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STRAFRECHT/350: Ehrenpreis an Verein "Freiabonnements für Gefangene" (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 7. November 2008

Ehrenpreis "pro reo" der Strafverteidiger an Verein "Freiabonnements für Gefangene e. V." verliehen

Ehemaliger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Ehrenmitglied der Arbeitsgemeinschaft


Düsseldorf/Berlin (DAV). Auf ihrem 25. Herbstkolloquium hat die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Düsseldorf den Verein "Freiabonnements für Gefangene e. V." mit dem Ehrenpreis "pro reo" ausgezeichnet. Damit wird das Engagement um die Integration und Bildung von Gefangenen ausgezeichnet. Bei der Tagung hat der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Rechtsanwalt Prof. Dr. Hassemer, die Ehrenmitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV persönlich entgegen genommen.

Zur Begründung der Verleihung des Ehrenpreises "pro reo" an den Verein "Freiabonnements für Gefangene e. V." sagte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV, Rechtsanwalt Werner Leitner: "Die Jury hat damit das nachhaltige und im höchsten Maße anerkennenswerte Bemühen des seit 1985 bestehenden Vereins um die Integration und Bildung von Gefangenen ausgezeichnet." Die Verwirklichung des Rechts auf Informationsfreiheit sei auch Voraussetzung jeder Verteidigung. Nur wer zuverlässig und gründlich über die aktuellen Ereignisse "draußen" informiert wird, bleibe Bestandteil der Gesellschaft und könne wieder ein eigenverantwortliches Leben führen.

Indem nahezu 3.000 Inhaftierte monatlich eine Zeitung erhalten, die sicherlich von viel mehr Gefangenen gelesen wird, leistet der Verein einen vorbildlichen Beitrag dazu, das Ziel des Strafvollzugs, nämlich ein Leben ohne Straftaten führen zu können, zu erreichen. "Die Jury wünscht dem Verein, der keine staatlichen Geldmittel erhält und ausschließlich auf Spenden angewiesen ist, viel Erfolg und die erforderliche Unterstützung bei der erfolgreichen Fortsetzung seiner Arbeit", so Leitner weiter.

Auf dem 25. Herbstkolloquium wurde auch Herrn Prof. Winfried Hassemer, ehemaliger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, die Ehrenmitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins verliehen, die dieser persönlich in Empfang genommen hat. "Professor Hassemer gehört zu den herausragenden Persönlichkeiten des Strafrechts in Wissenschaft und Praxis. Die Arbeitsgemeinschaft würdigt mit der Ehrenmitgliedschaft seine unnachahmlichen Verdienste um das Strafrecht und das Strafprozessrecht, insbesondere um die Sicherung der rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien und das Recht der Strafverteidigung", begründet Leitner die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft. Der Arbeitsgemeinschaft sei es eine große Ehre, ihn als Ehrenmitglied in ihren Reihen zu wissen.

Mit Prof. Hassemer gehören nun neben den Vorsitzenden des Bundesgerichtshofs a. D. Herdegen und Meyer-Goßner und Ministerialdirektor a. D. Prof. Riess nun auch der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts a. D. dem Kreis der Ehrenmitglieder an. "Ihre Stimme hat bei uns immer besonderes Gewicht", so Leitner.

An der Tagung haben 350 Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger aus dem gesamten Bundesgebiet sowie weitere Vertreter der Strafjustiz teilgenommen.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 32/08 vom 7. November 2008
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel.: 0 30/72 61 52-1 29, E-mail: walentowski@anwaltverein.de
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. November 2008