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ZIVILRECHT/488: Lohnt sich der Wechsel in eine neue Lebensversicherung? (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 13. Dezember 2010

Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht

Aus alt mach neu - lohnt sich der Wechsel in eine neue Lebensversicherung?


Berlin (DAV). Einfach von der alten Lebensversicherung mit den niedrigen Erträgen in eine neue Lebensversicherung mit einer viel besseren Rendite wechseln - damit locken landauf, landab Finanzberater ihre Kunden. Doch vor diesem vermeintlich guten Geschäft warnt die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Die Szene spielt sich in deutschen Wohnzimmern immer wieder ab. Da sitzt der Finanzvermittler und schaut sich die bestehenden Versicherungsverträge des Kunden an. Und hat beim Blick auf die alte Lebensversicherung eine vermeintlich glänzende Idee: Der Kunde solle einfach bei ihm eine neue Lebensversicherung abschließen. Denn natürlich kann er einen Vertrag anbieten, der erheblich mehr Gewinn abwirft.

Das Geschäft lohnt sich nur für die Vermittler

"Umdeckung" nennt man dieses Verfahren im Versicherungs-Fachjargon. Das Geschäft lohnt sich - allerdings nur für die Vermittler, betont Versicherungsexperte Leithoff, der bis 2009 dreizehn Jahre lang in leitender Position bei Versicherern tätig war. Denn bei der Umdeckung bekommt der Berater die mit der Versicherung vereinbarte Provision. Für den Kunden bringt dagegen der Versicherungswechsel "nur in den allerseltensten Fällen einen Vorteil," warnt Leithoff.

Der Grund: Eine über mehrere Jahre bestehende Lebensversicherung hat ihre Abschlusskosten schon teilweise oder sogar vollständig finanziert und ist in die Ansparphase getreten. Wird diese Lebensversicherung nun vorzeitig gekündigt, erhält der Versicherungsnehmer nur einen Teil seiner über Jahre eingezahlten Beiträge zurück. Denn die Abschlusskosten zieht die Versicherung von der Summe ab, die sie zurückzahlen muss. Durch eine vorzeitige Kündigung verliert der Versicherte also bares Geld. "Selbst wenn die neue Lebensversicherung tatsächlich mehr Ertrag bringt, werden diese Gewinne durch diesen Verlust aus der Kündigung und den Abschlusskosten für die neue Versicherung aufgefressen", betont Rechtsanwalt Thomas Leithoff von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht.

Was Finanzvermittler gerne herunterspielen...

Wer glaubt, dass sich alles seit dem 1. Januar 2008 gebessert hat, der irrt. Zwar gilt seit diesem Tag das reformierte Versicherungsvertraggesetz (VVG), bei dessen Formulierung der Gesetzgeber eine gute Absicht verfolgte: Er verpflichtete die Versicherungsunternehmen, einen großen Teil der Abschlusskosten zurückzuzahlen, wenn ein Kunde seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt. Damit sollten die Versicherten vor allzu großen finanziellen Verlusten geschützt werden. Das Risiko einer frühzeitigen Kündigung sollen sich nun Vermittler und Versicherer auf der einen Seite und Versicherungsnehmer auf der anderen Seite teilen, erklärt Leithoff von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht. Was durchaus vernünftig klingt, bedeutet in der Praxis aber: Der Versicherungsnehmer verliert immer noch - wenn auch nur noch die Hälfte der Abschlusskosten.

Außerdem ist ein Finanzberater seit 2008 verpflichtet, seine Kunden auf die wirtschaftlichen Nachteile einer Umdeckung hinzuweisen - auch das war Bestandteil der Reform des VVG. Dass er das getan hat, muss er im Beratungsprotokoll schriftlich festhalten. Doch Leithoff hat beobachtet, dass dies längst nicht immer geschieht, sondern Vermittler die Verluste im Gespräch herunterspielen - gerne auch mal mit dem Hinweis auf die VVG-Reform.

Verbraucher sollten sich neutral beraten lassen

Immer wieder kommen dem Rechtsanwalt Beratungsprotokolle unter die Augen, in denen die Kunden nicht eindeutig auf die wirtschaftlichen Nachteile eines Versicherungswechsels hingewiesen wurden. Und das sei übrigens auch für die Vermittler ein gefährliches Verhalten, meint Leithoff: "Denn in solchen Fällen hat der Kunde regelmäßig entweder einen Anspruch auf Ersatz der wirtschaftlichen Nachteile, wenn er den Neuabschluss unter Abwägung der Vor- und Nachteile nicht getätigt hätte, oder er kann unter den Schutz seines bisherigen Versicherers zurückkehren, indem er den alten Vertrag wieder aufleben lässt." So sehen es nämlich die Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft vor: Der neue Versicherer ist in einem solchen Fall verpflichtet, den Vertrag wieder zu beenden und die gezahlten Beiträge an den alten Versicherer zu überweisen.

"Der Verbraucher ist gut beraten, sich den Rat wirklich neutraler Stellen einzuholen", betont Leithoff. Hier können Fachanwälte für Versicherungsrecht wertvolle Unterstützung leisten, da sie den Verbraucher auch in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen vertreten.

Über die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein DAV:

Die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hat 1350 Mitglieder, 350 dieser Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Versicherungsrecht. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind in versicherungsrechtlichen Fragen die kompetenten Ansprechpartner für Verbraucher und Versicherungsunternehmen. Sie beraten auch beim Abschluss von Versicherungsverträgen und sind außergerichtlich und gerichtlich bei der Durchsetzung bzw. Abwehr versicherungsrechtlicher Ansprüche tätig. Weitere Informationen: www.davvers.de

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des DAV benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis 0,14 Euro pro Minute) oder man sucht selbst im Internet unter www.davvers.de


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Quelle:
Pressemitteilung VersR 07/10 vom 13. Dezember 2010
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Dezember 2010