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ÖFFENTLICHES RECHT/037: Zypries gegen private Gerichtsvollzieher (BMJ)


Bundesministerium der Justiz - Berlin, 11. Mai 2007

Zypries gegen private Gerichtsvollzieher


Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat sich heute gegen den vom Bundesrat beschlossenen Gesetzentwurf zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens ausgesprochen.

Der am heutigen Tag gefasste Beschluss der Länderkammer geht auf eine Initiative Niedersachsens, Baden-Württembergs, Hessens und Mecklenburg-Vorpommerns zurück, das Gerichtsvollzieherwesen zu privatisieren. Gerichtsvollzieher sollen demnach künftig keine Beamten, sondern Beliehene sein, die unter Staatsaufsicht tätig werden.

"Gerichtsvollzieher vollstrecken Gerichtsentscheidungen und nehmen damit hoheitliche Aufgaben wahr, die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern in erheblichem Maße betreffen können. Man muss bedenken, dass Gerichtsvollzieher zur Erfüllung ihrer Aufgaben im äußersten Fall sogar körperliche Gewalt anwenden dürfen. Befugnisse dieser Art sind mit großer Verantwortung verbunden, die Privaten nicht aufgebürdet werden sollten", verdeutlichte Zypries ihre erheblichen Bedenken gegen den Gesetzentwurf.

Die Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens würde darüber hinaus für die Betroffenen eine Kostenerhöhung von durchschnittlich über 200 Prozent mit sich bringen. Dadurch werde riskiert, dass ein Gläubiger bei kleineren Geldschulden darauf verzichte, seine berechtigte Geldforderung vollstrecken zu lassen, weil er von den hohen Kosten - die er vorab zu tragen hat - abgeschreckt sei.

Die Bundesjustizministerin plädiert statt der geplanten Neuorganisation des gesamten Gerichtsvollzieherwesens für eine Verbesserung des geltenden Systems. Vollstreckungsabläufe könnten durch die Einrichtung von Vollstreckungsbüros, deren Infrastruktur mehrere Gerichtsvollzieher gemeinsam nutzen würden, sowie Leistungsanreize im Gerichtsvollzieherkostengesetz und eine Verbesserung der Sachaufklärung optimiert werden. Die Sachaufklärung dient der Ermittlung der allgemeinen Vermögensverhältnisse des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die sich mit einem Gesetzentwurf zur Reform der Sachaufklärung befasst, steht kurz vor dem Abschluss ihrer Arbeit.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 11.05.2007
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
des Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer
Redaktion: Ulf Gerder, Dr. Henning Plöger, Christiane Wirtz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Mai 2007