Schattenblick → INFOPOOL → RECHT → FAKTEN


POLIZEI/003: Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten wichtig (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 26. September 2019

DAV: Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten wichtig

Statement von Rechtsanwältin Dr. Regina Michalke, Mitglied des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)


"Durch die Kennzeichnungspflicht von Polizeibediensteten wird staatliches Handeln zurechenbar und nachvollziehbar. Sie zeigt ein Selbstverständnis einer modernen Polizei, die den Menschen offen, kommunikativ und transparent entgegentritt. Das Tragen einer Kennung stärkt die Vertrauensbildung zwischen den Bürgern und der Polizei."

Anlass ist das heute zu erwartende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nach Klage zweier Polizeibediensteter aus Brandenburg.

*

Quelle:
Statement vom 26. September 2019
Medizinrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 0 30/72 61 52 - 0
Fax: 0 30/72 61 52 - 190
E-mail: service@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. September 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang