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FRAGEN/031: Rechtspsychologie an der Universität Hildesheim - "Das große Ziel ist, Kriminalität zu verhindern" (idw)


Stiftung Universität Hildesheim - 25.09.2019

Rechtspsychologie an der Universität Hildesheim: "Das große Ziel ist, Kriminalität zu verhindern"


Hildesheim hat vor zwei Jahren die erste Professur für Rechtspsychologie an einer staatlichen Universität eingerichtet. Die ersten Masterstudierenden schließen ihr Studium 2019 ab und beginnen mit der Arbeit, unter anderem im niedersächsischen Justiz- und Maßregelvollzug. In dieser Woche tagen etwa 200 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Deutschen Gesellschaft für Psychologie an der Universität Hildesheim. Professor Klaus-Peter Dahle arbeitet seit 20 Jahren im Bereich der Kriminalpsychologie und bildet Studentinnen und Studenten im Bereich Rechtspsychologie in einem bundesweit einzigartigen Masterstudiengang aus.

Hildesheim hat vor zwei Jahren die erste Professur für Rechtspsychologie an einer staatlichen Universität eingerichtet. Die erste Bilanz ist sehr positiv: "Damit wird das Fach Rechtspsychologie in der Forschung und Lehre in Deutschland gestärkt und die ersten Erfahrungen zeigen, dass Rechtspsychologie bei den Studentinnen und Studenten auf große Resonanz stößt", sagt Professor Klaus-Peter Dahle.

Studentinnen und Studenten spezialisieren sich in Hildesheim auf Rechtspsychologie. Die erste Kohorte von Rechtspsychologinnen und Rechtspsychologen schließt das Masterstudium 2019 ab und beginnt mit der Arbeit, unter anderem im niedersächsischen Justiz- und Maßregelvollzug.

Der Rechtspsychologe Klaus-Peter Dahle forscht und lehrt seit zwei Jahren an der Universität Hildesheim. Zuvor war er außerplanmäßiger Professor an der Freien Universität Berlin und hauptberuflich als Wissenschaftler am Institut für Forensische Psychiatrie an der Charité tätig.

Ende September 2019 tagen Fachleute in Hildesheim, um neueste rechtspsychologische Erkenntnisse auszutauschen. Die Universität Hildesheim erwartet anlässlich der 18. Arbeitstagung der Fachgruppe Rechtspsychologie der Deutschen Gesellschaft für Psychologie etwa 200 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Hildesheim. Die Fachtagung vom 26. bis 28. September 2019 ist nicht öffentlich.

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INTERVIEW:
Interview mit Prof. Dr. Klaus-Peter Dahle, Professor für Rechtspsychologie am Institut für Psychologie der Universität Hildesheim


Die Forschungsschwerpunkte von Professor Klaus-Peter Dahle liegen im Bereich der Kriminalpsychologie als ein Teilgebiet der Rechtspsychologie, das sich mit Rechtsbrechern und Straftätern beschäftigt. Klaus-Peter Dahle befasst sich in seiner Forschung mit Fragen der Wirksamkeit therapeutischer Interventionen im Justizvollzug und entwickelt Methoden zur Verbesserung von Kriminalprognosen. Er forscht in den Bereichen kriminelle Entwicklung, Sexual- und Gewaltdelinquenz, Straftäterbehandlung, Methoden der Kriminalprognose und Jugendkriminalität. Im Interview spricht Klaus-Peter Dahle über die rechtspsychologische Forschung und Lehre in Hildesheim.

FRAGE: Herr Professor Dahle, Fachleute aus dem gesamten Bundesgebiet werden während der Hildesheimer Tagung Erkenntnisse über "Die Vollzugsanstalt als Entwicklungsraum" vorstellen. Warum ist diese Forschung notwendig?

