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DILJA/178: Lebensgefahr - Mumia Abu-Jamals Hauptanwalt schlägt Alarm (SB)


Nach 27 Jahren hinter Gittern droht Mumia Abu-Jamal die Hinrichtung

Die Gegner des unliebsamen Journalisten wollen die Vollstreckung des Todesurteils durchsetzen


Allem Anschein nach gehen die Gegner des weltbekannten Journalisten und Buchautors Mumia Abu-Jamal [1], der im US-Bundesstaat Pennsylvania seit 27 Jahren hinter Gittern sitzt und 1982 wegen Polizistenmordes zum Tode verurteilt wurde, in die Offensive. Mit "Gegnern" sind hier nicht US-amerikanische Instanzen und Bürger gemeint, die mit dem politischen Engagement des ehemaligen Mitglieds der Black-Panther-Party, dessen 400. allwöchentlich in der Todeszelle verfaßte Kolumne im August dieses Jahres in der "jungen Welt" veröffentlicht wurde, nicht einverstanden sind, sondern die maßgeblichen Kräfte im US-Repressionsapparat, die aktiv auf seine Tötung hinarbeiten und alle nur denkbaren Wege benutzen, um die Vollstreckung des gegen den heute 54jährigen verhängten Todesurteiles durchzusetzen.

Wie Robert R. Bryan, Mumia Abu-Jamals Hauptverteidiger seit 2002, Anfang vergangener Woche bekanntgab, hängt das Leben seines Mandanten "am seidenen Faden". Wie in der jungen Welt [2] berichtet, geht es Bryan zufolge bei dem Kampf um die Freiheit Abu-Jamals jetzt "um alles". Der Anwalt begründete seinen dringenden Appell mit der Entschlossenheit der Bezirksstaatsanwaltschaft von Philadelphia, die Hinrichtung seines Mandanten jetzt durchzusetzen. Der juristische Hintergrund ist folgender: Am 27. März dieses Jahres hat das zweithöchste Gericht in den USA, das US-Bundesberufungsgericht, den gegen Mumia Abu-Jamal verhängten Schuldspruch wegen der ihm angeblich nachgewiesenen Ermordung des Polizisten Daniel Faulkner bestätigt und lediglich das Strafmaß - Todesstrafe oder lebenslängliche Freiheitsstrafe - bis zu einer erneuten Entscheidung aufgehoben.

Angesichts der Tatsache, daß die Ereignisse in der Nacht zum 9. Dezember 1981, in der der Polizist Faulkner getötet wurde und die Mumia Abu-Jamal selbst aufgrund der auf ihn abgefeuerten Schüsse nur knapp überlebte, von keinem Gericht in den USA bislang in erhellender Weise aufgeklärt wurden, stellte die Entscheidung des US-Bundesberufungsgerichtes eine politisch wie juristisch kaum nachzuvollziehende Farce dar. Mögen auch Teile der weltweiten Unterstützerbewegung, ohne deren massenhafte Proteste die schon zweimal gegen Abu-Jamal angeraumte Hinrichtung vermutlich längst vollstreckt worden wäre, die Entscheidung vom März als Erfolg bewertet haben, weil damit die Todesstrafe, und sei es vorübergehend, zunächst einmal ausgesetzt wurde, äußerte sich Abu-Jamal selbst dazu in gewohnt nüchterner Weise [3]:

Ich habe gelernt, auf solche Entscheidungen mit Skepsis zu reagieren. Meine Skepsis rührt aus vielen Jahren revolutionärer Politik. Ein Reporter kommentierte die Entscheidung als "Mumia-Ausnahmerecht". Tatsächlich geht es hier aber nicht um eine "Mumia-Ausnahme", sondern um die "Mumia-Regel", denn das ist seit 1981 immer so gelaufen. Wir sollten also nicht überrascht sein.

Das "Mumia-Ausnahmerecht" ist nicht aus primär persönlichen, sondern im wesentlichen aus politischen Gründen auf den heute 54jährigen angewandt worden, worunter zu verstehen ist, daß Abu-Jamal sich den besonderen Haß des weißen Establishments Philadelphias nicht durch seine Rasta-Locken, sondern seine kompromißlose politische Arbeit eingehandelt hat. Mit anderen Worten: Das US-Justizsystem zeigt in seinem Falle seine besonderen, über mögliche Rechtsbeugungen und Repressalien in vielen anderen, sozusagen "unpolitischen" Fällen hinausgehenden Krallen nicht als eine vernachlässigbare und vielleicht bedauernswerte Ausnahme, sondern als die Quintessenz der Bereitschaft, streitbare Menschen zu brechen oder, sollte dies auch nach über 26 Jahren in der Todeszelle nicht gelingen, ersatzweise zu töten. Mumia Abu-Jamal antwortete auf die Frage, was ihn zu einem Symbol in dem Kampf, für den er einstehe, mache, folgendermaßen [3]:

