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VERBAND/155: Gutachten vor Gericht sollen besser werden (BDP)


Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP)
Pressemitteilung vom 8. Juli 2014

Gutachten vor Gericht sollen besser werden

BDP und DGPs mit gefragter Expertise beim Fachgespräch im Bundesjustizministerium



Um die Qualität von forensischen Gutachten zu verbessern, hatte das Bundesjustizministerin am Dienstag zu einem ersten Fachgespräch nach Berlin geladen. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) und die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) waren gefragt, ihre langjährige Erfahrung bei der Ausbildung von Rechtspsychologen einzubringen.

"Um Psychologen und Psychologinnen auf die besonderen Anforderungen der Gutachtertätigkeit vorzubereiten, haben wir seit 1995 die zertifizierte Weiterbildung zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie etabliert. Diese Erfahrungen haben wir in die aktuelle Diskussion eingebracht", erklärt Dr. Anja Kannegießer, Vorsitzende des föderativen Fachgremiums für Rechtspsychologie.

Alle Beteiligten waren sich einig, dass ein interdisziplinärer Austausch zwischen psychologischen, psychiatrischen und juristischen Verbänden über die Qualifikation von Gutachtern auf wissenschaftlicher und praxisnaher Basis geführt werden muss. Ziel dieser Maßnahme sind qualitativ hochwertige und somit sachgerechte Gutachten im Interesse des Kindeswohls.

"Von Gutachten vor Gericht hängen persönliche Schicksale ab. Nicht nur deswegen müssen diese Gutachten fehlerfrei sein. Der gültige Koalitionsvertrag gibt den Ton vor: die Qualität von Gutachten muss verbessert werden. Unsere Ausbildungsstandards für Gutachter verpflichtend zu machen, ist dafür ein wichtiger Schritt", so Kannegießer weiter.

Bisher gelten nur lockere Regelungen für die Bestellung von Gutachtern vor Gericht. BDP und DGPs setzen sich bereits seit Langem für höchste Ausbildungsstandards ein.

Die zertifizierte Weiterbildung von BDP und DGPs vermittelt eine fundierte wissenschaftliche und berufliche Zusatzqualifikation für psychologische Tätigkeiten im Rechtssystem. Sie qualifiziert für rechtspsychologisch-sachverständige Tätigkeiten in allen Einrichtungen des Rechtswesens. Neben rechtspsychologischen Theorien, Methoden und Techniken erwerben die Teilnehmer praktische Fertigkeiten durch die Arbeit in Fachteams und durch supervidierte, also qualitätsgesicherte Gutachtenerstellung.

Inhaber des Zertifikats sind zur kontinuierlichen Fortbildung auf dem Gebiet der Rechtspsychologie verpflichtet. Damit bleiben die Kompetenzen auf dem aktuellen Stand der rechtspsychologischen Wissenschaft. Weitere Informationen, sowie den Flyer über Ausbildungsinhalte und Kompetenzen von Rechtspsychologen, gibt es unter: www.weiterbildung-rechtspsychologie.de

Über den Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP):
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) vertritt die beruflichen und politischen Interessen der niedergelassenen, angestellten und beamteten Psychologen und Psychologinnen aus allen Tätigkeitsbereichen. Diese sind unter anderem: Gesundheitspsychologie, Klinische Psychologie, Psychotherapie, Schulpsychologie, Rechtspsychologie, Verkehrspsychologie, Wirtschaftspsychologie, Umweltpsychologie und Politische Psychologie. Der BDP wurde 1946 gegründet und ist Ansprechpartner und Informant für Politik, Medien und Öffentlichkeit. Rund 11500 Mitglieder sind im BDP organisiert.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 8. Juli 2014
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP)
Alenka Tschischka, Pressesprecherin
a.tschischka@bdp-verband.de
Am Köllnischen Park 2, 10179 Berlin
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Fax: 030 - 209 166 680
a.tschischka@bdp-verband.de
Internet: www.bdp-verband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juli 2014