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STANDPUNKT/018: ZdK-Präsident Glück kritisiert Stellungnahme deutscher Strafrechtslehrer zur Sterbehilfe (ZdK)


Zentralkomitee der deutschen Katholiken - Aktuell vom 15.04.2015

Irreführend und verschleiernd

ZdK-Präsident Glück kritisiert Stellungnahme deutscher Strafrechtslehrer zur Sterbehilfe


Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück, kritisiert die gestern veröffentlichte "Stellungnahme deutscher Strafrechtslehrerinnen und Strafrechtslehrer zur geplanten Ausweitung der Strafbarkeit der Sterbehilfe" als "im Kern irreführend und verschleiernd". Glück wörtlich: "Es ist schier ehrverletzend, wenn die Strafrechtslehrer behaupten, in Hospizen und Palliativstationen werde tagtäglich organisiert Sterbehilfe geleistet."

Es gelte vielmehr die Begleitung schwerkranker und sterbender Menschen, wie sie in Hospizen und in der Palliativmedizin und -pflege geleistet wird, zu stärken und auszubauen. Dies sei allgemeiner Konsens, unterstreicht der ZdK-Präsident und verweist auf das Bundesministerium für Gesundheit, das aktuell ein Gesetz zur Verbesserung der Palliativ- und Hospizversorgung erarbeitet.

"Der Begriff Sterbehilfe wird in der Stellungnahme irreführend verwendet. In der Hospiz- und Palliativarbeit geht es um die Begleitung Schwerstkranker im Sterben, nicht um Hilfe zum Sterben", so Alois Glück. Strafrechtlich relevant sei in der aktuellen Debatte einzig die Regelung der so genannten organisierten Suizidbeihilfe. "Verboten werden soll nach unserer Überzeugung die geschäftsmäßige, auf Wiederholung angelegte Suizidbeihilfe von Organisationen oder Einzelpersonen. Es geht überhaupt nicht um eine grundsätzliche Strafbarkeit der Beihilfe zum Suizid, sondern allein um die Strafbarkeit der organisierten Beihilfe", so der ZdK-Präsident.

"Die so genannte aktive Sterbehilfe, die Tötung auf Verlangen ist bereits strafrechtlich verboten und muss es auch bleiben", betont Alois Glück weiter. "Wir wollen kein Sonderstrafrecht für Ärzte und keine Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient. Die von uns unterstützte Regelung nimmt nicht den Arzt gesondert in den Blick, sondern generell all jene, die den Suizid als Dienstleitung regelhaft anbieten."

Das ZdK setzt sich ausdrücklich für die Verknüpfung eines Verbots der organisierten Suizidbeihilfe mit einer gesundheitspolitischen Initiative zum umfassenden Auf- und Ausbau palliativer und hospizlicher Versorgungsstrukturen ein. Mit der im vergangenen Oktober veröffentlichten Stellungnahme "Ja zur palliativen Begleitung - Nein zur organisierten Suizidbeihilfe" hatte sich das ZdK in die laufende politische Meinungsbildung eingebracht

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Quelle:
ZdK Aktuell vom 15.04.2015
Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK), Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. April 2015

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