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MELDUNG/061: Drohendes Berufsverbot gegen linken Wissenschaftlichen Mitarbeiter in München (Rote Hilfe)


Bundesvorstand Rote Hilfe e.V. - Pressemitteilung vom 24.10.2016

Drohendes Berufsverbot gegen linken Wissenschaftlichen Mitarbeiter in München - Gegen die Wiederbelebung des Radikalenerlasses


Seit Wochen verhindert der bayerische Verfassungsschutz die Anstellung des Kommunikationswissenschaftlers Kerem Schamberger als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Grund dafür ist die fehlende 'Genehmigung' des Verfassungsschutzes für das LMU-Personaldezernat die Anstellung vorzunehmen. Seit Juli dieses Jahres bleibt der Geheimdienst eine "Stellungnahme" schuldig.

Grundlage für das aktuell drohende Berufsverbot gegen unseren Genossen Kerem Schamberger sind die sogenannten 'Schwarzen Listen', die auszufüllen von allen BewerberInnen für den Öffentlichen Dienst in Sachsen und Bayern verlangt wird. Einer besonderen Überprüfung durch den Geheimdienst wird unterzogen, wer angibt, beispielsweise der 'Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes' (VVN/BdA), der Linkspartei oder der Roten Hilfe anzugehören. Diese Fragebögen wurden schon wiederholt von Grundrechtsorganisationen als grundrechtswidrige Pflicht zur Selbstdenunziation kritisiert.

Dass das aktuelle faktische Berufsverbot gegen den bekennenden Antifaschisten Kerem Schamberger ausgerechnet vom sogenannten 'Verfassungsschutz' zu verantworten ist, dessen Verstrickung in die Mordserie des NSU immer noch nicht aufgeklärt ist, verwundert kaum noch.

In der Vergangenheit konnten staatliche Versuche, die Praxis des Radikalenerlasses wieder aufleben zu lassen, die tausende von Existenzen vernichtet und ein Klima der Einschüchterung, des Duckmäusertums und der Denunziation in der BRD etabliert hat, immer wieder durch eine breite solidarische Bündnisbewegung zurückgeschlagen werden und hatten juristisch keinen Bestand. So erklärte der VGH Mannheim im Jahr 2007 das seit vier Jahren bestehende Berufsverbot gegen den Heidelberger Lehrer Michael Csaszkóczy für grundrechtswidrig. Ihm war unter anderem seine Mitgliedschaft im Bundesvorstand der Roten Hilfe vorgeworfen worden. Die beamtenrechtlichen Grundlagen der Berufsverbote fußen auf der 'Gewährbieteklausel', die noch aus dem Nazi-Gesetz 'zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums' vom April 1933 stammt.

Wir fordern das bayrische Innenministerium auf, seine Blockade der Einstellung Kerem Schambergers unverzüglich zu beenden. Die gesetzlichen Grundlagen der Berufsverbote müssen endlich beseitigt werden. Die Betroffenen aus den 1970er Jahren sind zu rehabilitieren und zu entschädigen.

Unsere Solidarität gilt auch weiterhin allen, die wegen ihres linken Engagements von Berufsverboten bedroht oder betroffen sind.

H. Lange für den Bundesvorstand Rote Hilfe e.V.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 24.10.2016
Bundesvorstand Rote Hilfe e.V.
Bundesgeschäftsstelle, Postfach 32 55, 37022 Göttingen
Telefon: 0551/770 80 08; Fax: 0551/770 80 09
E-Mail: bundesvorstand@rote-hilfe.de
Internet: www.rote-hilfe.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Oktober 2016

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