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DILJA/224: Jugendarrest gegen Schulschwänzer - Richterin Heisigs "Neuköllner Modell" (SB)


Suizid einer Berliner Jugendrichterin gibt Rätsel auf

Das "Neuköllner Modell" ebnet einer Präventivjustiz den Weg


Kampf der Jugendgewalt, Kampf der Jugendkriminalität ... Derlei Schlagzeilen oder politische Parolen haben nicht erst seit gestern Hochkonjunktur. In Zeiten zunehmender Armut und sozialer Spannungen, die auf der zunehmenden Umverteilung der gesellschaftlichen Reichtümer von unten nach oben beruhen und in einer von Massenarbeitslosigkeit und Hartz-IV-Verelendung geprägten Mangellage dazu führen, daß immer mehr Menschen nicht wissen, wie sie ihr Leben und Überleben ohne Angst vor Armut, Hunger und Obdachlosigkeit organisieren können, steht der Kampf gegen "die Kriminalität" scheinbar ganz oben auf der Tagesordnung. Dies ist nicht unbedingt mit einem realen Anwachsen dementsprechender Straftaten zu begründen. So sind beispielsweise in der deutschen Hauptstadt im vergangenen Jahr "Gewalt- und Rohheitsdelikte" von Jugendlichen zurückgegangen und nicht, wie angesichts der vorherrschenden Medienberichterstattung zu vermuten wäre, rapide angestiegen. Eine solche "Welle" könne jedoch, so ist es bei welt online unter Berufung auf "Ermittler" nachzulesen [1], wieder ansteigen.

Vor zwei Jahren hat der Berliner Senat ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Jugendkriminalität auf den Weg gebracht, mit dem nicht unbedingt auf die tatsächlich bestehende Kriminalitätsentwicklung reagiert, sondern möglicherweise präventiv agiert werden soll, um den bestehenden Staatsapparat für ihm unter Umständen bevorstehende Aufgaben aufzurüsten und seine Zugriffs- und Sanktionierungsoptionen auszubauen und zu effektivieren. Traditionelle Vorstellungen und Konzepte einer Strafjustiz, die ihrer innersten Natur und Zweckbestimmung nach immer erst tätig wird und tätig werden kann, wenn eine Straftat begangen wurde, scheinen dabei als nicht mehr zeitgemäß bewertet zu werden. Mehr und mehr brechen sich Tendenzen Bahn, die auf präventiven Konzepten beruhen und staatliche Maßnahmen seitens der Ermittlungsbehörden und Jugendgerichte auf den Plan rufen, wenn angesichts bestimmter Symptome, Auffälligkeiten und unliebsamer Verhaltensweise eine "kriminelle Karriere" bei einem Jugendlichen diagnostiziert wird.

Die Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig, sie war tätig am Amtsgericht Tiergarten und dort zuständig für das als sozialer Brennpunkt geltende Rollbergviertel in Neukölln, hat sich in diesem Zusammenhang weit über ihr eigentliches Tätigkeitsfeld hinaus einen Namen gemacht. Sie ist Initiatorin und Mitbegründerin des sogenannten "Neuköllner Modells", das in Berlin erstmals 2008 unter ihrer Regie in Neukölln praktiziert und wenig später auf Friedrichshain-Kreuzberg ausgeweitet wurde und das seit Juni dieses Jahres in ganz Berlin Anwendung findet. Bei ihm geht es um die im Jugendgerichtsgesetz geschaffene Möglichkeit sogenannter "beschleunigter Verfahren" gegen Jugendliche, wenn die ihnen zur Last gelegte Straftat eine übersichtliche Beweislage aufweist. Kernpunkt dieses Modells ist die Idee, analog zu pädagogischen Prinzipien, denen zufolge Kinder eine Strafe (beispielsweise für nicht aufgeräumte Zimmer) nicht verstehen können, wenn diese viel zu spät erfolge, daß Maßnahmen oder Sanktionen möglichst schnell erfolgen müßten.

