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STELLUNGNAHME/004: Zur Hausdurchsuchung bei Kerem Schamberger in München (Rote Hilfe)


Bundesvorstand Rote Hilfe e.V. - Pressemitteilung vom 15.11.2017

Schluss mit dem YPG-Flaggenverbot

Rote Hilfe e.V. kritisiert Hausdurchsuchung bei Kerem Schamberger in München


Am vergangenen Montag durchsuchte die Polizei auf richterliche Anordnung die Wohnung des Münchner Kommunisten Kerem Schamberger. Mehrere Speichermedien wurden beschlagnahmt. Grund für die Durchsuchung waren Bilder einer Flagge der syrisch-kurdischen Volksverteidigungseinheiten YPG, die Schamberger ins Internet gestellt haben soll.

Seit dem zweiten März ist das Zeigen der Symbole zahlreicher kurdischer Zusammenschlüsse in der BRD verboten. Begründet wird dies mit dem seit 1993 in Deutschland bestehenden Verbot der kurdischen Arbeiterpartei PKK, die als terroristische Vereinigung betrachtet wird. Viele Gruppen und Organisationen sollen mit der Partei sympathisieren, darunter auch die YPG. Deshalb wurden ihre Fahnen und Abzeichen aus dem öffentlichen Raum verbannt: Auf Kundgebungen, Veranstaltungen und Demonstrationen dürfen sie nicht mehr gezeigt werden. Wie der Fall Schamberger nun erneut gezeigt hat, gehört auch das Internet zu diesem öffentlichen Raum.

Mit dem Verbot kurdischer Symbole hat die Repression gegen kurdische Aktivist*innen und deren Unterstützer*innen eine neue Stufe erreicht und nochmals massiv zugenommen. Polizei und Justiz setzen die Neuregelung weitreichend um. Zahlreiche Ermittlungs- und Strafverfahren wurden aus diesem Grund bereits eröffnet. Auf Demonstrationen greift die Polizei mit der üblichen Härte durch und beschlagnahmt Fahnen, Transparente und Schilder auch unter Einsatz körperlicher Gewalt wie zuletzt auf der Demonstration für die Freilassung Abdullah Öcalans am vierten November in Düsseldorf.

Ob die offen bekundete Solidarität mit kurdischen Gruppierungen auch zukünftig geahndet werden kann, muss sich allerdings noch zeigen. Das Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main zweifelte die Rechtmäßigkeit des flächendeckenden Symbolverbots bereits an.

Erst im September hatte ein belgisches Gericht ein Urteil bestätigt, wonach die PKK nach dem belgischen Strafrecht keine Terrororganisation ist. Vielmehr sei es nach dem Völkerrecht legitim, dass sich Kurd*innen in dem innerstaatlichen Krieg gegen das autoritäre türkische Regime bewaffnet zur Wehr setzen. Eine positive und richtungsweisende Entscheidung, auf die hierzulande wohl noch lange gewartet werden muss.

Die Rote Hilfe e.V. fordert dieAufhebung des PKK-Verbots sowie die Abschaffung des Verbots gegen kurdische Symbole und Flaggen. Des weiteren tritt der bundesweite Solidaritätsverein für ein Ende der Verfolgung von Kurd*innen und deren Unterstützer*innen. Das Ermittlungsverfahren gegen Kerem Schamberger ist unverzüglich einzustellen.

H. Lange für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 15.11.2017
Bundesvorstand Rote Hilfe e.V.
Bundesgeschäftsstelle, Postfach 32 55, 37022 Göttingen
Telefon: 0551/770 80 08; Fax: 0551/770 80 09
E-Mail: bundesvorstand@rote-hilfe.de
Internet: www.rote-hilfe.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. November 2017

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