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VERKEHR/559: 53. Deutscher Verkehrsgerichtstag - Neue Promillegrenzen für Radfahrer? (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin/Goslar, 28. Januar 2015
53. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar (28. bis 30. Januar 2015)

Arbeitskreis III: Neue Promillegrenzen für Radfahrer?

Betrunken Radfahren ist verboten - Neue Promillegrenzen nicht notwendig



Goslar/Berlin (DAV). Die Promillegrenzen für Fahrradfahrer und Autofahrer sind unterschiedlich. Bei Autofahrern geht man bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille davon aus, dass diese absolut fahruntüchtig sind, bei Fahrradfahrern liegt die Grenze bei 1,6 Promille. Der 53. Verkehrsgerichtstag in Goslar beschäftigt sich mit der Frage, ob neue Promillegrenzen für Radfahrer notwendig sind. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) sieht hierfür keine Notwendigkeit. Autos und Fahrräder sind nicht miteinander vergleichbar, was die Handhabung und die Gefährlichkeit angeht. Die bestehenden Sanktionen für Fahrradfahrer reichen demnach aus.

"Ein Fahrrad ist viel leichter zu bedienen als ein Kraftfahrzeug und die Gefahr für andere, die von einem Fahrrad ausgeht, ist wesentlich geringer", begründet Rechtsanwalt Martin Diebold in Goslar die Ansicht der DAV-Verkehrsrechtsanwälte. "Es bedarf daher keiner Reduzierung der Promillegrenzen für Radfahrer", so Diebold weiter. Aber auch die Einführung einer weiteren Promillegrenze für Radfahrer, vergleichbar mit der 0,5 Promillegrenze für Autofahrer, sei nicht notwendig. Es existieren keine belastbaren Zahlen bzw. wissenschaftlichen Erkenntnisse, anhand derer eine solche Grenze begründet werden könnte.

Auch müsse in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden, dass die Verkehrsmittel Fahrrad und Kraftfahrzeug nicht auf eine Ebene gestellt werden können, so der DAV. Zwar sind beide Teilnehmer am Straßenverkehr. Der Gesetzgeber verlangt jedoch nur für das Auto einen Führerschein und bringt damit selbst zum Ausdruck, dass das Fahrrad in seiner Bedienung ungleich einfacher ist und von ihm nur geringe Gefahren ausgehen. Berücksichtigt man schließlich, dass ein alkoholisierter Fahrradfahrer am ehesten eine Gefahr für sich selbst darstellt, dürfte auch die Akzeptanz in der Bevölkerung für Einführung einer weiteren Promillegrenze gegen Null tendieren.

Insgesamt hat der Fahrradverkehr in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Die Zahl der Verkehrsunfälle unter Beteiligung alkoholisierter Fahrradfahrer ist aber im Vergleich zu den Autofahrern hoch, wenn man das jeweilige Verkehrsaufkommen berücksichtigt. Insgesamt ist sie jedoch gleich geblieben. Sie wirkt nur höher, da die Zahl der Verkehrsunfälle unter Beteiligung alkoholisierter Autofahrer zurückgegangen ist. Dennoch lehnt der DAV eine Verschärfung der geltenden Regelungen ab. "Offensichtlich sind viele Fahrradfahrer der Ansicht, dass Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss sanktionslos möglich sei", so Diebold weiter. Dem sei aber eben nicht so. Die Kenntnisse über die bestehenden Konsequenzen müssten allerdings verbessert werden. Eine Verschärfung geltender Regelungen sei dabei weder notwendig noch sachgerecht.

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Quelle:
Pressemitteilung VGT 3/15 vom 28. Januar 2015
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Januar 2015


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