DOSB-Presse Nr. 46 / 13. November 2012
Der Artikel- und Informationsdienst des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)
1990/V: Sport in einem Deutschland - Konzept für die Vereinigung
Sportpolitische Dokumente aus sieben Jahrzehnten Nachkriegsgeschichte (Teil 188)
Eine Serie von Friedrich Mevert
Die Öffnung im November 1989 und der dann folgende Abriss der Berliner Mauer und der innerdeutschen Grenzanlagen brachte nach langjährigen mühseligen Verhandlungen zwischen den Sportorganisationen im Westen und Osten Deutschlands nun die Möglichkeit und auch die große Herausforderung, eine einheitliche deutsche Sportorganisation auf den Prinzipien staatlicher Unabhängigkeit, ehrenamtlicher Führung, föderativer Strukturen und selbstständiger Vereine zu entwickeln.
Fast alle Landessportbünde des DSB vereinbarten Partnerschaften zu den Bezirksorganisationen des DTSB und halfen beim Aufbau der Landessportbünde in den entstehenden "neuen" Ländern. Parallel dazu führten die Spitzenverbände von DSB und DTSB Vereinigungsgespräche und schlossen sich nach und nach zu gesamtdeutschen Verbänden zusammen.
Mit einer Vielzahl von Besprechungen der beiderseitigen Präsidenten Hans Hansen und Martin Kilian sowie Beratungen von Fachkommissionen mit Experten von beiden Seiten wurden zügig die Grundlagen für die bevorstehende Vereinigung geschaffen und am 28. Juni 1990 als Konzeption mit folgenden Eckpunkten vereinbart:
Grundlage der Vereinigung sind die in der Satzung des DSB (...) sowie im (...) Statut des DTSB verankerten Prinzipien, Zwecke, Aufgaben und Mitgliedschaften der deutschen Turn- und Sportbewegung, z.B.
Als realistischer Weg zur Vereinigung im Sport - basierend auf der gegenwärtigen gesamtdeutschen politischen Entwicklung und den Vorschlägen der Fachkommissionen - wird das folgende Programm angesehen:
Aus den umfassenden Arbeitsergebnissen der vier Fachkommissionen - Strukturen/Verwaltung/Finanzen, 2. Breitensport, 3. Leistungssport und 4. Bildung/Wissenschaft/Gesundheit werden nachstehend - beispielhaft - die Beratungsergebnisse des Arbeitskreises 1 wiedergegeben:
Auch in dem am 31. August 1990 durch Bundesinnenminister Schäuble und DDR-Staatssekretär Krause im (Ost-)Berliner Kronprinzenpalais unterzeichneten Einigungsvertrag wurde der Sport einbezogen. Der Siebte Sportbericht der Bundesregierung informierter darüber wie folgt:
"Der wichtige gesellschaftliche Bereich des Sports wird in Art. 39 des Einigungsvertrages behandelt. Abs. 1 stellt fest, dass mit dem Beitritt der DDR der Sport im beigetretenen Teil nach den gleichen Strukturen wie in der Bundesrepublik aufgebaut werden soll. Selbstverwaltung soll auch für den Sport in der DDR gelten, was zugleich die Gesichtspunkte der Eigenverantwortung und Unabhängigkeit vom Staat bedeutet. Ausdrücklich wird festgestellt, dass die Zuständigkeitsverteilung sich nach den vom Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzen richtet.
Abs. 2 befasst sich mit dem Spitzensport. Die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Grundsätze und Regeln für die Förderung des Spitzensports, die nicht in Gesetzform bestehen, finden auch im Gebiet der DDR Anwendung. In diesem Rahmen werden das Forschungsinstitut für Körperkultur und Sport (FKS) in Leipzig, das vom IOC anerkannte Doping-Kontrollabor in Kreischa und die Forschungs- und Entwicklungsstelle für Sportgeräte (FES) in Berlin (Ost) als Einrichtungen im vereinten Deutschland in erforderlichem Umfang fortgeführt oder bestehenden Einrichtungen angegliedert. Der Sport hat den Bundesminister des Innern gebeten, die in den genannten Einrichtungen bestehenden wissenschaftlichen und personellen Kapazitäten für den Sport zu erhalten. Offen bleibt nach dem Einigungsvertrag, in welcher Rechtsträgerschaft und in welcher Rechtsform die genannten Einrichtungen fortzuführen sind.
In Abs. 3 ist bestimmt, dass der Bund für eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 1992 den Behindertensport, auch soweit er nicht Spitzensport ist, fördert. Diese Vorschrift war deshalb erforderlich, weil der Behindertensport in der DDR ganz besonders vernachlässigt wurde. Bei der Förderung des Spitzensports in den fünf neuen Bundesländern wird darauf zu achten sein, dass das Umfeld der Spitzenathleten soweit als möglich erhalten bleibt. Die Athleten sollen in den fünf neuen Bundesländern weiter trainieren können und nicht ins westliche Deutschland oder ins Ausland abwandern. Daraus folgen die Schwerpunkte der Förderung des Bundes; diese muss sich im wesentlichen beziehen auf
Am 26./27. Oktober 1990 nahmen erstmalig die Präsidenten der fünf neuen ostdeutschen Landessportbünde an der Herbsttagung der Ständigen Konferenz der Landessportbünde in Hannover teil und übergaben bei dieser Gelegenheit symbolisch ihre Aufnahmeanträge in den DSB an dessen Präsident Hansen. Diese Aufnahme wurde dann einstimmig durch den DSB-Hauptausschuss am 14. Dezember unmittelbar vor dem 21. Bundestag aus Anlass des 40jährigen DSB-Jubiläums am 15. Dezember im Kuppelsaal der Stadthalle von Hannover vollzogen. Zuvor hatte sich der DTSB der ehemaligen DDR am 5. Dezember 1990 in Berlin aufgelöst.
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Quelle:
DOSB-Presse Nr. 46 / 13. November 2012, S. 24
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. November 2012