ANTWORT: Diese Tagung ist eine regelmäßig stattfindende Konferenz der Fachgruppe Rechtspsychologie in der psychologischen wissenschaftlichen Community. In diesem Jahr ist die Vollzugsanstalt als Entwicklungsraum das Motto der Tagung. Der Hintergrund für dieses Tagungsmotto ist ein Verbund von einigen Wissenschaftlern aus Niedersachsen, die sich seit einiger Zeit regelmäßig treffen, um ein Programm für eine erneuerte Vollzugsforschung zu entwickeln. Wir schlagen vor, dass es sinnvoll sein könnte, einen etwas anderen Blick auf die Vollzugsanstalt zu werfen, als es im Moment der Fall ist. Nehmen wir die Justizvollzugsanstalt als Beispiel und lassen den Maßregelvollzug einmal außen vor: Seitdem es Gefängnisse gibt, hat das Gefängnis ja den Auftrag, Gefangene zu resozialisieren. Vor rund 450 Jahren, als die ersten Strafvollzugseinrichtungen entstanden, ist diese Resozialisierungsidee gleich mit geboren. Das war zunächst der Gedanke, Gefangene zu Zucht, Ordnung und Gottesfürchtigkeit zu erziehen, aber es hat sich mittlerweile gewandelt in Richtung eines Behandlungsvollzuges. Das heißt, seit den 1960er Jahren versucht man verstärkt, auch therapeutische Mittel im Vollzug einzusetzen.

FRAGE: Das Ziel ist, dass eine Gesellschaft friedlich und sicher zusammenlebt?

ANTWORT: Das große Ziel ist, Kriminalität zu verhindern. Daraus ergibt sich an die Justizvollzugsanstalt der Auftrag: Tu etwas, damit der Strafgefangene hinterher nicht wieder straffällig wird und sich resozialisieren kann. Dem Erziehungsgedanken und dem Behandlungsgedanken ist beiden gemein, dass es um ein Ziel geht, das ich von außen an den Strafgefangenen herantrage. Mit diesem Gedanken erreicht man auch eine Reihe von Strafgefangenen, aber immer wieder einige auch nicht. Einige gehen in diesem Konzept verloren. Die Idee, die wir in der niedersächsischen Gruppe verfolgen, ist es deshalb, zu untersuchen, welche Veränderungsprozesse, welche Entwicklungsprozesse im Vollzug passieren - unter diesen speziellen Rahmenbedingungen bei dieser speziellen Klientel - und wie man vielleicht Entwicklungshemmnisse und Entwicklungsmöglichkeiten gezielter in den Blick nehmen kann.

FRAGE: Jemand hat eine Straftat begangen, wurde verurteilt und ist nun Strafgefangener. Welche Entwicklungsprozesse sind das, die dann folgen?

ANTWORT: Der Vollzug trifft Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen, meistens sind es Männer, zu 95 %. Es kann ein junger Mann sein, der gerade an der Schwelle zum Jugendalter steht, 14 Jahre ist das strafrechtliche Eintrittsalter. Und wenn ich in die Einrichtungen für Sicherungsverwahrte blicke, habe ich ein Durchschnittsalter von 58 Jahren. Das heißt, die Strafgefangenen stehen an ganz unterschiedlichen Punkten ihres Lebens. Die Strafhaft selbst ist eine Intervention, damit muss man sich als Strafgefangener auseinandersetzen: Wenn ich in der Justizvollzugsanstalt bin, muss ich die Regeln einhalten. Da gibt es dann unterschiedliche Anforderungen, die auf mich einströmen, an die ich mich anpassen muss - einerseits das Sicherheitsregime der JVA und die Erwartung, dass man Behandlungsangebote mitmachen sollte und mitarbeiten soll am Vollzugsziel der Resozialisierung. Und dann haben wir auf der anderen Seite eine Subkultur von Strafgefangenen, die sich nicht ausgesucht haben, da miteinander zu leben, aber die auf ziemlich engem Raum fast alles miteinander teilen - die Wohnsituation, die Arbeitssituation, die Freizeitsituation, immer die gleichen Menschen, und das mit einer Selektion von eher schwierigen Menschen. An diese Situation muss sich der Strafgefangene anpassen und wie jede Anforderung bietet auch diese ein Stück weit eine Chance. Das ist für viele nicht einfach, aber es gibt eine Gruppe von Menschen, die es schafft, allein durch diese Erfahrung einen Weg, den sie bis dahin genommen haben, zu verlassen. Das sind nicht so viele, die das alleine schaffen. Aber da gilt es zu prüfen: Was genau passiert mit diesen rund 11%, die diesen Weg gehen? Wir versuchen gerade, einen Forschungsrahmen zu bilden, der diese Prozesse in den Blick nehmen will. Wir blicken dabei auf Veränderungsprozesse unter einer entwicklungspsychologischen Perspektive, anstatt alleine mit den Ansätzen der klinischen und der pädagogischen Psychologie zu arbeiten. Der entwicklungspsychologische Ansatz scheint uns offener und voraussetzungsärmer; er beschreibt, wie Veränderung überhaupt stattfindet und was sie ausmacht.

