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ZIVILRECHT/290: Kein Schadensersatz für trödelnde Bauunternehmen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Tipps der Deutschen Anwaltauskunft, Monat September - Berlin, 7. September 2007

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Trödelnde Bauunternehmen haben keinen Anspruch auf Schadensersatz


Hamm/Berlin (DAV). Gerät der Bau einer Eigentumswohnung so sehr in Verzug, dass der Bauherr vom Kaufvertrag zurücktritt, hat das Bauunternehmen keinen Anspruch auf Schadensersatz. So urteilte das Oberlandesgericht Hamm am 31. Mai 2007 (AZ: 24 U 150/04), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

In dem Fall hatte der beklagte Bauherr mit dem Bauunternehmen einen Vertrag über den Bau und Erwerb einer 700.000 Euro teuren Immobilie in Dresden geschlossen. Die Bauarbeiten dauerten aber sehr viel länger als geplant und so war die Wohnung am Tag des geplanten Einzugs noch immer im Rohbauzustand. Selbst ein halbes Jahr nach dem eigentlichen Einzugstermin war die Wohnung immer noch nicht fertig. Der Bauherr setzte dem Bauunternehmen eine Frist zur Fertigstellung. Weil die jedoch nicht eingehalten wurde, trat er vom Kaufvertrag zurück. Das wollte der Bauträger aber nicht akzeptieren. Die Frist sei viel zu kurz angesetzt und daher nicht einzuhalten gewesen. Er forderte Schadensersatz in Höhe von 240.000 Euro, da er die Wohnung nicht zu dem geplanten Preis weiterverkaufen konnte.

Seine Klage wurde auch in zweiter Instanz abgewiesen. Wird ein Bauunternehmen mit dem Bau nicht fristgemäß fertig, so urteilten die Richter, müsse er innerhalb einer Woche einen Plan vorlegen, der detaillierte Angaben darüber enthält, wann die Bauarbeiten unter größtmöglichen Anstrengungen beendet sein werden. Der Bauherr seinerseits sei verpflichtet, spätestens drei Wochen nach Erhalt eines Bauzeitenplans zu erklären, ob er mit der neuen Frist einverstanden ist. Da der Kläger in diesem Fall keinen Bauzeitenplan vorgelegt hatte, sprachen ihm die Richter auch keinen Anspruch auf Schadensersatz zu.

Um Ihre Rechte als Bauherr durchzusetzen, benötigen Sie anwaltlichen Beistand. Aufs Baurecht spezialisierte Anwältinnen und Anwälte benennt Ihnen die Deutsche Anwaltauskunft unter der Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,14 Euro pro Minute) oder Sie suchen selbst im Internet unter www.anwaltauskunft.de .


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 50/07 vom 5. September 2007
Tipps der Deutschen Anwaltauskunft, Monat September
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. September 2007