koalitionsvertrags. Die fünf Verbände unterstreichen die Relevanz der Reform damit, dass das WEG die Arbeitsgrundlage für mindestens 90.000 treuhänderische Immobilienmanager ist und Vermögensaufbau und Altersvorsorge von Millionen Bürgerinnen und Bürgern hierzulande betrifft.

"Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass die WEG-Novelle über den derzeit im Bundesrat anhängigen Gesetzesantrag hinausgeht, der Barrierefreiheit und Elektromobilität fördern soll. Der Reformbedarf basiert auf einer weitaus umfangreicheren Thematik", fasst Notar Professor Dr. Jens Bormann, Präsident der Bundesnotarkammer, den Hintergrund des Schreibens an die Justizministerin zusammen.

BFW-Präsident Andreas Ibel verweist auf einen weiteren Aspekt zum Reformbedarf des WEG-Rechts: "Die Regierung hat im Koalitionsvertrag verschiedene Instrumente verankert, mit denen sie den Bürgerinnen und Bürgern den Erwerb von Wohnungseigentum erleichtern will. Deshalb ist eine Reform des WEG umso dringlicher: Denn welchen Zweck hat es, den Menschen den Zugang zum Wohneigentum zu erleichtern, wenn es im Anschluss nicht ausreichend geschützt ist?"

Forschungsgutachten für erfolgreiche Novelle mit Augenmaß

Die fünf Spitzenverbände regen an, frühzeitig in dieser Legislaturperiode die Grundlagen für eine erfolgreiche WEG-Novelle zu legen. "Wir brauchen keine kleinteilige Lösung durch die Reparatur einzelner auslegungsbedürftiger Paragraphen. Wir brauchen echte Reformen, die sich an den Bedürfnissen der Praxis orientieren. Dabei ist Augenmaß gefragt. Eine Reform, der eine Prüfung vorangestellt werden muss, muss sich an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger auf der einen aber auch an denen der Immobilienverwalter auf der anderen Seite orientieren. Wir brauchen daher aus einem Guss eine Reform all derjenigen Regelungen, die sich in der Praxis als untauglich erwiesen haben, um die Probleme des Wohnungseigentumsrechts und der angrenzenden Rechtsgebiete zu lösen. Insoweit brauchen wir eine echte WEG-Novelle", unterstreicht Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg, Präsident des Deutschen Anwaltvereins.

Die Verbände empfehlen die Vergabe eines Forschungsgutachtens, das in einem überschaubaren Zeitraum den Reformbedarf ermittelt. Ein erstes Rechtsgutachten ("Erforderlichkeit und Möglichkeit einer Harmonisierung von Wohnungseigentums- und Mietrecht" von Univ.-Prof. Dr. Martin Häublein) liegt seit 2014 vor. Weitere reformbedürftige Paragrafen haben verschiedene Arbeitsgruppen bereits sachlich fundiert ermittelt.

"Die Bürgerinnen und Bürger brauchen ein zeitgemäßes Regelwerk, das an die gesellschaftspolitischen Herausforderungen angepasst ist und ihnen Rechtssicherheit bietet", betont Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor beim Deutschen Mieterbund. "Wir führen jedes Jahr rund 1,2 Millionen Rechtsberatungen durch, was nicht zuletzt auf die seit langer Zeit bestehende Problematik zwischen WEG und Mietrecht sowie auf die fehlende Aktualität des Gesetzes zurückzuführen ist."

Gerichtsbarkeit entlasten und Energieeinsparpotenziale heben

Deutsche Gerichte beschäftigen sich mittlerweile jedes Jahr mit über 260.000 Verfahren zum Wohnungseigentums- und Wohnraummietrecht. Das entspricht rund 25 Prozent aller Zivilprozesse in Deutschland. Eine umfassende Reform würde nicht nur die Gerichtsbarkeit erheblich entlasten, sondern auch zur Entbürokratisierung sowie zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher beitragen. Zum anderen herrscht bei Verwaltungsunternehmen, Wohnungseigentümern und Mietern eine große Verunsicherung über die Auslegung von WEG und Mietrecht. Das führt neben dem hohen Aufkommen an Rechtsstreitigkeiten zwischen Mietern, Eigentümern und Immobilienverwaltungen auch zu einem Wohnungsbestand in Eigentümergemeinschaften, in dem erhebliche Energieeinsparpotenziale brachliegen oder wichtige Modernisierungsmaßnahmen unterbleiben. Denn Unsicherheiten bei Abgrenzungsfragen konterkarieren die nicht zuletzt von der Bundesregierung formulierten Ziele an die energetische Optimierung des Gebäudebestands.

