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URHEBERRECHT/135: ver.di erwartet Nachbesserungen am Regierungsentwurf (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 11. März 2016

Geplante Reform des Urhebervertragsrechts: ver.di erwartet

Nachbesserungen am Regierungsentwurf, um die Rechte der Kreativen tatsächlich zu stärken


Berlin, 11.03.2016 - Als "absolut unzureichend" kritisiert der stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Werneke, den bekannt gewordenen Regierungsentwurf zur verbesserten Durchsetzung der Ansprüche von Urhebern und ausübenden Künstlern auf angemessene Vergütung. Die Gesetzesreform soll voraussichtlich am 16. März 2016 im Kabinett beschlossen werden.

"Aus dem jetzigen Regierungsentwurf sind gegenüber dem stimmigen Referentenentwurf beinahe sämtliche für Urheber vorteilhafte Regelungen wieder gestrichen beziehungsweise bis zur vollkommenen Wirkungslosigkeit abgeschwächt worden. Wir erwarten von der Regierung, dass sie ihr Versprechen einlöst und die Rechte der Kreativen tatsächlich stärkt. Der Regierungsentwurf muss deutlich nachgebessert werden", sagte Werneke.

Im Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD die Stärkung der Rechte der Urheberinnen und Urheber sowie der ausübenden Künstlerinnen und Künstler vereinbart. Der ursprüngliche Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium sah dafür unter anderem ein Rückrufrecht von Nutzungsrechten nach fünf Jahren, einen Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung gegen jeden Verwerter und ein Verbandsklagerecht vor. Der jetzt bekannt gewordene Regierungsentwurf sieht hingegen statt eines Rückrufrechts nach fünf Jahren nur noch ein Recht zur anderweitigen Verwertung einfacher Nutzungsrechte nach zehn Jahren vor. Dieses soll zudem nur unter bestimmten, einschränkenden Bedingungen gewährt werden. Auch das Auskunftsrecht wird deutlich eingeschränkt und die Wirkungsweise eines Verbandsklagerechts untergraben. Zudem wird der ursprünglich ausdrücklich vorgesehene Anspruch auf die Vergütung jeder einzelnen Nutzung jetzt zum Vorteil der Verwerter wesentlich schwammiger formuliert.

"Der ursprüngliche Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium hätte die Rechte der Kreativen gestärkt sowie zu einer höheren Verhandlungsbereitschaft der Verwerterseite und damit zu mehr Branchenlösungen in Form von Tarifverträgen oder Vergütungsregeln geführt. Dieser notwendige Impuls droht nun verloren zu gehen. Damit wird der eigentliche Anspruch der Gesetzesreform konterkariert", sagte Werneke.

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Quelle:
Presseinformation vom 11.03.2016
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Eva Völpel - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. März 2016

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