Richterin Heisig war überzeugt davon, durch schnelle Aburteilungen eine ungleich größere Wirkung auf jugendliche Delinquenten erzielen zu können, als dies in ihrer vorherigen Praxis - sie war seit 1993 als Jugendrichterin tätig - möglich gewesen war. Für das Neuköllner Modell, das nicht nur in ganz Berlin Furore gemacht hat, sondern auch bundesweit auf großes Interesse seitens der einschlägigen Berufsgruppen gestoßen ist, stellt der Begriff einer "kriminellen Karriere" so etwas wie ein Grundaxiom dar. Ihm liegt ein Gesellschafts- und damit auch Kriminalitätsverständnis zugrunde, das kaum noch Berührungspunkte aufweist zu dem Resozialisierungsgedanken der 1970er Jahre. Diesem lag die Annahme zugrunde, ein etwaiges Fehlverhalten eines Menschen und insbesondere eines Jugendlichen nicht (ausschließlich) durch dem straffällig gewordenen Missetäter persönlich zuzuordnende Faktoren erklären und abhandeln zu wollen, sondern in Rechnung zu stellen, daß dieser in seiner Entwicklung und Lebensführung durch gesellschaftlich bedingte Faktoren beeinträchtigt worden sein könnte.

Wenn Menschen nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und in einer solchen Situation Eigentumsdelikte begehen, wurde insbesondere im Jugendstrafrecht das Konzept verfolgt, sie nicht per se zu bestrafen, sondern sie darin zu unterstützen, diese gesellschaftlich mitbedingten Defizite zu überwinden. Daß dies Konzepte sind, die letzten Ende eine bestenfalls modifizierte und besser verschleierte Form der Bezichtigung des mutmaßlichen Täters und damit auch der Entlastung der Gesellschaft darstellen, steht unterdessen auf einem anderen Blatt und ist heute kaum noch der kontroversen Debatte wert, da nicht einmal für die Aufrechterhaltung des auf dem Resozialisierungsgedanken beruhenden (Jugend-) Strafrechts die gesellschaftlichen Voraussetzungen noch gegeben sind.

In Neukölln, dem "sozialen Brennpunkt" oder auch "Problemkiez", ist die Arbeitslosigkeit besonders hoch. 60.000 der 300.000 Einwohner können ihren Lebensunterhalt nur durch Sozialleistungen bestreiten. Der Bezirk mit einem Zuwandereranteil von 23 Prozent gilt als "schwierig", er wird zudem mit "Jugendgewalt" in Verbindung gebracht. Jugendgewalt ist das Stichwort, unter dem gegenwärtig an der Ausweitung und Qualifizierung des Repressionsapparates gearbeitet wird. Im Stern erschien vor wenigen Wochen ein großbebildeter Artikel, aus dessen Titel und Einleitungssätzen schon herauszulesen ist, daß es dabei noch stärker als bisher um eine Stigmatisierung und Dämonisierung von Jugendlichen geht, wobei mehr noch als bisher die Schuldzulastung vollzogen wird an die Adresse auffällig gewordener Menschen, die vollkommen losgelöst von ihren sozialen Verhältnissen und den gesellschaftlichen Lebensbedingungen als Individuen bewertet werden [2]:

Wer soll sie stoppen?
Das Problem: Jugendgewalt. Die Lösung: Der Staat muss sich früher und energischer um gefährliche Jugendliche kümmern. Doch das Grundgesetz und der Datenschutz hindern ihn daran.

Dem Grundgesetz wird hierbei zum Vorwurf gemacht, daß es den Schutz der Familie zu hoch ansetzt und damit den staatlichen Zugriff gegen Eltern erschwert, die nach Auffassung der Behörden und/oder Gerichte Teil des Problems und nicht Teil der Lösung sind, während der Datenschutz zum jugendgewaltmitverursachenden Faktor erklärt wird, weil die beteiligten staatlichen Stellen - Schulen, Jugendämter und -gerichte - nicht uneingeschränkt Daten und Informationen austauschen dürfen. Bezeichnend ist in obigem Zitat jedoch auch der Ausdruck "gefährliche Jugendliche", der die "gefährdeten Jugendlichen" der 1970er Jahre längst abgelöst hat. Während "gefährdet" noch bedeutete, daß das letzte Wort noch nicht gesprochen und ein Urteil - in juristischer, pädagogischer wie sozialpsychologischer Hinsicht - noch nicht unbedingt gefällt wurde, bedeutet "gefährlich" eine mit Endgültigkeitscharakter vollzogene Stigmatisierung.

