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ÖFFENTLICHES RECHT/112: Feuerwehreinsätze - Fehlalarm kann teuer werden (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 12. August 2014

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Feuerwehreinsätze: Fehlalarm kann teuer werden



Berlin (DAV). Wer vorsätzlich einen Feuerwehreinsatz auslöst, darf sich über eine saftige Rechnung nicht wundern. Auch sonst sind die Einsätze der Brandretter nicht immer kostenlos. Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.

Für einen Großteil der Feuerwehreinsätze in Deutschland stellen die Kommunen keine Rechnungen aus - sie werden von der Allgemeinheit getragen. In bestimmten Fällen erlauben die Feuerwehrgesetze der Bundesländer jedoch, dem Verursacher einen Einsatz in Rechnung zu stellen.

Fast immer ist das der Fall, wenn der Einsatz vorsätzlich verursacht wurde - zum Beispiel durch einen Scherzanruf bei der Feuerwehr. Rücken die Einsatzkräfte nach einem solchen vermeintlich harmlosen Spaß aus, kann das sehr teuer werden. So kostet beispielsweise in Berlin der Einsatz eines Löschfahrzeuges 4,70 Euro - pro Minute wohlgemerkt. Für einen Kranwagen werden minütlich 11,70 Euro fällig. Da die Feuerwehr bei unklarer Gefahrenlage in der Regel gleich mehrere Fahrzeuge und Rettungskräfte in Bewegung setzt, kann ein bewusst ausgelöster falscher Alarm für den Verursacher enorme Kosten nach sich ziehen. Das gilt in der Regel auch, wenn Fehlalarm über eine Brandmeldeanlage ausgelöst wird.

Viele Landesfeuerwehrgesetze verpflichten den Verursacher eines Feuerwehreinsatzes auch dann zur Kostenübernahme, wenn er sich grob fahrlässig verhalten hat. Rechtlich sind diese Fälle heikel, denn die grobe Fahrlässigkeit muss dem Verursacher im Einzelfall nachgewiesen werden. "Die Gerichte entscheiden hier ganz unterschiedlich", sagt Rechtsanwalt Dr. Martin Montag von der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht Rheinland-Pfalz im Deutschen Anwaltverein (DAV).

So musste beispielsweise nach einer Entscheidung des Landgerichts Neustadt ein Lehrer die Kosten für einen Feuerwehreinsatz tragen, nachdem er einen Kochtopf mit Frittierfett auf dem Herd der Schulküche vergessen hatte (AZ: 5 K 221/11.NW). Anders entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einem ähnlichen Fall, bei dem ein Mann Spargel und Sauce Hollandaise auf dem Herd anbrennen ließ (AZ: 1 K 1391/09.WI). In diesem Fall habe der Mann nicht mit einer erhöhten Brandgefahr rechnen müssen, so das Gericht.

Wer nach einem Einsatz tatsächlich eine Rechnung von der Gemeinde erhält, sollte sie in jedem Fall genau prüfen. In der Vergangenheit haben die Gerichte immer wieder Rechnungen für ungültig erklärt, weil die Kosten zu hoch oder die Einsatzzeiten zu grob kalkuliert waren.


Lesen Sie mehr zum Thema:
http://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/652/muss-man-feuerwehreinsaetze-selbst-bezahlen/

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 43/14 vom 12. August 2014
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. August 2014