Für viele Leute des Establishments repräsentiere ich in vielerlei Hinsicht ihren schlimmsten Alptraum. Viele wissen nichts über die Ära der Black Panther Party, der schwarzen Befreiungsbewegung. Viele wissen bestenfalls noch etwas über die Bürgerrechtsbewegung und denken, heute sei alles in bester Ordnung. Wer aber im Schwarzenghetto oder im Barrio der Latino-Bevölkerung lebt, weiß, daß das Leben dort immer noch die Hölle ist. Obendrein haben sie heute noch mit der Verachtung durch die schwarze Bourgeoisie zu kämpfen, die sich in ihrer Verachtung der Armen mit der politischen Klasse vereinigt hat.

Mumia Abu-Jamal ist schon seit frühester Jugend ein so durch und durch politisch engagierter und bewußter Mensch, daß er in mancher Hinsicht die politischen von den juristischen Fragen zu trennen oder vielmehr beides zu verknüpfen versteht und auf diese Weise zu klareren und zutreffenderen Einschätzungen kommt als namhafte Juristen. So beschrieb er anschaulich, zu welchen Fehlschlüssen es kommen kann, wenn Anwälte "den Faktor Politik in der Rechtspraxis" nicht berücksichtigen [3]:

In Pittsburgh hat Ende März ein erfahrener schwarzer Anwalt aus Alabama auf einer Konferenz von Todesstrafengegnern gesprochen. Auf die Frage, was denn jetzt mit Mumia sei, hat er geantwortet: "Macht euch keine Sorgen, der kriegt jetzt seinen neuen Prozeß!" Dieser Anwalt ist ein berühmter Rechtsexperte, aber trotzdem hat er etwas Falsches erzählt. Was selbst gute Anwälte nicht berücksichtigen, ist der Faktor Politik in der Rechtspraxis, ist die Person, um die es geht. Das Gesetz wird wie ein Chamäleon den Notwendigkeiten angepaßt. Viele Leute haben sich durch die Hoffnungen auf die Entscheidung des Bundesgerichts beruhigen lassen, aber wir wurden eines Besseren belehrt. Also müssen wir zum Grundsätzlichen zurückkehren.

Doch bevor auch wir "zum Grundsätzlichen zurückkehren" müssen die einzelnen Stacheln des juristischen Dornengestrüpps, durch das das Leben Mumia Abu-Jamals akut gefährdet ist, verdeutlicht werden. Die US-Justiz sträubt sich mit Händen und Füßen dagegen, den "Fall" Mumia Abu-Jamal einfach noch einmal neu aufzurollen und der Unzahl von Argumenten, die gegen das gegen ihn verhängte Todesurteil wie auch die Rechtmäßigkeit des 1982 gegen ihn durchgeführten Verfahrens sprechen, Punkt für Punkt nachzugehen. Wäre Abu-Jamal der "Cop-Killer", als den ihn nicht nur die Polizei von Philadelphia, sondern auch maßgebliche Kreise im gesamten US-Polizei- und Justiz-Apparat zum Tode verurteilt und hingerichtet sehen wollen, würden sich alle gegen ihn sprechenden Beweise auch in einem zweiten Verfahren anführen lassen. Eine abermalige Verurteilung wäre ganz unabhängig von der Frage, welches Strafmaß dann gegen einen Menschen, der bereits seit 27 Jahren hinter Gittern sitzt und die meiste Zeit davon sogar in einer Todeszelle zubringen mußte, dann hochwahrscheinlich.

Doch seit 1995 kämpft Abu-Jamal erfolglos um eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Immer und immer wieder wurde diese nicht nur mit der Verletzung der US-Verfassung bei der rassistisch motivierten Auswahl der damaligen Geschworenen begründet, sondern auch mit den unterdrückten Beweisen. Allem Anschein nach scheint die erdrückende Last der bis heute nicht in einem öffentlichen Verfahren erörterten Beweise zu den vielen Ablehnungen geführt zu haben. Erst im Februar 2008 hatte der Oberste Gerichtshof des US-Bundesstaates Pennsylvania entschieden, daß die Anhörung von Entlastungszeugen aus formaljuristischen Gründen abzulehnen und kein neues Verfahren für Abu-Jamal zuzulassen sei.

