Schattenblick →INFOPOOL →SPORT → FAKTEN

FORSCHUNG/149: Saarbrücker Sportsoziologin - Anti-Doping-Maßnahmen haben viele Mängel (idw)


Universität des Saarlandes - 02.02.2015

Saarbrücker Sportsoziologin: Anti-Doping-Maßnahmen haben viele Mängel



Nicht nur das Doping selbst ist ein großes Problem im Spitzensport, auch die derzeitigen rechtlichen Mittel gegen Doping sind unzureichend. Das ist das Fazit der Doktorarbeit von Katja Senkel, die am Lehrstuhl für Sportsoziologie an der Universität des Saarlandes (Professor Eike Emrich) entstanden ist. Ihr zufolge weisen Regelwerke wie der Welt-Anti-Doping-Code, der nationale Anti-Doping-Code oder das UNESECO-Übereinkommen gegen Doping im Sport zahlreiche Mängel auf, die meist zulasten der Athleten gehen und nicht das Problem Doping in seinen Ursachen bekämpfen. Die Arbeit wurde jüngst mit dem Wissenschaftspreis des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) ausgezeichnet.

Der Fall von Claudia Pechstein sorgte kürzlich wieder für Medienrummel: Die Eisschnellläuferin war 2009 vom Internationalen Sportgerichtshof für zwei Jahre gesperrt worden, und zwar, ohne dass ihr direkt verbotene Substanzen im Blut nachgewiesen werden konnten. Ihre schwankenden Blutwerte erklärte Pechstein mit einem genetischen Defekt. Gegen das Urteil des Sportgerichtshofs und dessen Folgen wehrt sich die Sportlerin derzeit vor staatlichen Gerichten. Das Oberlandesgericht München ist ihrer Argumentation nun gefolgt. Die endgültige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) darüber, ob sie ungeachtet des Urteils der Sportgerichte Ansprüche vor ordentlichen Gerichten einklagen kann, steht aus. Sollte der BGH derselben Ansicht wie das Oberlandesgericht München sein, könnte die Athletin in weiteren Verfahren Anspruch auf millionenschwere Entschädigungszahlungen erstreiten.

Wie auch immer der Fall ausgeht, er zeigt bereits vor dem rechtskräftigen Urteil, wie schwierig sich die Sportgerichtsbarkeit und internationale Vereinbarungen damit tun, Doping im Spitzensport wirksam zu bekämpfen. Sollte Pechstein gewinnen, wäre dies ein prominenter Beweis dafür, dass die rechtlichen Vereinbarungen auf nationaler und internationaler Ebene verbesserungsbedürftig sind. Denn dann hätten die Anti-Doping-Vereinbarungen, die der Sperre Pechsteins zugrunde liegen, tatsächlich ausschließlich der Athletin geschadet, ohne dem Problem Doping auch nur einen Meter weiter entgegengewirkt zu haben.

Eine solche "Null-Toleranz-Strategie" gegen mutmaßlich dopende Sportler ist in den Regelwerken wie zum Beispiel dem Welt-Anti-Doping-Code und dem Nationalen Anti-Doping-Code immer wieder anzutreffen. Die Regelhüter achten dabei grundsätzlich auf die starre Einhaltung der Regeln und haben weniger das Wohl der Athleten selbst im Blick. "Das eigentliche Ziel, nämlich der Schutz des Sports und der sauberen Athleten sowie die Reduzierung von Doping selbst, gerät auf diese Weise zunehmend aus dem Blick", sagt Katja Senkel.

In ihrer Doktorarbeit "Wirksamkeitschancen des 'Anti-Doping-Rechts': eine interdisziplinäre Analyse zu den Anforderungen an Dopingbekämpfungsmechanismen und deren Umsetzung" hat sie diesen sehr eng gefassten Wirksamkeitsbegriff von Anti-Doping-Maßnahmen, der ausschließlich die Frage stellt: "Welche rechtlichen Schritte sind gegen den mutmaßlichen Dopingsünder zulässig?", weiter gefasst. "Ich frage nach den Kriterien, unter denen das sogenannte 'Anti-Doping-Recht' einen Beitrag zur Bewältigung des Sachproblems Doping leisten kann, also tatsächlich Doping zu reduzieren und den Sport insgesamt fairer zu gestalten", erklärt die Wissenschaftlerin.

Sie stellt zum Beispiel die Frage, wie Anti-Doping-Regelwerke gestaltet sein müssen, damit sich die Athleten tatsächlich an die darin getroffenen Vereinbarungen halten. Außerdem untersucht sie, ob es innerhalb der Regelwerke selbst Widersprüche gibt oder ob die Anti-Doping-Regelwerke vollständig sind. Es fehlen klare Abgrenzungen: Was wird von einem Sportler erwartet, was ist unerwünscht? Wie kann ein Sportler seine Leistungsfähigkeit tatsächlich regelkonform steigern? Solche Fragen werden in den Regelwerken meist sehr unkonkret beantwortet.

Darüber hinaus fehlen Kontrollverfahren, mit denen überprüft werden kann, ob die Verbände die Vorschriften des Welt-Anti-Doping-Codes umsetzen. Bislang kontrollieren sie sich selbst (Berichtspflichten). Interessant ist vor diesem Hintergrund auch die derzeitige Verortung der so genannten "Dopingklausel" im Arzneimittelgesetz, dessen Ziel es ist, für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel zu sorgen. Der Schutz der Verbraucher vor dem Erwerb qualitativ minderwertiger oder unwirksamer Arzneimittel entspricht hingegen kaum den Anforderungen der Dopingbekämpfung. Auch das ist eine Schwachstelle des Anti-Doping-Rechts.

"Insgesamt haben sich zahlreiche Mängel offenbart, die gegen eine positive Bewertung der derzeitigen Anti-Doping-Maßnahmen sprechen. Problematisch dabei ist, dass viele der aufgezeigten Mängel zulasten der Athleten gehen - was in der Folge weitere Konsequenzen hinsichtlich ihres Willens zur Normbefolgung nach sich ziehen kann", erklärt Katja Senkel. Sprich: Werden immer auch unschuldige Athleten bestraft, sehen diese auch nicht ein, warum sie sich an die Regeln halten sollten, da sie die Regeln als ungerecht empfinden.

Katja Senkels Fazit: "Es ist daher wichtig, künftig die Möglichkeiten und Grenzen der Anti-Doping-Maßnahmen offen darzulegen, die Aufmerksamkeit auf den Umgang mit den Athleten zu lenken und die Gewichtung von symbolisch-politischen und sachlich-materiellen Zielstellungen zu überprüfen. Die Folgen für den Sport sind nämlich derzeit nicht nur durch Doping problematisch, sondern auch durch den Einsatz ungeeigneter Dopingbekämpfungsmechanismen."

Der Deutsche Olympische Sportbund hat die Arbeit am 16. Januar mit dem DOSB-Wissenschaftspreis ausgezeichnet. Damit würdigt der Verband herausragende sportwissenschaftliche Qualifikationsarbeiten.


Weitere Informationen unter:
http://scidok.sulb.uni-saarland.de/volltexte/2014/5722/pdf/Dissertation_Katja_Senkel_zur_VerAffentlichung_bei_SciDok_19.3.14.pdf

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution8

*

Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Universität des Saarlandes, Thorsten Mohr, 02.02.2015
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Februar 2015


Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang