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POLITIK/238: Grünes Licht für Rechtsverschärfungen im Anti-Doping-Kampf (DOSB)


DOSB Presse - Der Artikel- und Informationsdienst
des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)

Bundesrat gab grünes Licht für Rechtsverschärfungen im Anti-Doping-Kampf
Artikelgesetz wird voraussichtlich Ende Oktober in Kraft treten können

Von Holger Schück


Der Bundesrat hat am 21. September grünes Licht für das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport gegeben. Ohne Abstimmung entschied die Länderkammer, der Empfehlung der Ausschüsse zu folgen und bei diesem Einspruchsgesetz nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen. Bereits am 5. Juli hatte der Deutsche Bundestag das Artikelgesetz mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen, das im wesentlichen das Arzneimittelgesetz ändert und eine Ermittlungszuständigkeit des Bundeskriminalamtes bei besonders schweren Dopingstraftaten begründet. Die Rechtsverschärfungen werden voraussichtlich Ende Oktober in Kraft treten, nachdem der Bundespräsident das Gesetz ausgefertigt hat und es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

Während der Plenarsitzung des Bundesrats kritisierte die bayrische Justizministerin Dr. Beate Merk den vom Parlament beschlossenen Gesetzentwurf der Regierung und bezeichnete ihn als "Minimallösung". Es gebe "bedauerlicherweise keine Gesamtkonzeption mit einem effektiven Strafrechtsrahmen", und überdies habe das Artikelgesetz "gravierende Mängel". "Ein eigenständiges Anti-Doping-Gesetz hätte mehr Transparenz geschaffen", meinte sie. Die CSU-Politikerin forderte erneut, auch der Besitz kleinerer Mengen von Dopingpräparaten sollte strafbewehrt werden; überdies müsse ein Sportbetrugs-Paragraph ins Strafgesetzbuch. "Das wird heute nicht der Schlusspunkt sein", erklärte die Ministerin. Der vor einem Jahr eingebrachte bayrische Gesetzesantrag zur Schaffung eines Anti-Doping-Gesetzes sei zwar abgelehnt worden, dennoch werde sie sich auch weiterhin für eine "nachhaltige staatliche Regelung zur Dopingbekämpfung" stark machen, unterstrich Frau Merk.

Das Gesetz enthält im Wesentlichen Regelungen, die eine wirksame Bekämpfung von kriminellen Doping-Netzwerken national und international zum Ziel haben. Kernpunkt der Rechtsverschärfungen ist die Einführung einer so genannten weichen Variante der Besitzstrafbarkeit. Nach dieser "lex generalis" soll der Besitz größerer Mengen besonders gefährlicher Dopingsubstanzen, etwa Testosteron, Anabolika, EPO und Wachstumshormon, "zu Dopingzwecken im Sport" mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Die Liste der Substanzen ist Anlage des Gesetzes; eine Rechtsverordnung der Bundesregierung soll in den nächsten Wochen regeln, was im Einzelnen "nicht geringe Mengen" für die verschiedenen Substanzklassen sind.

"Wir sind einen großen Schritt vorangekommen", gutachtete der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Peter Danckert im Deutschlandfunk, "aber ich teile die Kritik derjenigen, die sagen: Man hätte eigentlich weitergehen müssen." Es gelte jetzt abzuwarten, wie die neuen gesetzlichen Bestimmungen greifen und welche Erfolge und Defizite festgestellt werden. Dr. Danckert wies darauf hin, das Gesetz sei letztlich ein "Kompromiss": "Wenn wir Defizite feststellen, dann ist es unsere Aufgabe, nachzuhaken und möglicherweise zu neuen Gesetzen, etwa im Sinne des Entwurfs der Bayrischen Staatsregierung, zu kommen oder andere Maßnahmen zu ergreifen."


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Quelle:
DOSB-Presse Nr. 39 vom 25. September 2007, DOKUMENTATION I
Der Artikel- und Informationsdienst des
Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Oktober 2007