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STRAFRECHT/462: Beschluss der Landesjustizminister zur Haftentschädigung unschuldig Inhaftierter begrüßt (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 9. November 2017

DAV begrüßt Beschluss der Landesjustizminister zur Haftentschädigung unschuldig Inhaftierter

- Rasche Gesetzgebungsinitiative gefordert -


Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt den Beschluss der Landesjustizminister zur Haftentschädigung unschuldig Inhaftierter, mit dem sie sich unter anderem für eine deutliche Erhöhung der Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen von derzeit 25 Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung ausgesprochen haben.

Pauschale erhöhen

Eine Erhöhung der Haftentschädigung hat der Deutsche Anwaltverein bereits seit Langem gefordert. "Eine Haftentschädigung von derzeit 25 Euro pro Tag ist deutlich zu gering und muss mindestens vervierfacht werden", sagte der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Ulrich Schellenberg. "Auch die Justiz muss lernen, über ihre Fehler zu sprechen und die angemessen Maßnahmen ergreifen, um die Schäden wieder auszugleichen. Wir fordern eine rasche Gesetzgebungsinitiative."

Staatliche Stelle für Justizopfer gefordert

Auch ist es besonders begrüßenswert, dass die Landesjustizminister zudem erkannt haben, dass Betroffene eine staatliche Hilfe in Form einer "Nachsorge" benötigen. Unschuldig Inhaftierte müssen nach deren Entlassung aus dem Gefängnis wieder in die Gesellschaft integriert werden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum rechtmäßig Inhaftierte nach ihrer Entlassung oft einen Bewährungshelfer zur Unterstützung bekämen, unschuldig Inhaftierte hingegen keinerlei Ansprechpartner hätten.

Der DAV schlägt daher vor, den Betroffenen einen besonderen fakultativen "Helfer für Justizopfer" zur Seite zu stellen", fährt Schellenberg fort. "Dieser könnte als Ombudsmann bei den Justizministerien der Länder angegliedert sein und den Betroffenen beispielsweise bei der Suche nach einer Wohnung und Arbeitsstelle helfen."

Verfahren hinterfragen

Der DAV regt zusätzlich an, sich auch grundsätzlich Gedanken über das komplexe und langwierige Entschädigungsverfahren der Haftentschädigung zu machen und es zu vereinfachen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer sollte deutlich reduziert werden, um den betroffenen die dadurch bewirkte psychische Belastung zu ersparen.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 15/17 vom 9. November 2017
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. November 2017

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