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STRAFRECHT/477: Entrümpelung erwünscht - Strafrecht muss Ultima Ratio bleiben (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 6. November 2019

Entrümpelung erwünscht - Strafrecht muss Ultima Ratio bleiben

Statement von Rechtsanwalt Dr. Rainer Spatscheck, Vorsitzender des Ausschusses Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)


Das Strafrecht ist weder ein geeignetes Medium für politischen Aktionismus, noch muss es Antworten auf jedes unerwünschte Verhalten bieten. Strafrecht muss immer das letzte Mittel, die Ultima Ratio zur Sicherung des Rechtsfriedens bleiben. Der dementsprechende Antrag Berlins zur kommenden Justizministerkonferenz verdient insoweit Unterstützung.

Der DAV spricht sich beispielsweise seit Langem für eine Entkriminalisierung des "Schwarzfahrens" aus. Die Ressourcen der Justiz können sicher in wichtigeren Bereichen eingesetzt werden. Während ein "Entrümpeln" überholter Vorschriften also schon sinnvoll ist, sollte der Ultima-Ratio-Gedanke umso mehr beim Erlass neuer Strafgesetze zum Tragen kommen. Nicht jedem Phänomen, das gesellschaftlich und politisch verurteilt wird, muss der Staat mit dem Strafrecht begegnen.

Dies gilt etwa für die Pläne zum Unternehmensstrafrecht: Trotz spektakulärer Einzelfälle reicht das jetzige Sanktionssystem vollkommen aus. Das deutsche Recht bietet bereits eine Vielzahl von Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Unternehmen. Schon jetzt können Unternehmen mit erheblichen Geldbußen sanktioniert werden. Die in der Öffentlichkeit diskutierten Fälle, etwa rund um den Dieselskandal, zeigen gerade, dass Manager eine persönliche Verantwortung trifft. Die Verantwortlichen können strafrechtlich verfolgt werden.

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Quelle:
Statement vom 6. November 2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. November 2019

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