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POLITIK/230: Projektgruppe Sonderprüfung Doping legt ersten Bericht vor (BMI)


Bundesministerium des Innern - Pressemitteilung vom 1. August 2007

Projektgruppe Sonderprüfung Doping des BMI legt ersten Bericht vor


Die vom Bundesminister des Innern am 30.05.2007 eingesetzte Projektgruppe "Sonderprüfung Doping" (PG D) hat heute einen ersten Bericht vorgelegt. Auftrag war, festzustellen, ob und inwieweit Sportfördergelder des Bundes für Dopingzwecke missbraucht worden sind und ob die Empfänger der Förderung den NADA-Code eingehalten haben.

Die Projektgruppe hat festgestellt, dass keine Bundesmittel unmittelbar an dopende Sportlerinnen und Sportler oder an in Dopingpraktiken verwickelte Ärzte, Trainer oder Betreuer geflossen sind.

Solche Personen profitierten allerdings - systembedingt - mittelbar von Bundeszuwendungen, weil Bundessportfachverbände beziehungsweise Olympiastützpunkte und andere Einrichtungen mit den Sportfördergeldern ihren Betrieb unterhalten, dort die Sportlerinnen und Sportler Leistungen in Anspruch nehmen können, um sich für den Spitzensport zu qualifizieren und an Wettkämpfen teilzunehmen. Wenn dann im Einzelfall ein Sportler des Dopings überführt wird, kann von dem jeweiligen Verband oder dem Olympiastützpunkt nur dann Geld zurückgefordert werden, wenn letztere selbst die Auflagen aus den Zuwendungsbescheiden nicht eingehalten, insbesondere die Regeln des NADA-Codes verletzt haben. Insoweit hält die Projektgruppe in einzelnen Fällen eine weitere Prüfung für erforderlich. Ein Haftungsdurchgriff des Bundes auf eine des Dopings überführte Person ist derzeit rechtlich nicht gegeben.

Die Projektgruppe "Sonderprüfung Doping" hat sich zunächst auf die exemplarische Untersuchung von 6 Bundessportfachverbänden (Radsport, Leichtathletik, Schwimmen, Kanu, Eisschnelllauf, Behindertensport) und von 5 Olympiastützpunkten (Berlin, Bayern, Freiburg - mit Verbindung zum Universitätsklinikum Freiburg-, Chemnitz/Dresden, Thüringen) konzentriert. Sie empfiehlt die Überprüfung weiterer Verbände und Stützpunkte.

Die Projektgruppe Doping zeigt in ihrem Bericht eine Reihe von Verbesserungsmöglichkeiten auf, wie die Sportfachverbände und die Olympia-Stützpunkte die Einhaltung des NADA-Codes gewährleisten können; insoweit bestehen zum Teil noch erhebliche Mängel. In einigen Fällen empfiehlt die Projektgruppe die Prüfung von Rückforderungen. Daher war und ist es wichtig, die Funktionsfähigkeit der NADA zu stärken. Auch der Deutsche Olympische Sportbund hat erkennen lassen, dass er den Verbänden und Stützpunkten zur internen Umsetzung des NADA-Codes verstärkt rechtliche Hilfestellung geben wird.

Das Bundesverwaltungsamt in Köln wird seine Kontrollfunktion verstärken. Es führt das Zuwendungsverfahren durch und hat bei der Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Sportfördermittel künftig auch die Erkenntnisse der NADA heranzuziehen, wenn es die Einhaltung der Anti-Doping-Auflagen prüft, und wird gegebenenfalls auch Rückforderungen durchzusetzen haben.

Soweit die Bundespolizei, Bundeswehr und Zoll Spitzensportler fördern, unterliegen die betreffenden Sportler ebenfalls Doping-Kontrollen. Bei Verstößen werden nicht nur die im Sport vorgesehenen Sanktionen verhängt, sondern auch dienstrechtliche Maßnahmen getroffen. Alle Athleten haben schriftliche Anti-Doping-Versicherungen zu unterzeichnen, wenn sie an der Sportförderung teilnehmen wollen.

Die Projektgruppe ist beauftragt, entsprechend ihren Empfehlungen weitere und vertiefte Prüfungen vorzunehmen.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 1. August 2007
Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit 101D, D-11014 Berlin
Telefon: 01888 681-0, Telefax: 01888 681-2926
E-mail: poststelle@bmi.bund.de
Internet: http://www.bmi.bund.de/


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. August 2007