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STELLUNGNAHME/104: Gerichtsprozesse nach Protesten gegen Aktionärsversammlung (Bündnis "Rheinmetall entwaffnen!")


Bündnis "Rheinmetall entwaffnen!" - 21. Mai 2020

Gerichtsprozesse nach Protesten gegen Aktionärsversammlung

Protest gegen Kriegsindustrie soll kriminalisiert werden


Am 28. Mai 2019 störten Kriegsgegner*innen die Hauptversammlung des Waffenkonzerns Rheinmetall im Maritim Hotel Berlin. Damit protestierten sie gegen die Beteiligung von Rheinmetall am Krieg im Jemen und den Einsatz von Leopard-2-Panzern im türkischen Angriffskrieg gegen die basisdemokratisch organisierte Bevölkerung im Norden Syriens. Nun soll am 10. Juni 2020 vor dem Berliner Amtsgericht gegen einen Aktivisten verhandelt werden.

"Allein damit, diesen Fall vor ein Gericht zu bringen, macht sich die Staatsanwaltschaft zum Erfüllungsgehilfen von Rheinmetall", äußert der Angeklagte, "So wird der Konzern nur in seinem menschenfeindlichen Handeln bestärkt. Nach aktuellen Erkenntnissen verkauft Rheinmetall von Südafrika aus Munition an die Türkei. Aus Deutschland wäre das nicht einmal legal - und moralisch vertretbar sowieso nicht. Anderswo auf der Welt sterben die Menschen und müssen vor dem türkischen Militär und seinen islamistischen Verbündeten fliehen. Da kann ich nicht tatenlos zusehen. Wir, die wir diese Verbrechen an der Menschlichkeit nicht ertragen können, landen hier vor Gericht: Kriegsgegner*innen werden angegriffen, anstatt diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die Kriege befeuern und davon profitieren."

Bereits im Januar erhielt der Angeklagte einen Strafbefehl über 130 Tagessätze, was eine Geldstrafe von 5200 Euro bedeutet hätte. Der Vorwurf: Widerstand und tätlicher Angriff sowie Hausfriedensbruch bei der Aktion im Maritim Hotel.

"Es gab dort keinen Frieden, den wir brechen konnten. Es war eine Versammlung von großen und kleinen Kriegsprofiteuren, die gemeinsam ihre Gewinne feiern wollten.", sagt der Angeklagte. Nachdem er Einspruch eingelegt hatte, stellte das Gericht den Vorwurf des Hausfriedensbruchs ein. Trotzdem wird mit dem Vorwurf des "Widerstands und tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte" weiter versucht, ein Exempel an Kriegsgegner*innen zu statuieren.

"Obwohl am 10. Juni nur eine Person vor Gericht geladen ist, sind damit alle gemeint, die entschlossen gegen Krieg protestieren", so das Bündnis "Rheinmetall entwaffnen".

Auch weiteren Aktivist*innen stehen Prozesse wegen Hausfriedensbruchs bevor.

Das Bündnis "Rheinmetall entwaffnen" wird diese Kriminalisierung nicht hinnehmen und plant Proteste als Unterstützung für die Angeklagten. "Sowohl vor Gericht als auch auf der Straße stehen wir zu unserer Überzeugung - das Geschäft mit dem Tod muss sofort beendet werden!"

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Quelle:
Bündnis "Rheinmetall entwaffnen!"
Pressemitteilung vom 21. Mai 2020
E-Mail: presse@rheinmetallentwaffnen.org
Internet: https://rheinmetallentwaffnen.noblogs.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Mai 2020

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