Hier bricht sich ein Denken Bahn, das an die vom damaligen New Yorker Bürgermeister Rudolph Giuliani 1994 ins Leben gerufene Nulltoleranz-Politik erinnert, wie ein hartes Vorgehen von Polizei und Justiz in der Verbrechensbekämpfung genannt wurde frei nach dem Motto "Wehret den Anfängen", wodurch gewaltsame Übergriffe durch Polizisten auf ihnen verdächtige Menschen noch erheblich zugenommen hatten. Das Neuköllner Modell, von Berliner Jugendrichtern, unter ihnen auch Kirsten Heisig, entwickelt, ist damit nicht zu vergleichen, zielt es doch in erster Linie auf eine Ausweitung des Zugriffs der Jugendgerichte hinein in den schulischen, aber auch familiären Bereich ab. Die Grenzen zwischen Schule, Jugendämtern und -gerichten sollen nicht nur (noch) durchlässiger, sondern in der Tendenz aufgehoben werden, so daß Kiez-Jugendliche, so sie erst einmal als "problematisch" oder "gefährlich" stigmatisiert sind, zwischen Lern- und Beratungsangeboten in Schulen und Jugendeinrichtungen auf der einen und Drohungen und Bestrafungen seitens der Ermittlungsbehörden und Gerichte auf der anderen Seite nicht mehr unterscheiden können.

Eine Katastrophe für Pädagogen und Sozialarbeiter alten Schlages, deren Bemühungen, von Jugendlichen in schwierigen Situationen und Verhältnissen nicht als verlängerte Arme einer Staatsgewalt wahrgenommen zu werden, vor der sie sich in acht nehmen zu müssen glauben, damit zunichte gemacht werden würden. Wie sollen Vertrauen und angstfreie Gespräche noch entwickelt werden können, wenn am Ende einer langen Kette der miteinander aufs engste verwobenen Einrichtungen und Institutionen die Drohung Jugendknast steht? Die Befürworter des Neuköllner Modells sehen dies anders. Sie scheinen auf die heilsame Wirkung von Inhaftierungen, vom Jugendarrest bis zur Jugendstrafe, zu vertrauen. Bei einer vom Berliner Anwaltsverein am 8. Juni 2009 veranstalteten Diskussionsveranstaltung führte Jugendrichterin Heisig zu diesem Modell, durch das Jugendkriminalität durch eine optimale Vernetzung von Staatsanwaltschaft, Polizei, Justiz und anderen Einrichtungen besonders effektiv bekämpft werden soll, zur Verhängung des Jugendarrestes aus [3]:

Arrest ist natürlich charmant, denn da kann man bis zu vier Wochen verhängen und das ist schon eindrucksvoll. Ich sage immer 'Knast light' oder 'Schnupperkurs', was den Freiheitsentzug anbelangt. Wenn man jemanden mit 14, 15 in den Arrest steckt, der dabei ist, eine kriminelle Karriere zu entwickeln, dann ist der besser bedient, als wenn wir da noch drei Jahre warten und dann muss er für fünf Jahre in die Jugendstrafanstalt.

Der Berliner Morgenpost zufolge sei bei dem Neuköllner Modell "die kieznahe Verfolgung und Vernetzung aller beteiligten Ämter und Personen [wichtig], um kriminelle Karrieren möglichst früh zu erkennen und zu bekämpfen" [4]. Richterin Heisig zog am 4. Juni 2009 bereits eine positive Bilanz des 2008 begonnenen Modellprojekts und begründete dies damit, daß "Täter und Opfer kurze Zeit nach der Tat noch einen emotionalen Bezug zum Geschehen haben". Die ausgesprochenen Strafen - in den beschleunigten Verfahren können maximal vier Wochen Jugendarrest verhängt oder Weisungen erteilt werden bei Straftaten wie Beleidigung, Bedrohung oder kleineren Körperverletzungen - würden Heisig zufolge "von den Tätern viel intensiver wahrgenommen und erzielten eine bessere Wirkung, als wenn die Verhandlung erst ein halbes Jahr nach der Tat stattfände und Täter und Opfer die Tat meist schon verdrängt hätten" [4].

