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GESCHICHTE/450: Sportpolitische Dokumente aus sieben Jahrzehnten Nachkriegsgeschichte Teil 251 (DOSB)


DOSB-Presse Nr. 18 / 29. April 2014
Der Artikel- und Informationsdienst des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)

1998/X: Sportministerkonferenz: Maßnahmen zur Dopingbekämpfung
Sportpolitische Dokumente aus sieben Jahrzehnten Nachkriegsgeschichte (Teil 251)

Eine Serie von Friedrich Mevert



Insgesamt 17 Beratungspunkte - von der Sportstättenstatistik der Länder bis zum Emblem für die staatliche Sportförderung - standen auf der Tagesordnung der 10. Konferenz der Sportminister der Länder (SMK), die unter dem Vorsitz des Hamburger Innen- und Sportsenators Hartmuth Wrocklage am 3./4. Dezember 1998 in Hamburg stattfand. In Anwesenheit von DSB-Präsident Manfred von Richthofen sowie der für die Sportförderung im Bundesinnenministerium zuständigen Staatssekretärin Brigitte Zypries stand in der Hansestadt die Verstärkung von Maßnahmen gegen das Doping im Mittelpunkt der Beratungen.

Die Einführungsgrundlage zur Beratungsproblematik und die anschließenden Beschlüsse zum Thema werden nachfolgend in Auszügen wiedergegeben:

"Einführung

(...) Für die Dopingbekämpfung im Hochleistungssport tragen die Sportverbände eine hohe Verantwortung. In Deutschland haben vor allem der Deutsche Sportbund und das Nationale Olympische Komitee mit ihrer gemeinsamen Anti-Doping-Kommission die Aufgabe übernommen, den Kampf gegen das Doping im Hochleistungssport zu koordinieren und ihre Mitgliedsverbände auf eine strikte Anwendung des Dopingverbots zu verpflichten, dies auch vor dem Hintergrund, dass die Förderung aus öffentlichen Mitteln nur bei den Verbänden gerechtfertigt ist, die ernsthaft und konsequent an der Bekämpfung des Dopings mitarbeiten. (...)

Die sportpolitische Diskussion zur Dopingbekämpfung, die in den letzten Jahren in Deutschland schwerpunktmäßig von der Frage nach den gesetzlichen Grundlagen bzw. der Notwendigkeit eines Anti-Doping-Gesetzes bestimmt war, hat auch zu der Erkenntnis geführt, dass Reglementierungen und Kontrollen allein nicht ausreichen. Nach der Novellierung des Arzneimittelgesetzes, wonach das Inverkehrbringen von Dopingmitteln unter Strafandrohung steht, sind die Rechtsgrundlagen auch für ein strafrechtliches Einschreiten bei Dopingverstößen zwar verbessert worden, doch wird das Ziel eines dopingfreien Sports nicht ohne vorbeugende Maßnahmen und Strategien erreichbar sein. Der Dopingprävention muss daher künftig eine stärkere Bedeutung beigemessen werden. (...)

Wegen der Verantwortung der Länder für den Breitensport wie für den Sektor der Erziehung und Bildung hat die Sportministerkonferenz bei der Dopingbekämpfung vorrangig Aufgaben auf dem Feld der Information und Erziehung gegen Doping und damit in der Dopingprävention zu leisten. Sie hat deshalb bereits in der Vergangenheit auf die Bedeutung dieses Bereiches hingewiesen und die Aufgabe der Dopingprävention hervorgehoben.

Der Information und Erziehung gegen Doping kommt auch nach Artikel VI der Anti-Doping-Konvention des Europarates, die für die Bundesrepublik zum 1.6.1994 durch Bundesgesetz in Kraft getreten ist, besondere Bedeutung zu. Diese Konvention verpflichtet die Mitgliedsstaaten zu entsprechenden Maßnahmen zur Information und Erziehung gegen Doping.

