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GESCHICHTE/439: Sportpolitische Dokumente aus sieben Jahrzehnten Nachkriegsgeschichte Teil 240 (DOSB)


DOSB-Presse Nr. 5 / 28. Januar 2014
Der Artikel- und Informationsdienst des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)

1997/VIII: Trainer-Ehrenkodex appelliert an humanen Leistungssport
Sportpolitische Dokumente aus sieben Jahrzehnten Nachkriegsgeschichte (Teil 240)

Eine Serie von Friedrich Mevert



Gegenwart und Zukunft des deutschen Sports beschäftigten den Hauptausschuss des Deutschen Sportbundes vom Nationalen Spitzensportkonzept bis zur Gesundheitspolitischen Konzeption des DSB bei seiner Sitzung am 13. Dezember 1997 in Frankfurt am Main. Verabschiedet wurden von den rund 200 Delegierten des zweithöchsten DSB-Organs das Nachwuchs-Leistungssport-Konzept und das Nationale Spitzensport-Konzept. Gleichzeitig wurde aber auch nach einer inhaltsreichen Diskussion mit sehr großer Mehrheit der "Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer" beschlossen, der normen- und wertbegründete Orientierungen für das Handeln im Bereich des Trainings und des Wettkampfes gibt und an einen humanen Leistungssport appelliert.


Dieser Ehrenkodex hat folgenden Wortlaut:

"I. Präambel

Der Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer im deutschen Sport basiert auf dem Prinzip Verantwortung für das Wohl der Sportlerinnen und Sportler. Er ist ein selbstauferlegter Kanon von Pflichten und stellt ein in Worte gefasstes, traditionell gewachsenes, sittlich angestrebtes und gewissensbestimmtes Standesethos dar. Er ist die immer neu zu prüfende moralische Grundlage für ein eigenbestimmtes berufliches Selbstverständnis im Rahmen unseres freiheitlich-demokratischen Gemeinwesens unter strenger Beachtung der Würde des Menschen und der Bürgerrechte. Er ist ein wesentlicher Bestandteil der Entwicklung einer Berufskultur, die sich der menschlichen Leistung und der Prämisse von Humanität verpflichtet fühlt.

Der Ehrenkodex hat normen- und wertbegründete Orientierungen für die Gesinnung und das Handeln im Bereich des Trainings und Wettkampfes zum Inhalt. Diese Orientierungen sind im Grundsatz an einem "humanen Leistungssport" sowie am Wohl von Kindern und Jugendlichen, an der "mündigen Athletin" und am "mündigen Athleten" ausgerichtet. Die damit verbundenen Verpflichtungen sind von der Überzeugung getragen, dass Leistung und Humanität, Sieg und Moral, Erfolg und persönliches Glück nicht nur miteinander zu vereinbaren sind, sondern sich auch gegenseitig bedingen. Dies bedeutet: Die durch Training zu erreichenden Leistungssteigerungen dürfen nur durch humane Maßnahmen verwirklicht werden. Die Erfolge im Wettkampf sind unter Befolgung der jeweils geltenden Regeln und unter Beachtung des Fairness-Gebots anzustreben. Dabei gilt:

Die Würde des Menschen hat in Training und Wettkampf immer Vorrang!

Vor diesem Hintergrund kommt der pädagogischen Verantwortung der Trainerinnen und Trainer für die ihnen anvertrauten Sportlerinnen und Sportler, insbesondere für die Kinder und Jugendlichen im Sinne einer Erziehung zur Leistung ganz besondere Bedeutung zu. Der Ehrenkodex und die mit ihm gegebenen Pflichten und Verantwortungen betreffen nicht nur den Umgang der Trainerinnen und Trainer mit den betreffenden Sportlerinnen und Sportlern, sondern auch den gegenseitigen Umgang zwischen ihnen und den fürsorgepflichtigen Eltern, den anderen in das Sportgeschehen eingebundenen Personen wie Ärztinnen und Ärzten, ehren- und hauptamtlichen Funktionärinnen und Funktionären, Kolleginnen und Kollegen, Zuschauerinnen und Zuschauern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Medien, Wirtschaft und Politik.

Trainerinnen und Trainer können ihre Pflichten nur dann sinnvoll erfüllen, wenn alle beteiligten Gruppen die Prinzipien des Ehrenkodexes akzeptieren.