Berlin hat sich deutschlandweit bereits den Ruf erworben, Vorreiter im Kampf gegen die Jugendkriminalität zu sein. In einer eigenen Abteilung der Staatsanwaltschaft wurden im vergangenen Jahr rund 500 Jugendliche "betreut", die als Intensivtäter gelten, weil sie zehn oder mehr Straftaten begangen haben (sollen). Bereits 2007 wurde dieses zentralisierte Vorgehen auf sogenannte Schwellentäter ausgeweitet, womit Jugendliche gemeint sind, denen fünf bis zehn Straftaten zur Last gelegt werden. Als (statistischer) Erfolg wird dies inzwischen gewertet. Die Zahl neuer Serientäter ist zurückgegangen, da diese bereits zuvor, als "Schwellentäter", eine "intensive Betreuung der Justiz" erhielten. Ein Beleg für die tatsächliche Effizienz einer solcherart seitens der Justiz intensivierten "Betreuung" problematischer Jugendlicher, von deren "krimineller Karriere" die mit ihnen befaßten staatlichen Institutionen überzeugt zu sein scheinen, ist dies selbstverständlich nicht.

Das Neuköllner Modell, mit dem vor allen Dingen schneller auf Verfehlungen im unteren Bereich der Kriminalität reagiert werden soll, soll keineswegs, wie auch Richterin Heisig klarstellte, das Jugendstrafrecht ersetzen, sondern ist "ein Baustein bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität" [1]. Nicht nur die Polizei, auch die Staatsanwaltschaft ist in das Neuköllner Modell involviert. So resümierte Oberstaatsanwalt Rudolf Hausmann im April dieses Jahres, daß die erste Generation jugendlicher Intensivtäter im Knast sitze und jetzt die zweite heranwachse. Derzeit sind bei der Berliner Staatsanwaltschaft rund 400 Jugendliche als "Intensivtäter" registriert. Ihnen ist die "kriminelle Karriere" aus Sicht der Ermittler so gut wie sicher. Die Strafverfolger gehen davon aus, daß bestenfalls bei "Schwellentätern" noch Hoffnung bestünde, ein "gänzliches Abgleiten in die Kriminalität" verhindern zu können.

Zur Bekämpfung der Jugendkriminalität stellt nach Ansicht dieser Experten nicht einmal das Grundgesetz eine unüberwindbare Hürde dar. Notfalls sollte das Sorgerecht der Eltern eingeschränkt werden, befand Richterin Heisig. Das vermeintliche Versagen der Eltern geht Hand in Hand mit den schulischen Problemen ihrer Kinder, die aus Sicht dieser Ordnungspolitiker und Strafverfolger der späteren Kriminalitätskarriere vorausgehen. "Es ist doch oft so: Wer in der Schule erfolglos ist, holt sich den Erfolg auf der Straße", so die inzwischen bundesweit bekannte Berliner Jugendrichterin. Dieser Linie hat sich der Berliner Senat längst angeschlossen. Bereits im vergangenen Jahr hat er als Maßnahme zur Bekämpfung der Jugendkriminalität beschlossen, "künftig die Eltern in die Aufklärung von Kriminalität und zur Verbesserung der Integration stärker einzubeziehen" [4]. Richterin Heisig zeigte sich im Frühjahr dieses Jahres von der Effizienz des Neuköllner Modells überzeugt. Als häufigste Weisung habe sie den jugendlichen Tätern im vergangenen Jahr den Schulbesuch auferlegt [4]:

"Das mag verrückt klingen, hat aber den Charme, dass ich durch den direkten Kontakt mit den Schulen sofort erfahre, wenn jemand gegen die Weisung verstößt", sagt Heisig. Die jungen Täter seien verblüfft, dass sie vor die Wahl gestellt würden: "Schule oder Knast." Das spreche sich auf den Schulhöhen herum und trage zur Befriedung bei. Auch die Schulen seien erfreut, weil eine solche Weisung ihre Autorität stärke. Viel wichtiger als die Härte der Strafe sei, dass sie prompt ausgesprochen werde.

