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STRAFRECHT/304: Notdienst G8-Gipfel - DAV gegen Schnellgerichte (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 1. Juni 2007

Anwälte beim G8-Gipfel

Effiziente anwaltliche Vertretung wird Demonstranten sichergestellt


Berlin/Rostock (DAV). Der Rostocker Anwaltverein nimmt mit anderen Anwaltsvereinigungen an einem speziell für den G8-Gipfel eingerichteten telefonischen Notdienst teil. Damit soll die effiziente anwaltliche Vertretung von Bürgern, die im Rahmen von polizeilichen Maßnahmen in polizeilichen Gewahrsam geraten, sichergestellt werden. Notwendig ist auch, dass anwaltliche Vertreter Zugang zu den Gefangenensammelstellen haben. Die Bundesrepublik Deutschland gehört nicht nur zu den acht größten Wirtschaftsnationen, sondern besitzt auch eine funktionierende demokratische Rechtskultur.

"Alle sind in den kommenden Tagen aufgerufen, sich ihrer rechtstaatlichen Verpflichtung bewusst zu sein," so Rechtsanwalt Dietmar Stocker, Vorsitzender des Rostocker Anwaltvereins. Zu einem demokratischen Rechtstaat gehöre auch, dass die Versammlungsfreiheit, die wesentliche Grundlage in unserer Demokratie ist, für alle Bürger, die sich friedlich versammeln wollen, gewährleistet ist und der freie Zugang zu anwaltlichen Vertretern auch in kritischen Situationen sichergestellt und nicht einer Sicherheitshybris geopfert werde. "Wir sollten der Welt zeigen, dass wir ein Rechtstaat sind und dass die Unschuldsvermutung und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht "nur bei schönem Wetter", sondern in Deutschland immer gilt," so Stocker weiter.

Es haben vor Ort bereits Koordinationstreffen zwischen anwaltlichen Vertretern und Vertretern der Gerichte stattgefunden, insbesondere auch um ein Klima des Vertrauens zu schaffen. Leider waren Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Polizei dem Treffen ferngeblieben. Der Notdienst wird vom Rostocker Anwaltverein zusammen mit dem StrafverteidigerInnenverein und dem Republikanischen Anwaltverein eingerichtet.

Vom 25. Mai 2007 bis 10. Juni 2007 wurden etwa 100 Richter für Entscheidungen im Zusammenhang mit Eilverfahren und Verfahren nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz abgestellt. Das Land hat insoweit eine Konzentrationsverordnung erlassen und den Amtsgerichten Rostock und Schwerin für die oben genannte Dauer die Sonderzuständigkeit gegeben.

Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins gehören "Schnellgerichte" nur in den kulinarischen Bereich. Beschleunigte Verfahren dürfen nur in den engen Grenzen, die das Gesetz vorsieht, angewendet werden. Hervorzuheben ist daneben die verfassungsmäßige Unabhängigkeit der Richterschaft.

Die Notrufnummer lautet: 03 82 04/76 81 11


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 22/07 vom 1. Juni 2007
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juni 2007