Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

ZIVILRECHT/303: Lebenspartner müssen mehr Erbschaftsteuer zahlen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Tipps des Monats der Deutschen Anwaltauskunft, Monat November 2007 - Berlin, 2. November 2007

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Eingetragene Lebenspartner müssen mehr Erbschaftsteuer zahlen als Ehepartner


München/Berlin (DAV). Eingetragene Lebenspartner müssen auch weiterhin mehr Erbschaftsteuer zahlen als Ehepartner. Solange der Gesetzgeber hierzu keine andere Regelung trifft, sei diese erbschaftsteuerliche Ungleichbehandlung mit dem Grundgesetz vereinbar. Das geht aus einem Beschluss des Bundesfinanzhofs (AZ: II R 56/05) vom 20. Juni 2007 hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Im Streitfall lebte die Klägerin in einer gleichgeschlechtlichen eingetragenen Partnerschaft. Ihre Partnerin starb im Februar 2002 und vererbte der Klägerin ihr Vermögen. Als das beklagte Finanzamt sie in die Erbschaftsteuerklasse III einstufte, die die höchsten Steuersätze aufweist und auch für entfernte Verwandte und Freunde gilt, sah sich die Klägerin in ihren Grundrechten verletzt. Sie forderte die Besteuerung ihrer Erbschaft nach der Steuerklasse I und somit die Gleichbehandlung der eingetragenen Partnerschaft mit der Ehe in Sachen Erbschaftsteuer.

Ihre Klage wurde jedoch auch in zweiter Instanz abgewiesen. Der Bundesfinanzhof entschied, dass die unterschiedliche Behandlung von Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern nicht gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes verstoße und somit auch die ungleiche Besteuerung rechtens sei. Zwar sei eine Lebenspartnerschaft im Zivilrecht mit der Ehe gleichgestellt, für eine erbschaftsteuerliche Gleichbehandlung bedürfe es jedoch eines regelnden Steuergesetzes, das bislang noch fehlt.

Über die Rechte und Pflichten im Steuerrecht informiert eine Anwältin oder ein Anwalt. Diese benennt die Deutsche Anwaltauskunft bundesweit unter der einheitlichen Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (0,14 Euro/Min.) oder man sucht selbst im Internet unter www.anwaltauskunft.de .


*


Quelle:
Pressemitteilung Nr. 61/07 vom 2. November 2007
Tipps des Monats der Deutschen Anwaltauskunft, Monat November 2007
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. November 2007