"Das WEG in seiner aktuellen Form ist nicht mehr zeitgemäß. Eigentümergemeinschaften sind heute häufig sehr heterogen, und die Technik ermöglicht inzwischen Kommunikationswege, die vor wenigen Jahrzehnten noch außerhalb der Vorstellungskraft lagen. Ein modernes WEG muss diese Aspekte berücksichtigen, um langfristig die Komplexität zu reduzieren und Rechtssicherheit für zukünftige Herausforderungen und Technologien zu schaffen. Aber auch diese Ziele kann die Bundesregierung nur erreichen, wenn sie das gesamte Gesetz auf den Prüfstand stellt und nicht nur Teilbereiche korrigiert", untermauern die fünf Verbände ihre Forderung.

Über den DDIV:
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter ist der Berufsverband der treuhänderisch und hauptberuflich tätigen Haus- und Immobilienverwalter in Deutschland. Gemeinsam mit seinen Landesverbänden vertritt der Verband über 2.400 Mitgliedsunternehmen. Diese verwalten rund 5,6 Millionen Wohnungen mit einem Wert von 580 Milliarden Euro, darunter allein 3,6 Millionen Eigentumswohnungen. Der DDIV tritt ein für eine nachhaltige Professionalisierung und Qualifizierung der Wohnungsverwaltung. Er setzt sich ein für einen wirksamen Verbraucherschutz, fordert einheitliche Berufszugangsregelungen und adäquate politische Rahmenbedingungen. Der Berufsverband ist ständiges Mitglied im Wohnungswirtschaftlichen Rat der Bundesregierung, im Bündnis für Bezahlbares Wohnen und Bauen und in der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID).

Über den BFW:
Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Sie stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des Gewerbeneubaus. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik.

Über die Bundesnotarkammer:
Die Bundesnotarkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihre 21 Mitglieder sind alle Notarkammern im gesamten Bundesgebiet. Den Notarkammern gehören die in den Bezirken der Oberlandesgerichte in Deutschland bestellten Notarinnen und Notare an. Insgesamt amtieren zurzeit rund 7.200 Berufsträger. Die Bundesnotarkammer vertritt die Notarinnen und Notare im nationalen und internationalen Bereich, wirkt in Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene sowie bei der Entwicklung des notariellen Berufsrechts mit und sorgt für die Aus- und Fortbildung der Notare. Zudem betreibt die Bundesnotarkammer das Zentrale Vorsorgeregister sowie das Zentrale Testamentsregister und unterstützt die elektronische Kommunikation der Notare mit Gerichten, Behörden und sonstigen Dritten.

Über den Deutschen Anwaltverein:
Der Deutsche Anwaltverein ist der Interessenvertreter der deutschen Anwaltschaft. In ihm haben sich rund 64.500 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus über 250 örtlichen Anwaltvereinen im In- und Ausland zusammengefunden, um sich gemeinsam für die Wahrnehmung gleichgerichteter Interessen einzusetzen. Über seine 35 Gesetzgebungsausschüsse, die in allen Rechtsgebieten arbeiten, nimmt der DAV Stellung zu nationalen Gesetzentwürfen und Richtlinienentwürfen der Europäischen Union.

Über den Deutschen Mieterbund:
Der Deutsche Mieterbund ist die Dachorganisation für 320 örtliche Mietervereine in Deutschland, die in 15 Landesverbänden regional zusammengeschlossen sind. Etwa 1.300 hauptberufliche und 2.500 ehrenamtliche Mitarbeiter sind für den Deutschen Mieterbund, die Landesverbände und die örtlichen Mietervereine tätig. Die 320 örtlichen Mietervereine führen in ihren 500 Beratungsstellen rund 1,2 Millionen Rechtsberatungen im Jahr durch.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 12/18 vom 26. April 2018
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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Sekretariat:
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Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. April 2018

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