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ÖFFENTLICHES RECHT/041: Gesetz für SED-Diktatur-Opfer in Kraft (BMJ)


Bundesministerium der Justiz - Berlin, 29. August 2007

Gesetz zur Unterstützung für Opfer der SED-Diktatur in Kraft getreten


Am 29. August 2007 ist das Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR in Kraft getreten. Für Opfer des SED-Regimes wird damit eine zusätzliche Leistung, die so genannte SED-Opferrente, eingeführt. Diejenigen, die aus politischen Gründen in der ehemaligen DDR inhaftiert waren, erhalten eine besondere monatliche Zuwendung in Höhe von monatlich 250 Euro. Voraussetzung ist, dass die Haft insgesamt mindestens sechs Monate andauerte und die Betroffenen in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind. Bei der Bedürftigkeitsprüfung bleiben Renten und vergleichbare Leistungen sowie das Einkommen von Partnern unberücksichtigt. Die Berechtigung zur Leistung folgt entweder aus einer Rehabilitierungsentscheidung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz oder aus einer Bescheinigung nach Paragraph 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes.

"Die Zuwendung wird auf Antrag monatlich gewährt. Betroffene sollten die Leistung noch im August beantragen, damit die Auszahlung bereits ab September 2007 sichergestellt ist", erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Die Durchführung des Gesetzes obliegt den Bundesländern. Zuständig für die Entgegennahme von Anträgen sind die in der nachfolgenden Liste benannten Landesbehörden.

Im Einzelnen sind die jeweils zuständigen Behörden auch im Merkblatt zur strafrechtlichen Rehabilitierung enthalten, das im Internetangebot des Bundesjustizministeriums verfügbar ist (www.bmj.de). Soweit Interessenten keinen Internet-Zugang haben, kann das Merkblatt unter der Anschrift des Bundesministeriums der Justiz, 11015 Berlin, angefordert werden.

Mit der Einführung der besonderen Zuwendung für Haftopfer wird eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD umgesetzt. Das Gesetz sieht zudem vor, dass die Antragsfristen im Strafrechtlichen, im Verwaltungsrechtlichen und im Beruflichen Rehabilitierungsgesetz, die am 31. Dezember 2007 auslaufen sollten, bis zum 31. Dezember 2011 verlängert werden.


Haftopfer nach gerichtlicher Rehabilitierung

Adressen der für die Gewährung der besonderen Zuwendung für Haftopfer zuständigen Behörden aufgrund eines gerichtlichen Rehabilitierungsbeschlusses:

Berlin
Landesamt für Gesundheit und Soziales,
Postfach 31 0929
10639 Berlin

Brandenburg
Präsident des Landgerichts, in dessen Zuständigkeitsbereich die Rehabilitierungsentscheidung ergangen ist:
Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße. 3/4, 03046 Cottbus
Landgericht Frankfurt/Oder, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt/Oder
Landgericht Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 32, 14469 Potsdam

Mecklenburg-Vorpommern
Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
19048 Schwerin

Sachsen
Regierungspräsidium Chemnitz
Altchemnitzer Straße 41
09120 Chemnitz

Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt
Willy-Lohmann-Straße 7
06114 Halle

Thüringen
Landesamt für Soziales und Familie
Abteilung Soziales, Betreuung und Rehabilitierung
Charlottenstraße 2
98617 Meiningen
Postanschrift:
PF 10 01 41
98490 Suhl


Inhaber einer Bescheinigung nach Paragraph 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes

Für die Gewährung der besonderen Zuwendung für Haftopfer zuständige Behörden sofern der Antragsteller Inhaber einer Bescheinigung nach Paragraph 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes ist (maßgeblich ist der aktuelle Wohnsitz des Antragstellers):

Baden-Württemberg
Die Landkreise bzw. kreisfreien Städte als untere Eingliederungsbehörden.
Nähere Auskünfte erteilt das Innenministerium Baden-Württemberg, Postfach 10244, 70020 Stuttgart

Bayern
Ausgleichsämter der Regierungen (der sieben Regierungsbezirke).
Nähere Auskünfte erteilt das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Postfach 400229, 80792 München

Berlin
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Postfach 310929
10639 Berlin

Brandenburg
Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg
Landesvertriebenen- und Aussiedleramt
Lipezker Str. 45
Haus 5
03048 Cottbus

Bremen
Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales des Landes Bremen
Referat Zuwanderungsangelegenheiten und Integrationspolitik
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Magistrat der Stadt Bremerhaven

Hamburg
Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz
Vertriebenenamt Hamburg
Adolph-Schönfelder-Str. 5
22083 Hamburg

Hessen
Regierungspräsidium Darmstadt
64278 Darmstadt
Regierungspräsidium Gießen
PF 10 08 51
35338 Gießen
Regierungspräsidium Kassel
34112 Kassel

Mecklenburg-Vorpommern
Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
19048 Schwerin

Niedersachsen
Landkreise, kreisfreie Städte und die großen selbständigen Städte.
Nähere Auskünfte erteilt das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, Postfach 221, 30002 Hannover

Nordrhein-Westfalen
Voraussichtlich die Bezirksregierungen und/oder die Kreise und kreisfreien Städte.
Nähere Auskünfte erteilt das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf

Rheinland-Pfalz
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier
PF 13 20
54203 Trier

Saarland
Stadtverband Saarbrücken und die Landkreise Saarlouis, Merzig-Wadern, Neunkirchen, Saarpfalz-Kreis und St. Wendel als örtliche Träger der Sozialhilfe

Sachsen
Regierungspräsidium Chemnitz
Altchemnitzer Straße 41
09120 Chemnitz

Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Willy-Lohmann-Straße 7
06114 Halle

Schleswig-Holstein
Landesamt für Soziale Dienste
Außenstelle Kiel
Gartenstr. 7
24103 Kiel

Thüringen
Landesamt für Soziales und Familie
Abteilung 4
PF 10 01 41
98490 Suhl

Wohnsitz im Ausland:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Postfach 31 09 29
10639 Berlin


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Quelle:
Pressemitteilung vom 29.08.2007
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
des Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer
Redaktion: Ulf Gerder, Dr. Henning Plöger, Christiane Wirtz
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 01888 580-90 30
Telefax 01888 580-90 46
http://www.bmj.bund.de
email: presse@bmj.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. August 2007