Die Sportministerkonferenz hat dazu bereits
  • eine Arbeitsgruppe eingesetzt mit dem Ziel, in Zusammenarbeit mit der KMK, dem BMI, dem Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISP) und dem DSB/NOK entsprechende Vorschläge zu erarbeiten bzw. Maßnahmen zu ergreifen,
  • eine Erhebung des Instituts für Entwicklungsplanung und Strukturforschung an der Universität Hannover zur Einstellung junger Menschen zum Doping im Sport als Beitrag zur Analyse der Dopingprävention in Deutschland initiiert und gefördert,
  • eine Bestandsanalyse von Maßnahmen der Dopingprävention in Deutschland als SMK-Broschüre (1997) vorgelegt,
  • eine internationale Expertentagung zum Thema 'Dopingprävention' durchgeführt (1997).

Darüber hinaus hat die Sportministerkonferenz durch den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe 'Anti-Doping' in den Gremien des Europarates und in den Anti-Doping-Konferenzen des Bundesinstituts für Sportwissenschaft mitgearbeitet.

Beschluss

1. Die Sportministerkonferenz hält den nachhaltigen Kampf gegen Doping für eine unverzichtbare Voraussetzung zur Legitimierung der öffentlichen Sportförderung. Verbände, die sich nicht konsequent an der Bekämpfung des Doping beteiligen, können nicht mit einer Förderung aus Landes- und Bundesmitteln rechnen.

2. Sie empfiehlt, auf der Grundlage der vom Europarat mit Unterstützung der Europäischen Union bereitgestellten Arbeitshilfen (Europack-Clean-Sport-Guide) die Erziehungs- und Informationsarbeit gegen Doping verstärkt fortzusetzen.

3. Sie bittet die Kultusministerinnen und Kultusminister, im Rahmen der Drogenprävention die Bemühungen in den Schulen um die Erziehung von Schülerinnen und Schülern gegen Doping zu intensivieren und die Dopingproblematik in die Programme der Lehrerfortbildung aufzunehmen.

4. Sie bittet DSB und NOK, die Aufklärungs- und Präventionsarbeit gegen Doping zu verstärken und die Sportfachverbände zu noch größeren Anstrengungen bei der Information und Aufklärung anzuhalten. Sie bietet in Fragen der Dopingprävention ihre Unterstützung bei der nationalen Vorbereitung auf die Weltkonferenz gegen Doping in Lausanne im Februar 1999 an.

5. Sie hält Informationen über Doping für einen unverzichtbaren Inhalt der Übungsleiter- und Trainerausbildung und bittet den DSB, dies bei der Gestaltung der entsprechenden Richtlinien zu berücksichtigen.

6. Sie bittet den BMI, darauf hinzuwirken, dass das Bundesinstitut für Sportwissenschaft auch die Aspekte von Aufklärung und Information verstärkt in die Forschungsprojekte zum Anti-Doping einbezieht und einen Transfer der Ergebnisse im Sinne einer 'Anti-Doping-Clearing- Stelle' für die Bundesrepublik Deutschland sicherstellt.

7. Sie fordert die Betreiber von Fitness-Studios und vergleichbaren Einrichtungen sowie deren Verbände nachdrücklich dazu auf, die Besucher ihrer Einrichtungen über die gesundheitlichen Risiken des Dopings aufzuklären und sich rückhaltlos dafür einzusetzen, die gesetzlichen und sportlichen Regeln zum Anti-Doping zu beachten.

8. Sie fordert alle betroffenen Institutionen auf, die nach der Novellierung des Arzneimittelgesetzes verbesserten Rechtsgrundlagen zur Dopingbekämpfung konsequent zu nutzen und vor weiteren Gesetzesinitiativen die Erfahrungen mit der neuen Rechtslage abzuwarten.

9. Sie beauftragt die Sportreferentenkonferenz,

a) mit geeigneten empirischen Untersuchungen Daten über eventuelles Doping und eventuellen Drogenmissbrauch in Sport- und Bodybuilding-Studios zu erheben, zu analysieren und Vorschläge für eine Bekämpfung zu erarbeiten,

b) mit dem DSB/NOK und gegebenenfalls weiteren Partnern zu prüfen, wie und unter welchen Bedingungen Anti-Doping-Informationen über das Internet zur Verfügung gestellt werden können,

c) darauf hinzuwirken, dass das verfügbare Material zur Dopingprävention des Europarates in deutscher Sprache zur Verfügung steht und auf deutsche Verhältnisse übertragen wird."

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Quelle:
DOSB-Presse Nr. 18 / 29. April 2014, S. 42
Der Artikel- und Informationsdienst des
Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2014