Ende Juni machte die bundesweit bekannt und mancherorts als "Hardlinerin" womöglich gefürchtete Jugendrichterin auf gänzlich andere Weise Schlagzeilen. Am 28. Juni war sie zuletzt lebend gesehen worden. Am 30. Juni wurde sie als vermißt gemeldet und ihr verlassenes Auto in Berlin-Heiligensee aufgefunden. Am darauffolgenden Samstag wurde ihr Leichnam bei einer polizeilichen Suchaktion am Rande eines Feldes im Tegeler Forst gefunden. Martin Steltner, Sprecher der Staatsanwaltschaft, teilte am Sonntag mit, daß aufgrund der Obduktionsergebnisse ein Fremdverschulden am Tod der 48jährigen Richterin ausgeschlossen worden und von einem Suizid auszugehen sei. Nähere Angaben zur Todesursache wurden von offizieller Seite nicht gemacht.

In der Presse kursierten unter Bezugnahme auf "Justizkreise" Vermutungen, die Richterin habe persönliche Probleme oder auch Depressionen gehabt. "Ich hab keine Freunde hinzugewonnen. Ich fühle mich oft als Exot wahrgenommen. Das sagt mir zwar keiner ins Gesicht, das läuft so verdeckt", soll Heisig vor Wochen gesagt haben [5]. Die Richterin hinterläßt zwei halbwüchsige Töchter. Bis kurz vor ihrem Tod hat sie zusätzlich zu ihrer beruflichen Tätigkeit an einem Buch über ihre Erfahrungen als Jugendrichterin gearbeitet. Ihr Credo "Mit Samthandschuhen kommen wir nicht weiter" ist schon in den Titel dieses Werkes, das im September dieses Jahres erscheinen sollte, eingeflossen: "Das Ende der Geduld: Konsequent gegen jugendliche Gewalttäter".

In einer Zeit, in der Sozialreformen klein und immer kleiner geschrieben werden und die Axt an den Sozialstaat angelegt wird mit Folgen, die heute schon ablesbar sind, kommen solche Positionen wie gerufen, da sie eine konsequente Anwendung repressiver Mittel und Maßnahmen über den Rahmen der unmittelbar mit der Strafverfolgung befaßten Institutionen hinaus gutheißen und damit einer Präventivjustiz den Weg ebnen. Das politische Erbe der verstorbenen Richterin ("Wenn wir nicht rasch und konsequent handeln, wenn wir unsere Rechts- und Werteordnung nicht entschlossen durchsetzen, werden wir den Kampf gegen die Jugendgewalt verlieren" [5]) wird mit Sicherheit gewahrt, das "Neuköllner Modell" fortgesetzt und, womöglich noch über Berlin hinaus, weiter ausgeweitet werden.

Anmerkungen

[1] Problemkiez in Berlin. Neuköllner Modell - schnelle Strafen für junge Täter, von Jutta Schütz, 06.04.2010, welt online,
http://www.welt.de/vermischtes/article7068816/Neukoellner-Modell-schnelle-Strafen-fuer-junge-Taeter.html

[2] Wer soll sie stoppen? von Annete Lache und Bernd Volland, Stern Nr. 23/2010, 2.6.2010, S. 53

[3] Neuköllner Modell und andere Jugendprojekte, von Rechtsanwalt Mirko Röder, Berlin, Deutscher Richterbund - Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Landesverband Berlin,
http://www.drb-berlin.de/www/index.php/aktuelles/47-berichte/73-roeder-neukoellner-modell

[4] Neuköllner Modell. Jugendliche Straftäter kommen schneller vor Gericht, von Jens Anker, Berliner Morgenpost, 04.06.2009,
http://www.morgenpost.de/berlin/article1106038/Jugendliche_Straftaeter_kommen_schneller_vor_Gericht.html

[5] Jugendrichterin Kirsten Heisig: Der Selbstmord eines Justiz-Stars, 05.07.2010,
http://www.stern.de/panorama/jugendrichterin-kirsten-heisig-der-selbstmord-eines-justiz-stars-1580061.html

9. Juli 2010