Aus diesem Grund dient der Ehrenkodex nicht nur der persönlichen Sicherheit, dem persönlichen Schutz und den sozialen Anforderungen der mit dem Training befassten Personen. Der Ehrenkodex geht von der Selbstbestimmung des Berufsstandes der Trainerinnen und Trainer im deutschen Sport aus. Er ist wesentlicher Bestandteil der Entwicklung und Festigung einer Berufskultur, die sich der menschlichen Leistung unter der Vorherrschaft der Humanität verpflichtet fühlt. Er leistet deshalb auch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung eines positiven Selbstbildes von Trainerinnen und Trainern.

Die Verantwortlichen im deutschen Sport verpflichten sich ihrerseits, den Ehrenkodex im Bedarfsfalle in enger Zusammenarbeit mit den Trainerinnen und Trainern weiterzuentwickeln und die Rahmenbedingungen für die praxisnahe Umsetzung dieser ethisch-moralischen Vorgaben zu schaffen. Der Deutsche Sportbund und seine Mitgliedsorganisationen stützen und schützen ihre Trainerinnen und Trainer (sowie alle anderen verantwortlichen Betreuerinnen und Betreuer von Sportlerinnen und Sportlern) bei der Einhaltung dieses Ehrenkodexes.

II. Ehrenkodex

1. Trainerinnen und Trainer respektieren die Würde der Sportlerinnen und Sportler, die unabhängig von Alter, Geschlecht, sozialer und ethnischer Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischer Überzeugung oder wirtschaftlicher Stellung gleich und fair behandelt werden.

2. Trainerinnen und Trainer bemühen sich, die Anforderungen des Sports in Training und Wettkampf mit den Belastungen des sozialen Umfeldes, insbesondere von Familie, Schule, Ausbildung und Beruf, in Einklang zu bringen.

3. Trainerinnen und Trainer bemühen sich um ein pädagogisch verantwortliches Handeln:

- Sie geben an die zu betreuenden Sportlerinnen und Sportler alle wichtigen Informationen zur Entwicklung und Optimierung ihrer Leistung weiter.

- Sie beziehen die Sportlerinnen und Sportler in Entscheidungen ein, die diese persönlich betreffen.

- Sie berücksichtigen bei Minderjährigen immer auch die Interessen der Erziehungsberechtigten.

- Sie fördern die Selbstbestimmung der ihnen anvertrauten Sportlerinnen und Sportler.

- Sie bemühen sich bei Konflikten um offene, gerechte und humane Lösungen.

- Sie wenden keine Gewalt gegenüber den ihnen anvertrauten Athletinnen und Athleten an, insbesondere keine sexuelle Gewalt.

- Sie erziehen zur Eigenverantwortlichkeit und zur Selbständigkeit der Sportlerinnen und Sportler, auch im Hinblick auf deren späteres Leben.

4. Trainerinnen und Trainer erziehen ihre Sportlerinnen und Sportler darüber hinaus

- zu sozialem Verhalten in der Trainingsgemeinschaft,

- zu fairem Verhalten innerhalb und außerhalb des Wettkampfes und zum nötigen Respekt gegenüber allen anderen in das Leistungssportgeschehen eingebundenen Personen und Tieren,

- zum verantwortlichen Umgang mit der Natur und der Mitwelt.

5. Das Interesse der Athletinnen und Athleten, ihre Gesundheit, ihr Wohlbefinden und ihr Glück stehen über den Interessen und den Erfolgszielen der Trainerinnen und Trainer sowie der Sportorganisationen. Alle Trainingsmaßnahmen sollen dem Alter, der Erfahrung sowie dem aktuellen physischen und psychischen Zustand der Sportlerinnen und Sportler entsprechen.

6. Trainerinnen und Trainer verpflichten sich, den Gebrauch verbotener Mittel (Doping) zu unterbinden und Suchtgefahren (Drogen-, Nikotin- und Alkoholmissbrauch) vorzubeugen. Sie werden durch gezielte Aufklärung und Wahrnehmung ihrer Vorbildfunktion negativen Auswüchsen entgegen wirken."

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Quelle:
DOSB-Presse Nr. 5 / 28. Januar 2014, S. 42
Der Artikel- und Informationsdienst des
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Februar 2014