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VERKEHR/637: Unfall nach Schrägfahrt - 80-jähriger Pedelec-Fahrer haftet allein (DAV)


Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) - Berlin, 6. Mai 2016

Ressort: Justiz/Verkehr

Unfall nach Schrägfahrt: 80-jähriger Pedelec-Fahrer haftet allein


Hamm/Berlin (DAV). Verursacht ein 80-jähriger Pedelec-Fahrer einen Unfall mit einem Auto, haftet er unter Umständen allein. Voraussetzung ist ein erheblicher Verkehrsverstoß. Dieser liegt vor bei einem plötzlichen Überqueren der Trennlinie von einem Geh- und Radweg schräg auf die Fahrbahn. Das hat das Oberlandesgericht Hamm am 9. Februar 2016 (AZ: 9 U 125/15) entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Der seinerzeit 80-jährige Mann benutzte mit seinem Pedelec den rechts von der Fahrbahn durch eine durchgehende Linie abgetrennten Geh- und Radweg. An einer Kreuzung wollte er nach links abbiegen. Zu diesem Zweck fuhr er über die durchgezogene Linie in Richtung Fahrbahnmitte. Auf der Fahrbahn kam es zum Zusammenstoß mit einem Pkw. Der Mann stürzte und erlitt Prellungen sowie Frakturen im Bereich seines Beckens. Er verlangt 20.000 Euro Schmerzensgeld und rund 500 Euro Schadensersatz, unter anderem für das beschädigte Pedelec.

Ohne Erfolg. Den Mann treffe ein erhebliches Eigenverschulden an dem Unfall. Eine Haftung des Autofahrers sei daher selbst unter dem Gesichtspunkt der von dem Pkw ausgehenden Betriebsgefahr ausgeschlossen. Der Pedelec-Fahrer habe die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt. Er habe versucht, blindlings von dem rechts neben der Fahrbahn verlaufenden Radweg über die gesamte Breite der Straße hinweg abzubiegen. Bei dem ausgeführten Fahrmanöver habe er seine Absicht abzubiegen weder rechtzeitig angekündigt noch auf den hinter ihm herannahenden Verkehr geachtet. Gegenüber diesem groben Fehlverhalten des Mannes trete die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs zurück.

Informationen:
www.verkehrsrecht.de

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Quelle:
Pressemitteilung VerkR 17/16 vom 6. Mai 2016
Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Mai 2016

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