Aber die Tagung wird sich nicht nur um das Tagungsmotto drehen, sondern stellt ein Forum dar, in dem sich alle Teildisziplinen der Rechtspsychologie austauschen.

FRAGE: Wie gehen Sie in Ihrer Forschung und Lehre vor? In der Lehrerausbildung arbeitet die Universität Hildesheim eng mit Schulen zusammen und Studierende sammeln Praxiserfahrungen im Klassenzimmer, in den Kulturwissenschaften erarbeiten Studierende Theorien und entwickeln gleichzeitig künstlerische Praxis und in den Informatikstudiengängen sind Studierende in Unternehmen und sammeln Praxiserfahrungen in der regionalen Wirtschaft. Ich kann mir das ungemein komplexer vorstellen, wenn Sie im Feld der Kriminalität arbeiten, da es Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten gibt und wir im Alltag keine Berührungspunkte mit Gefängnissen haben.

ANTWORT: Ich habe viele Leiter der niedersächsischen Justizvollzugsanstalten und Maßregelkliniken besucht, um den direkten Kontakt herzustellen - sie haben mich bislang mit offenen Armen empfangen. Niedersachsen ist als Flächenland leider weit größer als Berlin, ich habe noch nicht alle Einrichtungen geschafft. Ich war aber in den JVAen in Hannover, Hameln, Oldenburg und natürlich Hildesheim und in den Maßregelvollzugskliniken in Moringen, Hildesheim und Bad Rehburg. Es geht mir dabei darum, dass ich die einzelnen Einrichtungen und deren Möglichkeiten kennenlerne und auch die Forschungsinteressen der Einrichtungen auslote. Gibt es Kolleginnen und Kollegen, die im Strafvollzug arbeiten und auch an Wissenschaft interessiert sind, vielleicht promovieren wollen? Und es geht um die Voraussetzungen für die Lehre, also um Praktikumsmöglichkeiten für unsere Studentinnen und Studenten der Rechtspsychologie. Mit den genannten Einrichtungen haben wir Exkursionen organisiert, so dass jeder Studierende die Chance hat, eine Justizvollzugsanstalt, aber auch eine forensische Klinik von innen zu sehen. Und wir laden Kolleginnen und Kollegen in die Lehre ein, wo sie aus der Praxis berichten, aber auch Fragen der Studierenden beantworten; zum Beispiel über ihren persönlichen Weg in diesen Beruf.

FRAGE: Was sind die aktuellen Forschungsschwerpunkte der Arbeitsgruppe Rechtspsychologie in Hildesheim?

ANTWORT: In Berlin leite ich noch ein größeres Projekt, in dem die Behandlungseinrichtungen im Justizvollzug evaluiert werden, darunter die sozialtherapeutischen Anstalten und eine Einrichtung für Sicherungsverwahrte. Da untersuchen wir recht breit die Veränderungsprozesse der dort behandelten Strafgefangenen oder Sicherungsverwahrten im Behandlungsverlauf. Mit welchen Konzepten und Ressourcen arbeiten die Einrichtungen und gelingt es tatsächlich, dass was sie sich konzeptuell vornehmen, auch in die Praxis umzusetzen? Was haben die Behandler an kriminaltherapeutischen Methoden gelernt, wie arbeiten sie und wie erleben sie sich als Behandlungsteam? Wir gucken uns aber auch die Klienten genau an, was sind das für Menschen, wie alt sind sie, weswegen sind sie da, welches Risikoprofil und welche motivationalen Voraussetzungen bringen sie mit? Wir begleiten die Strafgefangenen oder Sicherungsverwahrten dann durch den Behandlungsprozess und untersuchen Veränderungen im Risikoprofil, aber auch in weiteren Merkmalen, wie dem Selbstkonzept oder der Motivation bis zur Entlassung - und schließlich: in welches Feld werden sie entlassen? Wir versuchen sie danach über die Bewährungshilfe in ihren Reintegrationsprozess zu begleiten und werden später etwaige Rückfälle auswerten. Diese Forschung braucht Zeit, um zu verstehen, ob und wie Behandlung im Vollzug funktioniert und warum jemand trotzdem rückfällig geworden ist oder nicht.

