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SOZIALRECHT/054: Hartz IV - Es sind nicht nur die 5,00 Euro + 3,00 Euro... (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 21. Februar 2011

Hartz IV: Es sind nicht nur die 5,00 Euro + 3,00 Euro...

Verfassungsrechtliche Bedenken bleiben bestehen


Berlin (DAV). In einer Nachtsitzung haben sich die Regierungskoalition und die SPD auf ein Hartz IV-Gesamtpaket verständigt. Der Regelsatz soll rückwirkend zum 1. Januar um 5,00 Euro angehoben werden; ab Januar 2012 steht eine weitere Erhöhung um 3,00 Euro an. Vorgesehen ist zusätzlich ab diesem Zeitpunkt ein prozentualer Aufschlag, der sich an der Inflation und der Lohnentwicklung orientieren soll. Das Bildungspaket wird noch einmal aufgestockt. In den Jahren 2011 bis 2013 sollen die Kommunen zusätzlich 400.000.000 Euro erhalten, mit denen die Schulsozialarbeit und das Mittagessen in Horten finanziert werden sollen. Das Gesamtpaket sieht vor, dass Mindestlöhne für das Wachgewerbe und die Weiterbildungsbranche im Arbeitnehmer-Entsendegesetz geregelt werden. Mit Öffnung des Arbeitsmarktes für Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland, auch aus Osteuropa, soll bei der Zeitarbeit eine Lohnuntergrenze bestehen.

Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) begrüßt, dass nur wenige Tage nach dem Scheitern der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss nun doch eine Lösung gefunden worden ist. Von einer raschen Umsetzung der Einigung im Vermittlungsausschuss und durch den Bundesrat und Bundestag ist auszugehen. Es lässt sich so verhindern, dass Anspruchsberechtigte versuchen, die seit Januar ausstehende Anpassung der Regelsätze an die Vorgaben der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 im gerichtlichen Eilverfahren durchzusetzen.

Verfassungsrechtliche Bedenken bleiben aber bestehen. Das Bundesverfassungsgericht hatte gefordert, dass zur Ermittlung des Anspruchsumfangs alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren bemessen werden müssen. Zweifel an der Umsetzung dieser Vorgaben haben neben dem Deutschen Anwaltverein etwa der Deutsche Sozialgerichtstag und der Paritätische Gesamtverband geäußert. So werden etwa zwei Berechnungsfehler kritisiert, die allein schon dazu führen müssten, den Regelsatz um 16,67 Euro anzuheben. Statistisch fehlerhaft werden bei den Berechnungen etwa die sogenannten Aufstocker berücksichtigt. Zu einer weiteren Differenz kommt es, da die Kosten der Mobilität mit einem eigenen Kfz nicht berücksichtigt werden, ohne einen Ausgleich für andere Mobilitätsmöglichkeiten vorzusehen. "Verfassungsrechtliche Bedenken", so Rechtsanwalt Martin Schafhausen, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der DAV-Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht, "sind dafür da, ernst genommen zu werden, man darf sich nicht über sie hinwegsetzen." Der Gesetzgeber hat im Gesetzgebungsverfahren noch die Möglichkeit, die von Fachleuten geäußerten Bedenken ernst zu nehmen und eine Regelung zu schaffen, die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht.

In der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des DAV sind zurzeit über 1.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus dem gesamten Bundesgebiet organisiert, die sich auf sozialrechtliche Fragen spezialisiert haben. Dabei werden nicht nur Bezieher existenzsichernder Leistungen betreut, vielmehr sind die Mitglieder Spezialisten auch auf dem Gebiet des Kranken,- Renten, - Unfallversicherungs- oder Schwerbehindertenrecht. Sie vertreten versicherte Leistungserbringer, wie Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenhäuser, Lieferanten von medizinischen Hilfsmitteln und dergleichen.


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Quelle:
Pressemitteilung SozR 02/11 vom 21. Februar 2011
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Februar 2011