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VERKEHR/745: 57. Deutscher Verkehrsgerichtstag - verpflichtende Abbiegeassistenten bei Lkw's und Bussen (DAV)


Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) - Berlin/Goslar, 22. Januar 2019
57. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar (23. bis 25. Januar 2019)

Arbeitskreis VI: LKW- und Busunfälle

Anwälte plädieren für verpflichtenden Abbiegeassistenten bei Lkw?s und Bussen


Unfälle mit schweren Lkw, zum Teil auch mit Bussen, enden oft tödlich. Die Unfallursachen sind häufig auf menschliches Fehlverhalten und mangelnde technische Ausstattung zurückzuführen. "Um das Ziel zu erreichen, die Zahl der Verkehrstoten mittelfristig signifikant zu senken, ist es unabdingbar, die Verpflichtung zur Nutzung von Notbrems- und Abbiegeassistenten für Busse und Lkw mit Nachdruck zu verfolgen", fordert Rechtsanwältin Nicola Meier-van Laak von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. "Ebenfalls sind weitere Maßnahmen zur Aufklärung in Bezug auf Ablenkung und Übermüdung im Straßenverkehr, sowie strukturelle Verbesserungen für Lkw- und Busfahrer dringend geboten."

Möglichkeiten, um derartige Unfälle zu vermeiden, existierten bereits heute zu genüge. Diese dürften jedoch auch nicht mehr manuell abschaltbar sein. "Häufig ist es auch die Selbstüberschätzung der Fahrer, die zu Unfällen führt. Ablenkung wird nicht als Gefahr erkannt, sondern bagatellisiert und ignoriert", so erklärt Meier-van Laak. Ebenfalls könnten Fahr-Assistenzsysteme auf Gefahren hinweisen, so zum Beispiel Müdigkeits- oder Abstandswarner. Ein stabiler Heckunterfahrschutz verhindere ferner das Auffahren von Pkw.

Aber auch strukturelle Probleme, die sich auf die Verkehrssicherheit von Lkw, Bussen und Kleinlastern auswirken, müssten mehr berücksichtigt werden. "Die Tätigkeit im Führerhäuschen eines Lkw kann äußerst monoton sein und schlägt oft mit Wochenarbeitszeiten von 60 Stunden und mehr zu Buche", gibt Meier-van Laak zu bedenken. "Auch da muss die Politik ansetzen und übermäßigen Stress beseitigen."

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. VGT 6/19 vom 22. Januar 2019
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Januar 2019

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