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GESCHICHTE/321: Sportpolitische Dokumente aus sieben Jahrzehnten Nachkriegsgeschichte Teil 143 (DOSB)


DOSB-Presse Nr. 45 / 8. November 2011
Der Artikel- und Informationsdienst des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)

1983/I : Das "Acht-Punkte-Steuerprogramm" des DSB
Sportpolitische Dokumente aus sieben Jahrzehnten Nachkriegsgeschichte (Teil 143)

Eine Serie von Friedrich Mevert


Die meisten der bereits vom DSB-Bundestag 1974 mit der Steuer-Resolution beschlossenen und von der Deutschen Sportkonferenz (DSK) und der Sportministerkonferenz (SMK) unterstützten Forderungen sind von der seinerzeitigen Bundesregierung weitgehend nicht erfüllt worden. Das DSB-Präsidium fasste daher die wichtigsten Forderungen aus der Steuer-Resolution 1974 im März 1983 nochmals in einem "Acht-Punkte-Programm" zusammen:

"Der Deutsche Sportbund fordert, dass

- gemeinnützige Sportvereine von der Körperschafts- und Gewerbesteuer für Überschüsse aus den dem Sport inhaltlich oder traditionell gemäßen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben befreit werden, unter der Bedingung, dass diese Überschüsse uneingeschränkt dem gemeinnützigen Zweck des Sportvereins zugeführt werden;

- der Erlass zur Zahlung von Ablösesummen dahingehend geändert wird, dass der Ersatz von Ausbildungskosten bei Vereinswechsel eines Athleten bis zu einer Pauschalobergrenze von 20.000 Mark, die einem anderen gemeinnützigen Verein erstattet werden, nicht zum Verlust der Gemeinnützigkeit des zahlenden Vereins führt;

- die seit zehn Jahren geltenden pauschalierten Zahlungen an Athleten von 700 Mark im Durchschnitt der Monate gemeinnützigkeitsverträglich auf 2.000 Mark angehoben werden;

- die gemeinnützigkeitsverträgliche Erstattung von entgangenem Verdienst zugelassen wird;

- Werbeverträge der Stiftung Deutsche Sporthilfe sowie nationaler Spitzenverbände gemeinnützigkeitsverträglich zugelassen werden, sofern sie internationale Fachverbände in Ausführung der Zulassungsbestimmungen des IOC ermöglichen;

- die Übernahme von kostenloser Ausrüstungskleidung und -gerät von der Sportartikelindustrie und die Weitergabe von den Verbanden und Vereinen an Athleten steuerneutral erfolgen kann;

- die Anhebung der steuerfreien Aufwandspauschale für nebenberufliche Übungsleiter, Ausbilder und Erzieher von jährlich 2.400 Mark auf 3.600 Mark eingeleitet wird und den Sportvereinen die Spendenbescheinigungskompetenz bis zu einer Obergrenze von 600 Mark je Spender jährlich zugestanden wird."



Dringliche Entscheidung angeraten

Die Sportministerkonferenz fasste zum 8-Punkte-Steuerprogramm des Deutschen Sportbundes am 24.10.1983 in Mainz den folgenden Beschluss:

"Der Beschluss der Sportministerkonferenz ist im Zusammenhang mit der Empfehlung der 3. Sportministerkonferenz vom 23.1.1979 zu sehen. Er bezieht sich auf die Themen aus dem Acht-Punkte-Programm des Deutschen Sportbundes, die von den Sportministern der Länder als besonders dringlich angesehen werden.

Die Steuerforderungen des Deutschen Sportbundes können entweder durch gesetzgeberische Initiativen oder Verwaltungsmaßnahmen erfüllt werden. Welcher Weg letztlich zu dem gewünschten Erfolg führt, muss den dafür zuständigen Gremien überlassen bleiben. Zu den nachstehend aufgeführten Forderungen des Deutschen Sportbundes nimmt die Sportministerkonferens wie folgt Stellung:

(...) Die Sportministerkonferenz hält es für erforderlich, dass der Deutsche Sportbund das, was er unter 'dem Sport inhaltlich oder traditionell gemäßen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben' versteht, näher interpretiert. Der Bundesfinanzminister und die Finanzminister der Länder werden gebeten, diese Forderungen des Deutschen Sportbundes erneut zu prüfen.

In diesen Zusammenhang gehört auch die Prüfung der Frage, ob die kostenlose Übernahme von Sportkleidung und -gerät von der Sportartikelindustrie sowie die Weitergabe von den Verbänden und Vereinen an Athleten nicht trotz des Urteils des Bundesfinanzhofes (Handball) steuerneutral erfolgen soll. Wegen der bestehenden unterschiedlichen Rechtsauffassungen und der unterschiedlichen Vereins- und Verbandsstrukturen wird der Bundesfinanzminister gebeten, dieses Urteil als Einzelfallentscheidung zu behandeln.

Der Deutsche Sportbund fordert, dass die gemeinnützigkeitsverträgliche Erstattung von entgangenem Verdienst zugelassen wird.

Die Sportministerkonferenz unterstützt die Forderung des Deutschen Sportbundes, dass die Erstattung von entgangenem Verdienst als gemeinnützigkeitsverträglich zugelassen wird. Sie bittet den Bundesfinanzminister und die Finanzminister der Länder um erneute Prüfung dieser Frage unter dem besonderen Gesichtspunkt, dass Amateurspitzensportler durch außergewöhnliche Inanspruchnahme im Trainings- und Wettkampfbetrieb sowohl unmittelbare Einbußen im Berufsleben hinnehmen müssen als auch in ihrem beruflichen Werdegang erhebliche zeitliche Verzögerungen zu verzeichnen sind, für die es bisher keine Möglichkeit der Entschädigung gibt. Der Deutsche Sportbund fordert, dass die Anhebung der steuerfreien Aufwandspauschale für nebenberufliche Übungsleiter, Ausbilder und Erzieher von jährlich 2.400 DM auf 3.600 DM eingeleitet wird.

Die Sportministerkonferenz unterstützt die Forderung (...). Die ursprünglich nur für nebenberuflich tätige Übungsleiter im Sport vorgesehene Regelung ist im Gesetzgebungsverfahren auf eine ganze Reihe anderer Steuertatbestände erweitert worden. Das eigentliche gesetzgeberische Motiv, den überwiegend in ehrenamtlicher Tätigkeit handelnden Übungsleitern den Ersatz ihrer tatsächlichen Aufwendungen einmal als Pauschale zu gewähren, sie damit von der Nachweispflicht zu befreien und ihnen diese Entschädigung selbst lohnsteuerfrei zu belassen, trifft in erster Linie gerade auf Übungsleiter im Sport zu. Deshalb erscheint eine Sonderregelung für diese Personengruppe gerechtfertigt."


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Quelle:
DOSB-Presse Nr. 45 / 8. November 2011, S. 31
Der Artikel- und Informationsdienst des
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. November 2011