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URHEBERRECHT/095: US-Vergleich zum Digitalisierungsprojekt "google.books" (TU berlin intern)


TU berlin intern 4/09
Die Hochschulzeitung der Technischen Universität Berlin

Gralshüter der Schriftkultur von eigenen Gnaden

Amerikanischer Vergleich zum Digitalisierungsprojekt "google.books" betrifft auch deutsche Autoren


Eigentlich kann man der Idee auch gute Seiten abgewinnen. Es geht um die Digitalisierung und Verfügbarmachung des gesammelten Menschenwissens im Internet. Die schlechte Seite: Die Autoren wurden nicht gefragt. Seit Jahren scannt und digitalisiert der amerikanische Suchmaschinen-Riese Google bereits die Buch- und Zeitschriftenbestände einiger großer amerikanischer Universitäten ein, darunter auch Werke deutscher Autoren, und greift nun auch nach Europa. Urheberrechte lässt der Konzern dabei weitgehend außer Acht. Problematisch ist das nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht. Auch die Aussicht darauf, dass Google sich zum Gralshüter nicht nur des amerikanischen, sondern auch des europäischen schriftlichen Kulturgutes aufschwingen will, ist beängstigend. Vergleichbar organisierte europäische Projekte gibt es bisher nicht.

Amerikanische Verleger und Autoren haben nun auf dem Wege einer Sammelklage einen Vergleich mit Google erzielt, der Mitte Januar geschlossen wurde. Betroffen davon sind nach amerikanischem Recht automatisch alle Rechteinhaber weltweit. Autoren müssen nun an möglichen Gewinnen der Veröffentlichung beteiligt werden. Noch ist der Vergleich nicht in Kraft. Er muss noch nach einem sogenannten "Fairness Hearing" vor einem New Yorker Gericht genehmigt werden. Als Termin dafür ist der 11. Juni 2009 vorgesehen.

Autoren können nun Teil des Vergleichs bleiben, dem Vergleich widersprechen (Fristende: 5. Mai 2009), sich das Recht vorbehalten, einzeln gegen Google vorzugehen (Fristende: 5. Mai 2009), einen Antrag auf Auszahlung der ausgehandelten Summen und Anteile stellen (Fristende: 5. Januar 2010) oder einen Antrag auf Löschung der Bücher aus dem Digitalisierungsprogramm stellen.

Inzwischen hat die Verwertungsgesellschaft Wort (VG) eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit diesem Vergleich befasst. Sie bietet an, die Rechte deutscher Autoren in Amerika gesammelt zu vertreten. Dazu muss der mit den Autoren geschlossene Wahrnehmungsvertrag geändert werden, damit bestimmte Rechte aus dem Google-Vergleich auf die VG Wort übertragen werden können.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates Olaf Zimmermann sagte dazu: "Das Googlebook-Settlement ist ein Testfall, ob es gelingt, in der globalisierten digitalen Welt dafür Sorge zu tragen, dass geistiges Eigentum geschützt wird und dass die Urheber und andere Rechteinhaber die ihnen zustehende Entlohung erhalten."

Der Deutsche Kulturrat hat sich in diesem Jahr den Arbeitsschwerpunkt Digitalisierung gewählt und wird sich insbesondere mit deren wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Kulturbereich befassen. Inzwischen wächst der Unmut bei den Autoren. Unter anderem bereitet das Heidelberger Institut für Textkritik einen Appell vor, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden soll, endlich gegen die schleichende Aushöhlung des Urheberrechts durch Google vorzugehen.

Infos:
www.vgwort.de
http://books.google.de
www.googlebooksettlement.com
www.textkritik.de/urheberrecht


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Quelle:
TU Berlin intern Nr. 4/09 - April 2009, Seite 3
Herausgeber:
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Erscheinungsweise: monatlich, neunmal


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Mai 2009