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STANDPUNKT/025: Das Gesetz zur Privatisierung von Zensur muss weg (Piratenpartei)


Piratenpartei Deutschland - Pressemitteilung vom 30. Juni 2017

Das Gesetz zur Privatisierung von Zensur muss weg!


Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) möchte gegen Hass im Internet vorgehen, tatsächlich schafft er aber nur ein Gesetz zur Privatisierung von Zensur. Die Piratenpartei Deutschland beurteilt diese Entwicklung als brandgefährlich im Hinblick auf das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Berlin. Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Freitag trotz massiver Kritik das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) [1] von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) abstimmen [2]. Die Piratenpartei Deutschland lehnt den eingebrachten Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken entschieden ab. Das Gesetzesvorhaben wurde bereits ausführlich von uns kommentiert. [3] [4]

Das NetzDG sieht vor, dass kommerzielle soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzern einen Ansprechpartner in Deutschland zu benennen haben. Sie sollen darüber hinaus einen vierteljährlichen Bericht über den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte veröffentlichen und offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden sperren oder löschen. Andere rechtswidrige Inhalte sollen innerhalb von 7 Tagen gelöscht und deren Inhalte zu Beweiszwecken gesichert werden.

"Die Herangehensweise von Heiko Maas und der Bundesregierung ist falsch. Es gibt bereits Gesetze gegen Hass im Netz, die aber aufgrund mangelnder Sachkenntnisse der Justiz zu Fragen des Medienrechts und der IT nicht umgesetzt werden können. Die Piraten fordern deshalb mehr und kompetenter geschultes Personal, das anhand transparenter, demokratisch legitimierter Regeln darüber entscheidet, welche Aussagen durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt und welche strafbar sind. Der einzige gangbare Weg ist der Richtervorbehalt", betont Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender und Spitzenkandidat in Nordrhein-Westfalen für die Bundestagswahl.

Maas setze in dieser Frage allein auf die Mitwirkung international tätiger Unternehmen wie Facebook. Schiffer: "Diese kann schon deshalb nicht funktionieren, weil diese Unternehmen nicht dem deutschen Recht unterliegen. Außerdem übersieht Herr Mass ganz offensichtlich, dass seine Vorstellungen völlig inkompatibel zu den wirtschaftlichen Interessen dieser Unternehmen sind. Das Problem muss global betrachtet und gemeinsam diskutiert werden. Es gibt viele Möglichkeiten, dem Hass im Internet zu begegnen. Über die Privatwirtschaft organisierte Zensur ist keine davon. Dieser Gesetzesentwurf ist reine Symptombekämpfung und überflüssig wie ein Kropf."

Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland und Sprecherin für Digitalisierung, ergänzt: "Dieses Gesetz ist ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die gegen Zensur und für Meinungsfreiheit kämpfen und gekämpft haben. Es widerspricht dem Gedanken des Rechtsstaats, gerichtliche Überprüfungen durch private Zensur zu ersetzen. Verletzungen von Persönlichkeitsrechten müssen stets mit der durch Artikel 5 Grundgesetz geschützten Meinungs- und Informationsfreiheit abgewogen werden. Dies darf nicht den Diensteanbietern überlassen werden, sondern ist im Streitfall Sache der Gerichte.",

Konkrete Forderungen der Piratenpartei Deutschland

  • Eine personell und informell besser ausgestattete Justiz
  • Forcierung der Besteuerung großer internationaler Social Media Plattformen
  • Verpflichtung von großen Social Media Betreibern zur Veröffentlichung der Algorithmen, die zur Suche nach strafbaren Aussagen und zur Ermittlung der Täter dienen
  • Zusatz "Digitale Netzwerke" muss im § 5 Absatz 1 des Grundgesetzes verankert werden [5]
Aus dem Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2017

Wir PIRATEN setzen uns für die Erweiterung des Artikels 5 Abs. 1 GG um die zwei Worte "digitale Netzwerke" ein. Demnach hieße der neue Artikel 5 (1): "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk, Film und digitale Netzwerke werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."


Quellen:

[1] Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG) - Drucksache 18/12727:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/127/1812727.pdf

[2] Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) vom 28. Juni 2017:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813013.pdf

[3] Pressemitteilung der Piratenpartei vom 16. März 2017: Nein, Herr Minister Maas, so verhindern Sie Meinungsfreiheit, aber keinen Hass im Netz!,
https://www.piratenpartei.de/2017/03/16/nein-herr-minister-maas-so-verhindern-sie-meinungsfreiheit-aber-keinen-hass-im-netz/

[4] Pressemitteilung der Piratenpartei vom 19. Mai 2017: Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Zensur ja, Interesse an Diskussion nein,
https://www.piratenpartei.de/2017/05/19/netzwerkdurchsetzungsgesetz-zensur-ja-interesse-an-diskussion-nein/

[5] Auszug aus dem Wahlprogramm 2017: "Digitale Netzwerke ins Grundgesetz",
https://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2017/Wahlprogramm#.E2.80.9EDigitale_Netzwerke.E2.80.9C_ins_Grundgesetz

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Quelle:
Piratenpartei Deutschland
Pflugstraße 9a, 10115 Berlin
Telefon: +49 30 / 60 98 97 511
E-Mail: presse@piratenpartei.de
Internet: www.piratenpartei.de, www.die-sozialliberalen.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juli 2017

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