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STRAFRECHT/433: Strafverschärfung bei Hasskriminalität ist Symbolgesetzgebung (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 27. August 2014

DAV: Strafverschärfung bei Hasskriminalität ist Symbolgesetzgebung



Berlin (DAV). Am Mittwoch, dem 27. August 2014 berät das Kabinett über einen "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages", besser bekannt unter dem Begriff "Gesetz gegen Hasskriminalität". Damit soll eine Präzisierung der Strafzumessungsregeln um rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe erreicht werden. Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist dies zwar ein ehrenwertes Ziel, jedoch können diese Motive bereits jetzt in der Strafzumessung berücksichtigt werden. Sollte es ein Defizit bei der Ermittlung eines möglicherweise rechtsradikalen Hintergrundes einer Tat oder aber auch der Verurteilung solcher Täter geben, wäre ein Kulturwandel bei den Ermittlungsbehörden und den Gerichten notwendig und nicht gesetzgeberische Symbolpolitik.

"Bei dem Gesetzentwurf handelt es sich um symbolische Gesetzgebung der überflüssigen Art", so Rechtsanwalt Dr. Stefan König, Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des DAV. Beweggründe und Ziel des Täters seien bereits jetzt bei der Bemessung der verwirkten Sanktionen einzubeziehen. Menschenverachtende Motive müssten dann strafschärfend ins Gewicht fallen. "Den Staatsanwaltschaften bleibt die Möglichkeit, bei einem Urteil, das dies nicht tut, ein Rechtsmittel einzulegen", so König weiter.

Nach Ansicht des DAV liege darum das Problem bereits bei den Ermittlungen vor. Auch die DAV-Stiftung contra Rechtsextremismus und Gewalt stellt regelmäßig fest, dass aus Gleichgültigkeit, fehlender Sensibilität oder gar aus unterschwelliger Sympathie der Ermittler entsprechenden Anzeichen nicht nachgegangen wird. Dabei ist dies notwendig, da die Gerichte darauf angewiesen sind, einen entsprechend aufgeklärten Sachverhalt zu erhalten, um richtig urteilen zu können. Nach Ansicht des DAV geht es um eine stärkere Sensibilisierung der Staatsanwaltschaften und in der Anleitung und Ausbildung der Polizei. Hierzu hat der NSU-Untersuchungsausschuss Empfehlungen vorgelegt. Die Justiz- und Innenministerien können hierauf Einfluss nehmen. Letztlich tragen diese somit die politische Verantwortung, die nicht hinter einer Symbolgesetzgebung versteckt werden darf.

Nach Erfahrung der DAV-Stiftung contra Rechtsextremismus und Gewalt ist es immer wieder der Tätigkeit der Opferanwältinnen und -anwälten zu verdanken, dass ein rechtsextremistischer Hintergrund einer Tat auch ausermittelt wird.

Der DAV verweist auch darauf, dass sich die Rechtspolitik gerade darum bemüht, das Strafgesetzbuch von Merkmalen des Gesinnungsstrafrechts zu befreien. So wird angestrebt, diese etwa bei den Morddelikten abzuschaffen. Es sei nicht ersichtlich, warum nun das Ziel der Schaffung eines neuen Gesinnungsstrafrechts verfolgt wird.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 29/14 vom 27. August 2014
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. August 2014