Schattenblick → INFOPOOL → RECHT → MEINUNGEN


STANDPUNKT/068: Freiheit für Peter Krauth - für die sofortige Einstellung des Verfahrens (Rote Hilfe)


Bundesvorstand Rote Hilfe e.V. - Pressemitteilung vom 12.12.2019

Freiheit für Peter Krauth - für die sofortige Einstellung des K.O.M.I.T.E.E.-Verfahrens!


Seit dem 16. November 2019 ist der linke Aktivist Peter Krauth in Venezuela auf Betreiben der Bundesanwaltschaft in Haft: ihm wird vorgeworfen, gemeinsam mit Bernhard Heidbreder und Thomas Walter an den Aktionen der militanten Gruppe K.O.M.I.T.E.E. Mitte der 1990er Jahre beteiligt gewesen zu sein. Das oberste Gericht in Caracas soll nun feststellen, ob die Festnahme, die auf der Grundlage eines Interpol-Haftbefehls erfolgte, rechtmäßig war. Nach venezolanischem Recht sind die vorgeworfenen Taten schon lange verjährt, und es ist höchste Zeit, dass der Berliner Autonome umgehend freigelassen wird.

Peter Krauth stellte ebenso wie seine beiden Genossen einen Asylantrag und wartet auf seine Anerkennung als politischer Flüchtling. Aufgrund seines prekären Aufenthaltsstatus hatte er nur ein vorläufiges Ausweisdokument und wurde am 16. November 2019 ausführlicher überprüft, als er vom venezolanischen Flughafen El Vigía aus nach Caracas fliegen wollte. Dabei stellten die Beamt*innen fest, dass die Bundesanwaltschaft einen zuletzt im August erneuerten Interpol-Haftbefehl gegen Peter Krauth veranlasst hat, und nahmen ihn fest. Seither wartet der Berliner auf eine Entscheidung des obersten Gerichts.

Die Grundlage für den Haftbefehl ist grotesk: nur eine militante Aktion aus dem Jahr 1995, die gar nicht stattgefunden hat, kann selbst nach BRD-Recht überhaupt noch strafrechtlich verfolgt werden. Der antirassistische Anschlag auf die Baustelle eines Abschiebegefängnisses war nur geplant, aber nicht durchgeführt worden. Für die "Verabredung zu einem Sprengstoffverbrechen" ist jedoch eine Verjährungsfrist von 40 Jahren angesetzt, so dass selbst zweieinhalb Jahrzehnte später die bundesdeutschen Repressionsorgane noch ihrem Verfolgungseifer frönen können.

Da das venezolanische Recht diese absurde Regelung nicht kennt, sind sämtliche Aktivitäten der autonomen Gruppe schon lange verjährt. Dem entsprechend urteilte das oberste Gericht in Caracas 2016 im identischen Fall von Bernhard Heidbreder, dass er aus der Haft freigelassen werden müsse, und schmetterte die beantragte Auslieferung aufgrund des unrechtmäßigen Interpol-Haftbefehls ab.

"Der Interpol-Haftbefehl gegen Peter Krauth ist ein Skandal. Dass die Bundesanwaltschaft daran festhält, obwohl sie weiß, dass die Verhaftung und Auslieferung nicht zulässig ist, zeigt, dass es sich um ein Paradebeispiel politischer Repression eines rachsüchtigen Staates handelt", erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. "Die Wut der deutschen Behörden über die erfolgreiche Flucht der drei Autonomen ist offenbar bis heute nicht abgekühlt, so dass ihr jedes Mittel zur Kriminalisierung und Schikane recht ist - auch wenn es offensichtlich rechtswidrig und ohne Aussicht auf Erfolg ist. Unverständlich ist deshalb, warum sich das Gericht in Caracas so viel Zeit lässt, um Peter Krauth endlich aus der Haft zu entlassen. Grade eine linksgerichtete Regierung, die unter Beschuss der imperialen Großmächte steht, sollte hier nicht nachgeben. Die Rote Hilfe e.V. fordert die umgehende Freilassung von Peter Krauth und die sofortige Aufhebung des Interpol-Haftbefehls durch die Bundesanwaltschaft."

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 12.12.2019
Bundesvorstand Rote Hilfe e.V.
Bundesgeschäftsstelle, Postfach 32 55, 37022 Göttingen
Telefon: 0551/770 80 08; Fax: 0551/770 80 09
E-Mail: bundesvorstand@rote-hilfe.de
Internet: www.rote-hilfe.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Dezember 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang