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STRAFRECHT/431: Nacktsein ist keine Straftat (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 2. Juli 2014

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Nacktsein ist keine Straftat!



Berlin (DAV). Sommer, Sonne, wenig Kleidung: Wer auf Letzteres ganz verzichtet, kann das tun - sollte aber besser nicht nackt durch Innenstädte laufen. Zwar begeht man dadurch keine Straftat, ein Bußgeld droht aber dennoch. Das berichtet die Deutsche Anwaltauskunft.

Wer nackt spazieren oder joggen geht, muss befürchten, mit einem Bußgeld belegt zu werden. "Wer sich nackt in Innenstädten zeigt, begeht unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit", sagt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft. Zumindest dann, wenn sich Passanten belästigt fühlen. In der Praxis werde aber meist ein Platzverweis ausgesprochen, eine Verfolgung als Ordnungswidrigkeit geschehe dagegen nur selten. "In abgeschiedenen Wäldern oder auf Feldwegen sind dagegen selten negative Folgen zu befürchten", erklärt Walentowski.

Zu Hause darf dagegen jeder so rumlaufen, wie er möchte. Und auch im eigenen Garten darf sich in der Regel nackt gesonnt werden. Bei einem einsehbaren Garten können sich die Nachbarn jedoch gegebenenfalls berechtigt gestört fühlen. Dann droht ebenfalls ein Bußgeld - und bei einem Mietshaus in seltenen Fällen auch die fristlose Kündigung durch den Vermieter. Gleiches gilt für das kleidungslose Sonnen auf dem Balkon. Gerichte entscheiden solche Fragen meist mit Blick auf die Wahrung des Hausfriedens.

Und auch hinter dem Steuer ist Freizügigkeit zunächst einmal erlaubt. "Man darf nackt Auto fahren", sagt Christian Janeczek, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Bei der Bewertung einer möglichen Ordnungswidrigkeit gebe es hierbei keinen Unterschied zu nackten Fußgängern. Demnach könne die Allgemeinheit durch eine Nacktfahrt belästigt werden - etwa beim Aussteigen aus dem Auto. Einen Automatismus gebe es hierfür aber nicht, so Janeczek.


Lesen Sie mehr zum Thema:
http://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/554/freikoerperkultur-wann-man-wo-nackt-sein-darf/

Die Deutsche Anwaltauskunft ist ein Service des Deutschen Anwaltvereins:
www.anwaltauskunft.de.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 35/14 vom 2. Juli 2014
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juli 2014