Die keineswegs als Sieg, sondern eher als Katastrophe zu bewertende Entscheidung des Bundesberufungsgerichts vom 27. März 2008, das die Verurteilung Abu-Jamals bestätigt und die von der Verteidigung schon seit langem beantragte Neuverhandlung einmal mehr abgelehnt hatte, wurde in einer weiteren Entscheidung desselben Gerichts am 22. Juli sogar noch einmal bekräftigt. Gegen diesen, diesmal mit einer 8:1-Entscheidung getroffenen Beschluß kündigte die Verteidigung umgehend Berufung an.

Rechtsanwalt Bryan hatte im Namen seines Mandanten beantragt, daß ein erweitertes, aus neun statt zuvor drei Richtern bestehendes Gremium des Bundesbezirksgerichts noch einmal über die Frage verhandeln möge, ob Abu-Jamal ein neuer Prozeß gewährt werden müsse. Doch wie schon im März entschied sich nur ein einziger Richter - Thomas L. Ambro - für ein neues Verfahren. Richter Ambro hatte seine Position schon in einem im März verfaßten Minderheitsvotum damit begründet, daß die Ablehnung einer Anhörung wegen des Ausschlusses schwarzer Geschworener "gegen unsere eigenen früheren Entscheidungen" verstoße und daß er keinen Grund sehe, "warum wir nicht auch Abu-Jamal die Vorteile dieser Präzedenzfälle gewähren sollten" [4].

Die Gründe, die Richter Ambro anzuerkennen offensichtlich nicht bereit war, erwiesen sich jedoch als so tragfähig, daß das Bundesberufungsgericht schon im März einen Geschworenenprozeß einzig über das Strafmaß - erneutes Todesurteil oder Lebenslänglich - anordnete. Gegen die erneut negative Entscheidung des erweiterten Richtergremiums desselben Gerichts vom 22. Juli wird die Verteidigung beim höchsten US-amerikanischen Gericht, dem US Supreme Court, beantragen, die Berufung zuzulassen. Dazu war ihr ursprünglich eine Frist bis zum 20. Oktober eingeräumt worden, die inzwischen jedoch bis zum 20. Dezember verlängert wurde. Wie Abu-Jamals Rechtsanwalt schon im Juli ankündigte, wird die Verteidigung in der Antragsbegründung ausführlich den in diesem Fall zum Tragen gekommenen Rassismus thematisieren und darauf abstellen, daß in dem Mordprozeß von 1982 der zuständige Staatsanwalt die Geschworenen rechtlich falsch instruierte, um eine Verurteilung Abu-Jamals wegen Mordes durchsetzen zu können. Nach Einschätzung Bryans ist dies das für seinen Mandanten wesentliche Verfahren vor dem Supreme Court, dessen Bedeutung er folgendermaßen charakterisierte [2]:

Unter anderem haben wir bezüglich der rassistischen Motive der Staatsanwaltschaft bei der Auswahl der Geschworenen im Prozeß von 1982 schwerwiegende Argumente vorzubringen. Angesichts des zur Hinrichtung entschlossenen Gegners bleibt uns jetzt nur, voller Hoffnung für Gerechtigkeit zu kämpfen.

Auf das Prinzip Hoffnung zu setzen, scheint allerdings im Fall Abu-Jamal vollkommen fehlangebracht zu sein. Zumal vor demselben Gericht ein weiteres Verfahren läuft, in dem die Bezirksstaatsanwaltschaft von Philadelphia dessen Hinrichtung durchzusetzen versucht. Die Ankläger des Staates haben wie die Verteidigung beim Supreme Court einen Berufungsantrag eingereicht, mit dem sie das aus ihrer Sicht unrechtmäßige Urteil des Bundesberufungsgerichts vom 27. März aufgehoben sehen wollen.

Wie bereits erwähnt hatte das zweithöchste US-Gericht nicht den Schuldspruch, wohl aber das Strafmaß, also die Todesstrafe, aufgehoben und wegen bestehender Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Strafmaßes, nicht der Verurteilung an sich, eine Neuverhandlung angeordnet. Würde eine neue Jury das derzeit nur vorübergehend ausgesetzte Todesurteil in einer eigenen Entscheidung aufheben wollen, könnte sie stattdessen eine lebenslängliche Strafe verhängen. So weit will es die Bezirkstaatsanwaltschaft jedoch nicht kommen lassen. Sie will die Entscheidung vom März aufgehoben sehen mit der Folge, daß die Todesstrafe sofort wieder wirksam - und vollstreckbar - wäre.

