Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

VERKEHR/184: Baustellen auf Autobahnen besser prüfen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV)

Presseerklärungen der Arbeitskreise anlässlich des 45. Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar (24. bis 26. Januar 2007)

Arbeitskreis VI: Baustellen auf Autobahnen


Behörden müssen Baustellen auf Autobahnen besser prüfen

Goslar (DAV). Angesichts drastisch gestiegener Unfälle an Autobahnbaustellen fordern die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) eine striktere Kontrolle dieser Baustellen durch die Straßenbauverwaltung. Dies betrifft vor allen Dingen die Einschränkung der Fahrbahnbreite und die Dauer der Bauarbeiten.

"Bei Autobahnbaustellen ist ein Maximum an Sicherheit zu fordern. Sie darf nicht kurzsichtigen, weil allein unter fiskalischen Gesichtspunkten angestellten Betrachtungen geopfert werden," so Rechtsanwalt Dr. Joachim Reitenspiess, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV.

Nach Ansicht des DAV prüfe die Straßenbauverwaltung zu wenig, ob die Wünsche der Bauunternehmen wirklich notwendig sind. So sollte besser ermittelt werden, wie breit die Baustelle tatsächlich sein muss, damit dem Verkehr möglichst breite Fahrstreifen zur Verfügung stehen können. Die Forderungen der Unternehmen dürfen nicht formularmäßig genehmigt werden, sondern bedürfen einer kritischen Überprüfung. Auch könnte noch stärker ein Augenmerk darauf gelegt werden, dass es eine größtmögliche Reduzierung der Bauzeiten bei bestmöglicher Gestaltung des Baustellen- wie auch des Verkehrsablaufs gibt. "Eine wachsende Anzahl von Baustellen trägt dazu bei, dass Autobahnbaustellen immer noch ein Unfallschwerpunkt sind. Die Zahl der Baustellenunfälle in Deutschland hat sich im Jahr 2005 gegenüber dem Vorjahr um immerhin 26 % erhöht," so Dr. Reitenspiess weiter.


*


Quelle:
Pressemitteilung Nr. VGT 6/07 vom 25. Januar 2007
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Presseerklärungen der Arbeitskreise anlässlich
des 45. Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de

veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Januar 2007