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BERICHT/293: Fachtagung - "Soziale Menschenrechte sind Voraussetzung für Freiheit und Frieden" (DBK)


Pressemitteilungen der Deutschen Bischofskonferenz vom 04.12.2009

"Soziale Menschenrechte sind Voraussetzung für Freiheit und Frieden"

Fachtagung der Deutschen Bischofskonferenz zu
"Soziale Menschenrechte und katholische Soziallehre"


Mit einem klaren Bekenntnis zur Bedeutung der sozialen Menschenrechte für die globale Entwicklung und die Überwindung der Armut ist eine Fachtagung zu Ende gegangen, die von der Wissenschaftlichen Arbeitsgruppe für weltkirchliche Aufgaben der Deutschen Bischofskonferenz am 3. und 4. Dezember 2009 in Köln veranstaltet wurde. Der Hamburger Sozialethiker Professor Thomas Hoppe beschrieb die sozialen Menschenrechte als Voraussetzung für Freiheit und Frieden in der Welt von heute. Grundlegende soziale Standards seien oft die Bedingung dafür, dass von politischen Freiheitsrechten überhaupt Gebrauch gemacht werden könne. Soziale Anspruchsrechte seien deshalb im Zusammenhang mit Freiheitsrechten zu sehen und dürften ihnen nicht entgegengesetzt werden. Hoppe verwies weiter auf den Zusammenhang von Menschenrechtsschutz und Friedenssicherung. Die Realisierung sozialer Menschenrechte sollte als Bestandteil internationaler Friedenspolitik verstanden werden. Dabei sei auch der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zu beachten.

Der Politikwissenschaftler Professor Manfred Knapp (Hamburg) betonte, im Unterschied zu den politischen Freiheitsrechten habe die Kirche die Bedeutung der sozialen Menschenrechte früh erkannt. So habe der Mainzer Bischof Ketteler den Begriff der "sozialen Menschenrechte" bereits Ende des 19. Jahrhunderts in einer Ansprache vor Arbeitern in Offenburg gebraucht. Michael Windfuhr (Brot für die Welt) erläuterte die Leistungsfähigkeit des menschenrechtlichen Ansatzes für die Entwicklungspolitik: Die sozialen Menschenrechte sollten die bestehenden Konzepte, insbesondere die "Hilfe zur Selbsthilfe", nicht ersetzen, sondern ergänzen. Der rechtebasierte Entwicklungsansatz stelle ein notwendiges komplementäres Instrument dar. Elisabeth Strohscheidt (Misereor) bezeichnete die Menschenrechtsarbeit als "roten Faden" in der Entwicklungsarbeit des Bischöflichen Hilfswerkes, der sich aus dem doppelten Auftrag der Hilfsorganisation ergebe: die Armen zur Selbsthilfe zu befähigen und die Regierungen und Unternehmen an ihre Pflichten zu erinnern.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 152 vom 4. Dezember 2009
Herausgeber: P. Dr. Hans Langendörfer SJ,
Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Dezember 2009