Eine erste ablehnende Entscheidung fällte der höchste US-Gerichtshof bereits am 6. Oktober mit der Ablehnung eines von der Verteidigung gestellten Antrages, in dem es um die Zulässigkeit von Detailbeweisen vor Gericht sowie um Fragen ging, die sich auf den Wahrheitsgehalt verschiedener Zeugenaussagen beziehen - also um keineswegs unerhebliche Detailaspekte. Zu diesem Zeitpunkt zeigte sich Abu-Jamals Hauptanwalt keineswegs entmutigt. Er stellte, zumal in der Presse einige Verwirrung darüber entstanden war, welche Entscheidung genau der Supreme Court nun getroffen hatte, am selben Tag klar [5]:

Bitte verstehen Sie diese Entscheidung nicht falsch - sie hat mit dem Antrag, der sich auf den Rassismus bei der Jury-Auswahl und die Urteilsfindung der Geschworenen bezieht, nichts zu tun! Wir sind noch nicht am Ende.

In dem am 6. Oktober vom Supreme Court abgewiesenen Antrag hatte die Verteidigung noch einmal alle Fakten und Argumente zusammengetragen, um zu belegen, daß das gegen Mumia Abu-Jamal 1982 verhängte Todesurteil nur zustandekommen konnte, weil Akten manipuliert und Belastungszeugen von der Polizei zu Falschaussagen genötigt worden waren. Diese Zeugen haben ihre damaligen Aussagen inzwischen widerrufen und gegenüber der Verteidigung in eidesstattlichen Erklärungen bekundet, was stattdessen geschehen war. Allein, kein Gericht im Bundesstaat Pennsylvania möchte sich mit diesen Erklärungen befassen; und der US Supreme Court, wie seine jüngste Entscheidung schon andeutet, wohl genausowenig. Rechtsanwalt Bryan hatte dies nicht anders erwartet und am Tag nach dieser Entscheidung klargestellt [4]:

Obwohl wir triftige Beweise dafür vorbringen, daß der Prozeß von 1982 ein reiner Schwindel war, konnte der Oberste Gerichtshof den Antrag von Juli zurückweisen.

Es liegt auf der Hand, daß der gesamte US-Justizapparat in stiller Eintracht alles daran setzen wird, auch weiterhin dafür Sorge zu tragen, daß die "triftigen Gründe" der Verteidigung niemals vor Gericht verhandelt werden können. Dafür wird es handfeste Gründe geben, die am allerwenigsten in juristischen Nebengleisen zu verorten, sondern aufgrund der hohen politischen Brisanz, die diese Enthüllungen ausgehend von der Polizei von Philadelphia letzten Endes für den gesamten Repressionsapparat hätten, eben auch in erster und letzter Linie politischer Natur sind.

Rechtsanwalt Bryan schien zu diesem Zeitpunkt gleichwohl noch die Hoffnung zu hegen, mit dem seiner Meinung nach eigentlich entscheidenden verfassungsrechtlichen Antrag, der Berufung gegen die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts, den Schuldspruch bestehen und lediglich über das Strafmaß neu verhandeln zu lassen, doch noch - nach einer 26jährigen, von eklatanten Verstößen gegen die US-Verfassung nur so strotzenden Verfahrensgeschichte - eine neue und faire Verhandlung durchsetzen zu können. Keine zwei Wochen später hörte sich Rechtsanwalt Bryan, der noch erklärt hatte, nicht zu ruhen, bevor sein Mandant "frei ist und zu seiner Familie zurückkehren kann" [4], jedoch ganz anders an [1]:

Um Mumia aus dem Gefängnis zu befreien und vor der Hinrichtung zu bewahren, ist jetzt entschiedeneres Handeln und eine größere Unterstützung notwendig.

Juristisch sieht die Lage nun nämlich so aus: Obwohl der Antrag an den Supreme Court, der im wesentlichen mit dem Argument massiver Verfassungsverstöße (wegen einer "rassistischen" Geschworenenauswahl) auf eine Neuverhandlung abzielt, von der Verteidigung noch nicht einmal begründet wurde - die Frist läuft erst am 20. Dezember ab -, wird derselbe Supreme Court in einer anderen Sache mit einem Berufungsantrag der Bezirksstaatsanwaltschaft von Philadelphia befaßt, mit dem die Entscheidung des Bundesbezirksgerichts vom 27. März bzw. 22. Juli, den Schuldspruch gegen Abu-Jamal bestehen zu lassen, das Todesurteil jedoch bis zu einer Neuverhandlung vor einer neuen Geschworenenjury aufzuheben, aufgehoben werden soll. Den Anklägern Philadelphias wurde vom höchsten US-amerikanischen Gerichtshof dazu eine Frist bis zum 19. November eingeräumt. Rechtsanwalt Bryan kündigte an, auch in dieser Sache Stellung zu nehmen und den Argumenten der Bezirksstaatsanwaltschaft für die Todesstrafe entschieden zu widersprechen.

