Universität Leipzig - 02.08.2017
Onlinebefragung zur 50+1-Regel: Was sagen die Fußballfans?
Die sogenannte 50+1-Regel soll im deutschen Profifußball den Einfluss von Investoren begrenzen. Sie besagt, dass der Stammverein die Mehrheit der Stimmanteile in einer Kapitalgesellschaft halten muss. Diese Regelung ist in der Praxis sehr umstritten, wie das Beispiel RB Leipzig zeigt. Wenige Tage vor Beginn der neuen Bundesliga-Saison am 18. August äußert sich Prof. Dr. Gregor Hovemann, Experte für Sportökonomie und Sportmanagement der Universität Leipzig, zu diesem Thema.
Die sogenannte 50+1-Regel soll im deutschen Profifußball den Einfluss von Investoren begrenzen. Sie besagt, dass der Stammverein die Mehrheit der Stimmanteile in einer Kapitalgesellschaft halten muss. Diese Regelung ist in der Praxis sehr umstritten, wie das Beispiel RB Leipzig zeigt. Wenige Tage vor Beginn der neuen Bundesliga-Saison am 18. August äußert sich Prof. Dr. Gregor Hovemann, Experte für Sportökonomie und Sportmanagement der Universität Leipzig, zu diesem Thema.
Hovemann: Eine Beibehaltung der 50+1-Regel wurde damals von 91 Prozent der 3.114 befragten Fußballfans befürwortet. Im Wesentlichen begründeten sie die Beibehaltung mit den Argumenten "Bewahrung der Mitbestimmungsmöglichkeit durch Vereinsmitglieder/Fans", "Ausschluss einer Fremdbestimmung durch Investoren" sowie "Erhaltung der Identifikation von Fans". Durch die aktuelle Befragung wird ein Vergleich beider Befragungsergebnisse ermöglicht. Vor dem Hintergrund der Entwicklung in den vergangenen Jahren - wie etwa die zunehmende Einbindung von Investoren im deutschen Profifußball, die Zunahme der Umgehungen der 50+1-Regel und die Streichung des Stichtages der Ausnahmeregelung - ist ein Vergleich von besonderer Bedeutung.
Hovemann: Würde RB Leipzig grob gegen die aktuelle 50+1-Regel verstoßen, wäre es wohl nicht zu einer Lizenzerteilung beim Aufstieg gekommen. Dort fand ja eine sehr ausführliche Untersuchung statt. Die geäußerte Kritik hinsichtlich RB Leipzig besteht im Wesentlichen darin, dass wirtschaftliche Abhängigkeiten gegenüber dem Investor unterstellt werden, die es ihm ermöglichen, beherrschenden Einfluss auszuüben. Wirtschaftlich bedingter Einfluss wird allerdings durch die 50+1-Regel nicht reguliert.
Hovemann: Auf Basis unserer Arbeiten kann ich nur empfehlen, dass es zu einer Überarbeitung der Regel kommt. Ich kann nur hoffen, dass dies allerdings zügiger passiert. Möglich erscheint entweder eine Modifikation der Regel zur Verbesserung des regulatorischen Eingriffs oder eine weitere Öffnung gegenüber Investoren etwa durch eine Aufhebung der Regel.
Hovemann: Um die Frage zu beantworten muss man zunächst die Interessen der zentralen Stakeholder-Gruppen kennen. Dazu haben wir ebenfalls Fußballklubs sowie aktuelle und potenzielle Investoren zur 50+1-Regel befragt. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Meinungen untersuchen wir, inwieweit die Regulation von finanziellem Doping - etwa durch die nationale Einführung der sogenannten Break-even-Vorschrift des UEFA Financial Fairplay - im Fall einer Beibehaltung beziehungsweise Aufhebung der Regel sinnvoll erscheint.
Hovemann: Bis zum 10. September können Fußballfans den Link www.unipark.de/uc/55 aufrufen und an der Befragung teilnehmen.
Weitere Informationen unter:
www.unipark.de/uc/55
www.uni-leipzig.de/service/kommunikation/medienredaktion/expertendienst.html
www.spowi.uni-leipzig.de
Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution232
*
Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Universität Leipzig, Susann Huster, 02.08.2017
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 4. August 2017
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