In Hildesheim bereiten wir nun einige andere Projekte vor. Neben dem eher grundlagenorientierten Forschungsprogramm zum entwicklungspsychologischen Ansatz im Justizvollzug, befasse ich mich zum Beispiel ja schon länger mit Methoden der Kriminalprognosen. Diese Prognosen sind Wahrscheinlichkeitsaussagen und es gibt, das wissen wir mittlerweile, Personengruppen, bei denen diese Prognosen sehr gut funktionieren und andere, bei denen sie weniger gut funktionieren. Eine Idee, die wir hier in Hildesheim aktuell verfolgen, ist es deshalb, die Zuverlässigkeit von Kriminalprognosen für den Einzelfall messbar zu machen. Der Gedanke ist es, Prognosen im Einzelfall mit einem Marker zu versehen - das ist eine zuverlässige Prognose, diese ist möglicherweise weniger zuverlässig. Es gibt ja Personengruppen, die labil sind und bei denen die Prognose eben nicht feststeht, sondern sich von Tag zu Tag ändert, je nachdem ob es gerade gut läuft oder weniger gut. Das wollen wir mess- und beschreibbar machen. Ein zweites Vorhaben ist, ein diagnostisches Inventar zu Risikoprofil und Bedarfsprofil für den deutschen Sprachraum bei jugendlichen Gefangenen zu entwickeln. Ein solches Instrument soll veränderungssensitiv sein und Veränderungsprozesse sichtbar machen. Hier wollen wir mit einem größeren Pool von Probanden die Forschung starten. Allerdings haben wir in der Rechtspsychologie oft mit der Finanzierung unserer Vorhaben zu kämpfen. Für einige Geldgeber, wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), sind wir oft zu angewandt und zu wenig grundlagenbezogen. Und angewandte Forschung für Strafgefangene wird von sehr wenigen Stiftungen gefördert.

FRAGE: Wie anwendungsnah ist die rechtspsychologische Forschung in Hildesheim?

ANTWORT: In der Grundlagenforschung untersuche ich Biografien und Entwicklungsverläufe krimineller Karrieren aus einem biografischen Längsschnitt. Ich hatte das Glück, in Berlin eine Gruppe von Strafgefangenen über eine sehr lange Zeitspanne zu begleiten, da meine Vorvorgängergeneration in den 1970er Jahren ein Forschungsprojekt aufgelegt hat, das ich übernehmen durfte. So konnten wir den biografischen Verlauf über eine Zeitstrecke von 30 Jahren untersuchen. Da ich auch als Gutachter tätig bin, helfen mir diese Erfahrungen aus der Grundlagenforschung, wenn ich Menschen beurteile. Aber auch unsere Vorhaben in Hildesheim haben einen deutlichen Anwendungsbezug, wenn wir prognostische und diagnostische Methoden für den Vollzug entwickeln, die dann auch anwendbar sind. Und mit der Evaluationsforschung im Vollzug untersuchen wir, was funktioniert und was nicht funktioniert, um unmittelbar Empfehlungen auszusprechen, die dann auch umgesetzt werden.

FRAGE: Für die niedersächsische Justiz müsste es ein Glücksgriff sein, dass Sie hier an der Universität in Hildesheim als Professor für Rechtspsychologie arbeiten. Denn die Forschung kann Veränderungsprozesse unterstützen, indem sie Fakten liefert, kann erklären, was gelingt und nicht gelingt, und welche Ansätze in anderen Regionen oder Ländern verfolgt werden. Ist das eine Chance, die Niedersachsen erkannt hat, freuen Sie sich auf diese Arbeit?