Das Leben Mumia Abu-Jamals könnte ab dem 19. November akut in Gefahr sein, sollte der Supreme Court der Berufung der Bezirksstaatsanwaltschaft stattgeben und die Aussetzung des Todesurteils wieder aufheben. In diesem Fall würde gar nicht erst über das Strafmaß neu verhandelt werden, um von der seit 1995 von Abu-Jamal immer wieder beantragten neuen Verhandlung des Mordvorwurfs, die ihm die Gelegenheit bieten würde, seine Unschuld zu beweisen und seine vorherige Verurteilung als ein Komplott von Polizei und Justiz bloßzustellen, gar nicht erst zu reden.

Die Aufhebung der Aufhebung des Todesurteils würde bedeuten, daß das vorherige Todesurteil wieder wirksam werden würde. Und da die Bezirkstaatsanwaltschaft nicht zuletzt mit diesem Berufungsantrag unter Beweis gestellt hat, wie eilig sie es mit der von ihr gewollten Hinrichtung hat - so eilig nämlich, daß sie nicht einmal die schon verfügte Strafmaßverhandlung abwarten will -, kann ein dann kurzfristig angesetzter Hinrichtungstermin nicht ausgeschlossen werden. Diese oder ähnliche Überlegungen werden Mumia Abu-Jamals Hauptverteidiger dazu veranlaßt haben, wegen der seinem Mandanten drohenden Hinrichtung Alarm zu schlagen.


Hinweis:

Am kommenden Montag, dem 3. November, wird Robert R. Bryan in der Berliner Humboldt-Universität an einer Informationsveranstaltung zum Thema "Mumia Abu-Jamal und der Kampf gegen die Todesstrafe in den USA" teilnehmen . Der Hauptverteidiger Abu-Jamals wird über die aktuelle Situation informieren und zu der Frage Stellung nehmen, was Menschenrechtler und Juristen tun können, um seinen Mandanten zu retten.

"Mumia Abu-Jamal und der Kampf gegen die Todesstrafe in den USA". 3. November 2008, 19 Uhr, Raum 3038, Humboldt-Universität, Unter den Linden 6, Hauptgebäude, 2. Obergeschoß, Berlin


[1] Weitere Informationen und Einschätzungen zu Mumia Abu-Jamal siehe in diesem Schattenblick-Pool (RECHT\MEINUNGEN) unter:
DILJA/161: Justiz heißt Herrschaft - der Fall Mumia Abu-Jamal (1) (SB)
DILJA/162: Justiz heißt Herrschaft - der Fall Mumia Abu-Jamal (2) (SB)
DILJA/163: Justiz heißt Herrschaft - der Fall Mumia Abu-Jamal (3) (SB)
DILJA/164: Justiz heißt Herrschaft - der Fall Mumia Abu-Jamal (4) (SB)
DILJA/165: Justiz heißt Herrschaft - der Fall Mumia Abu-Jamal (5) (SB)


[2] Zitiert aus: "Appell in Sachen Mumia Abu-Jamal. Hauptverteidiger Bryan: Staatsanwaltschaft will Hinrichtung durchsetzen", von Jürgen Heiser, junge Welt vom 22.10.2008, S. 7

[3] Zitiert aus: "Das Gesetz wird angepaßt, wie ein Chamäleon", Ein Gespräch mit Mumia Abu-Jamal, Interview von J.R. und Fred Hampton Jr., Block Report Radio, KPFA, Berkeley. Veröffentlicht in einer Übersetzung von Jürgen Heiser in: junge Welt vom 12.04.2008, S. 2

[4] Zitiert aus: "Kampf für Mumia. Anwalt Bryan: Antrag auf Neuaufnahme des Prozesses in Vorbereitung", von Jürgen Heiser, junge Welt vom 09.10.2008, S. 7

[5] Zitiert aus: "Erklärung über jüngste Anträge an den US Supreme Court", Erklärung von Annette Schiffmann und Michael Schiffmann vom bundesweiten Netzwerk gegen die Todesstrafe, junge Welt vom 08.10.2008, S. 8

31. Oktober 2008



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