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STRAFRECHT/464: Anwaltverein nachhaltig enttäuscht über Verschleppungstaktik beim Thema Haftentschädigung (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 8. Juni 2018

DAV nachhaltig enttäuscht über Verschleppungstaktik beim Thema Haftentschädigung

Statement des Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg


Auch der Bundesrat vermochte es heute nicht, sich auf konkrete Wiedergutmachungsmaßnahmen für zu Unrecht Inhaftierte zu einigen. Diese Verschleppungstaktik, die seit Jahrzehnten auf Kosten der Opfer staatlicher Fehler gefahren wird, ist aus rechtsstaatlicher Sicht unerträglich. Politische Ränkespiele werden hier auf dem Rücken Unschuldiger ausgetragen.

Zuletzt war im Bundesrat eine Initiative Berlins und Hamburgs auf Erhöhung der Tagespauschale für Nicht-Vermögensschäden von derzeit 25 Euro auf 50 Euro maßgeblich an Bayern gescheitert - heute stellte der Freistaat erfolgreich einen eigenen Antrag im Bundesrat: Die Bundesregierung möge einen Gesetzentwurf für eine "deutliche Erhöhung" der Pauschale vorlegen. Die Zuständigkeiten werden unbeirrt hin und her geschoben - zu Lasten der Opfer staatlicher Fehler und unter Verkennung eines rechtsstaatlichen Gebots der Wiedergutmachung.

In dieser Woche hatten sich schon die Landesjustizminister bereits zum zweiten Mal für eine deutliche Erhöhung der Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen ausgesprochen. Ob und wann all diesen Lippenbekenntnissen je konkrete Maßnahmen folgen werden, steht in den Sternen. Allgemeine Absichtserklärungen und komplexe Bürokratie helfen weder den Betroffenen dabei, ihr Leben nach einem unrechtmäßigen staatlichen Eingriff halbwegs normal wiederaufnehmen zu können - und erst recht stärkt es nicht ihr Vertrauen in einen humanen Rechtsstaat.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 8. Juni 2018
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Juni 2018

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