ANTWORT: Ich freue mich auf jeden Fall auf diese Arbeit. Ich hoffe - und nehme es im Moment auch so wahr -, dass Initiativen, die wir hier in Hildesheim entwickeln, wahrgenommen werden. Ich sehe auch Chancen, wo es vielleicht noch besser laufen könnte: beispielsweise gibt es in Niedersachsen noch keine forensisch-therapeutischen Nachsorgeambulanzen. Solche Ambulanzen wären für einige ehemalige Strafgefangene, die ein Stück weit therapeutische Unterstützung brauchen für den Übergang aus einer langen Freiheitsstrafe nach draußen und bei denen die sozialarbeiterischen Mittel der Bewährungshilfe allein nicht ausreichen, hilfreich. Dort sind Therapeutinnen und Therapeuten tätig, die rechtspsychologisch geschult sind.

FRAGE: Was treibt Sie an? Was ist Ihre Motivation?

ANTWORT: Ich finde die rechtspsychologische Forschung ungemein spannend. Ich finde es spannend, mit Biografien vertraut zu werden, die ich sonst nicht kennen würde. Es handelt sich zum aller großen Teil ja nicht um per se böse Menschen. Oft treffe ich auf Täter, wo man erkennt, dieser Mensch hatte eine Biografie, in der er in eine kriminelle Karriere hineingestolpert ist, oder vielleicht auch keine Chance hatte. Klar, es gibt auch andere. Aber die Menschen, die man hinter dem Täter erkennt, wenn man sich mit ihnen beschäftigt, haben in den allermeisten Fällen Respekt verdient. Und ich finde es spannend, die Praxis, die Forschung und die Lehre miteinander verknüpfen zu können. Ich meine, alles profitiert voneinander - das ist das Reizvolle an dieser Arbeit.



Die Fragen stellte Isa Lange.


KURZ ERKLÄRT:
Rechtspsychologie an der Universität Hildesheim:

Seit 2017 bildet das Institut für Psychologie der Universität Hildesheim Studentinnen und Studenten im Bereich Rechtspsychologie in einem bundesweit einzigartigen Masterstudiengang aus. Erstmals in der Bundesrepublik wurde an einer staatlichen Universität eine Professur für Rechtspsychologie eingerichtet. Professor Klaus-Peter Dahle arbeitet seit 20 Jahren im Bereich der Kriminalpsychologie und wechselte vom Institut für Forensische Psychiatrie der Charité Universitätsmedizin Berlin nach Hildesheim.

Die Rechtspsychologie beschäftigt sich mit der Anwendung psychologischer Theorien und Erkenntnisse auf Probleme des Rechtswesens. Dabei greift sie auf Wissensbestände aus verschiedenen Bereichen der Psychologie zurück, aber auch auf die Nachbardisziplinen Kriminologie und Forensische Psychiatrie. Die Schwerpunkte des Lehrstuhls liegen im Bereich der Kriminalpsychologie, also der Psychologie von Straftäter und Straftaten. Die Forschung umfasst insbesondere die Evaluation von Straftäterbehandlung und Rückfallprävention, die Methoden der Rückfallprognose sowie die Verläufe und Bedingungen krimineller Fehlentwicklungen im Lebenslauf.

Eine Besonderheit des Hildesheimer Studienschwerpunkte besteht in der engen Verzahnung zur Praxis: Um geeignete und gut ausgebildete Nachwuchskräfte für den Maßregel- und den Justizvollzug zu gewinnen, unterstützt das Land Niedersachsen jedes Jahr jeweils vier Studierende, die die Zulassungsvoraussetzungen für diesen Masterstudiengang erfüllen, mit einem Stipendium.

Das Masterstudium "Psychologie" dauert vier Semester und wird mit dem Titel "Master of Science" abgeschlossen. Studentinnen und Studenten wählen zwei von drei möglichen Schwerpunkten, die gleichgewichtig studiert werden (Pädagogische Psychologie, Klinische Psychologie und Psychotherapie und - neu eingeführt seit 2017 - Rechtspsychologie).


Weitere Informationen unter:
https://www.uni-hildesheim.de/neuigkeiten/rechtspsychologie-das-grosse-ziel-ist-kriminalitaet-zu-verhindern/
- Weitere Informationen zur Rechtspsychologie an der Universität Hildesheim, Programm der Tagung, Informationen zum Studium

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution102

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Stiftung Universität Hildesheim, 25.09.2019
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. September 2019

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